Ein Spaziergang mit Folgen
Sonntag, 20. Juli 2024, Oberwinter: Ein harmloser Spaziergang wird zum Albtraum. Ein Mann führt den Hund seiner Nachbarin aus – eine nette Gefälligkeit, wie sie täglich tausendfach passiert. Besonders in der Ferienzeit, wenn Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht mit in den Urlaub nehmen können: Verwandte springen ein, Freunde helfen aus, Nachbarn übernehmen die Betreuung.
Doch dann reißt sich das Tier los, rennt direkt vor einen Radfahrer. Der Zusammenstoß ist unvermeidlich: Der Radler überschlägt sich, das Fahrrad ist hinüber, die Schmerzen groß.
Schnell steht die alles entscheidende Frage im Raum: Wer zahlt den Schaden? Der Hundebesitzer im fernen Urlaubsort? Der Hundesitter? Oder etwa niemand?
Dieser Fall landete vor dem Landgericht Koblenz und sorgte für ein wegweisendes Urteil zur Haftung beim Hundespaziergang. Die Entscheidung überrascht viele und räumt mit weit verbreiteten Irrtümern auf.