In Zeiten der Corona-Krise schicken viele Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Da die meisten Prozesse auch digital über das Internet abgewickelt werden können, stell sich hier die Frage nach dem entsprechenden Datenschutz im Homeoffice. Der Artikel soll Sie über die Wichtigkeit des Datenschutzes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders in Zeiten von Homeoffice und Telearbeit, informieren.
Abschließend möchten wir Sie zu einer kostenlosen Schulung zu diesem Thema einladen. Unser Netzwerkpartner zweiplus, welcher sich im Bereich Datenschutz einen Namen gemacht hat, fasst die Informationen auf dem angehängten PDF-Dokument für Sie zusammen.
Welche Daten müssen geschützt werden?
Nach Art. 24 DSGVO hat der Arbeitnehmer, der im Homeoffice arbeitet, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, damit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sicher erfolgen kann. Dafür sollten Maßnahmen getroffen werden, um einen ausreichenden Datenschutz zu garantieren. Hierbei spielen die Art, der Umfang, die Umstände und der Zweck der Verarbeitung, aber auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Risiken für die Rechte der betroffenen Personen eine Rolle.
Bei besonders schutzwürdigen Daten sollte sorgfältig geprüft werden, ob und unter welche Vorkehrungen sich bestimmte Aufgaben für das Homeoffice eignen. Besonders zu schützende Daten sind solche, die unter die Regelungen in Art. 9 Absatz 1 DSGVO zählen. Diese sind:
- rassische und ethnische Herkunft
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- politische Meinung
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
- Gesundheitsdaten
- Sexualleben oder sexuelle Orientierung
Besonders bei dieser Datenschutzgruppe ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu beachten. Je sensibler die Daten von Mitarbeitern oder Kunden sind, desto stärkeren Schutz bedürfen sie.
Checkliste für Schutzmaßnahmen im Homeoffice
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten wollen oder müssen, trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung. Somit wird der Arbeitgeber bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Deshalb sollten ein paar Punkte beachtet werden, damit Sie und Ihr Arbeitgeber sich diese Last aus den Gedanken nehmen können.
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Um an der Fortbildung teilnehmen zu können, müssen Sie eine E-Mail an Frau Sabine Zimmermann (sabine.zimmermann@zwei.plus.de) senden und schreiben, dass Sie an der Fortbildung teilnehmen wollen. Nach der Fortbildung erhalten sie eine Fortbildungsbescheinigung für Ihre Teilnahme.