Gibt es eine Mindesttemperatur und festgelegte Heizzeiten?
Sich in einer unbeheizten Wohnung aufzuhalten, ist, wenn draußen nicht gerade sommerliche Temperaturen herrschen, kaum zumutbar.. In Deutschland beginnt die Heizperiode üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April. Innerhalb dieses Zeitraums gelten klare Richtlinien für Mindesttemperaturen und Heizzeiten, die sicherstellen sollen, dass Wohnungen auch bei sinkenden Außentemperaturen angenehm beheizt bleiben.
Um Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden, ist es wichtig, diese Vorgaben zu Raumtemperaturen zu kennen. Laut aktueller rechtlicher Vorgaben sollten in den Hauptwohnräumen mindestens 20 Grad gewährleistet sein, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, insbesondere für ältere Menschen und Kinder.
Es gelten diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttemperaturen:
- Wohnräume: 20–22 Grad Celsius
- Schlafzimmer: 18 Grad Celsius
- Badezimmer: 22 Grad Celsius
Die üblichen Heizzeiten erstrecken sich von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Wenn außerhalb dieser Zeiten die Raumtemperaturen deutlich sinken, sollte die Heizungsanlage trotzdem aktiviert werden. Fällt die Heizung komplett aus oder werden die Mindesttemperaturen nicht erreicht, können Mieter in der Regel eine Mietminderung geltend machen – ein häufiger Streitpunkt in der kalten Jahreszeit.