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Heizperiode im Mietrecht: Wann wird die Heizung angeschaltet?


Das Heizen des Wohnraums ist für viele Mieter und Vermieter ein sensibles Thema. Besonders in der Übergangszeit, wenn die Temperaturen fallen und Heizungen wegen eines Defekts ausfallen, können schnell Fragen und Konflikte entstehen. Aber wann beginnt die Heizperiode offiziell, welche Mindestraumtemperaturen für Wohnungen und anderen Wohnraum gelten, und was bei Problemen tun? In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen – ergänzt durch praktische Fallbeispiele – und wie wir von Klöber Sie dabei unterstützen können.


Gibt es eine Mindesttemperatur und festgelegte Heizzeiten?

Sich in einer unbeheizten Wohnung aufzuhalten, ist, wenn draußen nicht gerade sommerliche Temperaturen herrschen, kaum zumutbar.. In Deutschland beginnt die Heizperiode üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April. Innerhalb dieses Zeitraums gelten klare Richtlinien für Mindesttemperaturen und Heizzeiten, die sicherstellen sollen, dass Wohnungen auch bei sinkenden Außentemperaturen angenehm beheizt bleiben.

Um Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden, ist es wichtig, diese Vorgaben zu Raumtemperaturen zu kennen. Laut aktueller rechtlicher Vorgaben sollten in den Hauptwohnräumen mindestens 20 Grad gewährleistet sein, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, insbesondere für ältere Menschen und Kinder.

Es gelten diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttemperaturen:

  • Wohnräume: 20–22 Grad Celsius
  • Schlafzimmer: 18 Grad Celsius
  • Badezimmer: 22 Grad Celsius

Die üblichen Heizzeiten erstrecken sich von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Wenn außerhalb dieser Zeiten die Raumtemperaturen deutlich sinken, sollte die Heizungsanlage trotzdem aktiviert werden. Fällt die Heizung komplett aus oder werden die Mindesttemperaturen nicht erreicht, können Mieter in der Regel eine Mietminderung geltend machen – ein häufiger Streitpunkt in der kalten Jahreszeit.



Heizen und das Mietrecht: Was gilt?

Das Mietrecht verpflichtet Vermieter, während der Heizsaison eine funktionierende Heizungsanlage bereitzustellen. Besonders bei Kälteperioden, also bei längeren Phasen mit Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt, kann eine schnelle Reaktion notwendig sein, um Konflikte oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch was passiert, wenn die Heizungsanlage ausfällt oder nicht richtig funktioniert, sodass das Heizen der Wohnung nicht möglich ist? Ein anschauliches Beispiel zeigt, welche Herausforderungen in der Praxis auftreten können:

Fallbeispiel 1: Verzögerte Reparatur der Heizung

Herr Müller, Vermieter eines Mehrfamilienhauses, wird von einer Mietpartei darauf hingewiesen, dass die Heizung ausgefallen ist. Obwohl er einen Handwerker beauftragt, verzögert sich die Reparatur über zwei Wochen. Die Mieter mindern daraufhin die Miete um 20 %. Dank einer Vermieterrechtsschutzversicherung konnte Herr Müller sich gegen die Forderung rechtlich beraten lassen und eine einvernehmliche Lösung erzielen.

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Fallbeispiel 1: Verzögerte Reparatur der Heizung

Herr Müller, Vermieter eines Mehrfamilienhauses, wird von einer Mietpartei darauf hingewiesen, dass die Heizung ausgefallen ist. Obwohl er einen Handwerker beauftragt, verzögert sich die Reparatur über zwei Wochen. Die Mieter mindern daraufhin die Miete um 20 %. Dank einer Vermieterrechtsschutzversicherung konnte Herr Müller sich gegen die Forderung rechtlich beraten lassen und eine einvernehmliche Lösung erzielen.


Wann beginnt und endet die Heizperiode?

Die Heizperiode dauert üblicherweise von Oktober bis April, doch regional können Unterschiede bestehen. In besonders kalten Regionen kann die Heizsaison verlängert werden, während in wärmeren Gegenden mildere Regelungen gelten. Neben den allgemeinen Zeiträumen spielen auch Außentemperaturen eine wichtige Rolle.

