Wechselfrist für Versicherungsverträge: Jetzt handeln
(Stand: 09.09.2026)
Die Kündigungsfrist für viele Versicherungsverträge mit Ablauf zum 31. Dezember endet am 30. September – u. a. für Gebäude-, Haftpflicht- und Sachversicherungen. Wer nicht bis dahin kündigt, verlängert den Vertrag automatisch um ein Jahr. Ein Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon nach einer Beitragserhöhung oder einem regulierten Schadensfall.
Mehr dazu in unserem Blogartikel Versicherung wechseln – diese Fristen sollten Sie kennen



