Teil 2 der Serie "Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung". Ein Selbstbehalt ist Sache der Eigentümerversammlung – doch die tagt meist nur einmal im Jahr, während Sanierungsschreiben oft nur vier bis sechs Wochen Frist lassen. Der Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG kann dieses Dilemma entschärfen. Wir zeigen den rechtlichen Weg – und einen Kniff, mit dem die WEG dafür schon vorab die Weichen stellt.



