Klimaanlage in der Eigentumswohnung: BGH stärkt Rechte der Eigentümer – und auch für Mieter tut sich was
Stand: 20.08.2026
Der BGH hat entschieden: Wohnungseigentümer können den Einbau einer Split-Klimaanlage künftig leichter durchsetzen. Eine pauschale Ablehnung wegen befürchteten Lärms reicht nicht mehr aus (Urteil v. 17.07.2026, Az. V ZR 162/25). Die Kosten trägt weiterhin der antragstellende Eigentümer.
Auch für Mieter kündigt sich etwas an: Justizministerin Hubig (SPD) will ihnen den Einbau von Klimaanlagen erleichtern, ein Gesetzentwurf liegt dazu aber noch nicht vor.
Der ausführliche Artikel mit Checkliste für Hausverwaltungen und Eigentümer folgt in Kürze.