Neben den gesetzlichen Grundlagen spielt auch der Zeitraum der Heizperiode eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Außentemperaturen beeinflussen die Heizpflicht: Wenn an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen die Tagesdurchschnittstemperatur unter 12 Grad Celsius liegt oder an einem Tag auf unter 16 Grad Celsius fällt, sollte die Heizung aktiviert werden, um eine angenehme Raumtemperatur zu erreichen – unabhängig von festgelegten Heizzeiten.




Die Rechte und Pflichten: So vermeiden Sie Konflikte

Für Vermieter und Mieter ist es entscheidend, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu kennen, um Probleme frühzeitig zu lösen. Die Heizperiode kann sowohl bei technischen Defekten als auch bei Missverständnissen über Verantwortlichkeiten Anlass zu Konflikten geben. Ein klarer Blick auf die rechtlichen Vorgaben hilft, Streitigkeiten vorzubeugen.


Die Pflichten des Vermieters

  • Bereitstellung einer funktionierenden Heizungsanlage zum Heizen von Wohnungen und anderem Wohnraum
  • Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttemperaturen
  • Schnelle Reaktion bei Störungen und Ausfällen der Heizungsanlage

Die Rechte der Vermieter:

  • Zugang zur Heizungsanlage: Vermieter dürfen die Heizungsanlage betreten, um Wartungen oder Reparaturen vorzunehmen, sofern dies angemessen angekündigt wird.
  • Regelung der Heizzeiten: Vermieter können Heizzeiten festlegen (z. B. 6:00 bis 23:00 Uhr), solange die Mindesttemperaturen eingehalten werden.
  • Kostenübernahme bei Fehlverhalten der Mieter: Werden Schäden durch unsachgemäßen Umgang des Mieters verursacht, z. B. durch verspätete Meldung eines Defekts, können die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
  • Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen: Wenn Mieter wiederholt ihre Pflichten verletzen, etwa den Zugang zur Heizungsanlage verweigern, kann dies als Kündigungsgrund gelten.

Die Rechte der Mieter:

  • Anspruch auf Behebung von Mängeln: Vermieter sind verpflichtet, Heizungsprobleme schnellstmöglich zu beheben, insbesondere wenn Mindesttemperaturen in den Wohnungen nicht eingehalten werden.
  • Möglichkeit einer Mietminderung: Bei nicht funktionierender Heizung haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere des Mangels ab und kann im Winter deutlich höher ausfallen.
  • Rechtliche Schritte bei wiederholtem Heizungsausfall:
    Wenn die Heizung wiederholt ausfällt und der Vermieter nicht angemessen auf Beschwerden reagiert, stehen Mietern verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen:
  • Schriftliche Fristsetzung: Der Vermieter muss schriftlich über den Mangel informiert und zur Behebung aufgefordert werden.
  • Mietminderung: Ein Heizungsausfall stellt einen erheblichen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Jahreszeit.
  • Ersatzvornahme: Reagiert der Vermieter nicht, können Mieter die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten vom Vermieter einfordern.
  • Schlichtung oder Klage: Bleibt der Vermieter trotz Fristsetzung untätig, können Mieter die Hilfe einer Schlichtungsstelle oder eines Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen. Alternativ ist eine Klage auf Beseitigung des Mangels oder eine einstweilige Verfügung möglich, um den Vermieter zur Reparatur zu verpflichten.

Mieter sollten alle Schritte sorgfältig dokumentieren – etwa durch Fotos, Temperaturprotokolle und schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter. Diese Unterlagen sind entscheidend, falls rechtliche Schritte notwendig werden.

Die Pflichten der Mieter:

  • Sachgerechte Nutzung der Heizung: Mieter sind verpflichtet, die Heizung ordnungsgemäß zu nutzen, z. B. durch regelmäßiges Lüften der Räume, um Schimmelbildung zu vermeiden, oder das Vermeiden von Frostschäden durch komplett abgeschaltete Heizkörper in der Wohnung.
  • Meldung von Defekten: Treten Störungen an der Heizungsanlage auf, müssen diese unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Ein verspätetes Melden könnte den Mieter haftbar machen, wenn dadurch Schäden entstehen.
  • Einhaltung der Betriebsweise: Heizungsanlagen oder Thermostate dürfen nicht eigenmächtig manipuliert werden. Das Blockieren von Heizkörpern oder Thermostaten durch Möbel oder andere Gegenstände ist ebenfalls zu vermeiden, da dies die Heizleistung beeinträchtigen kann.
  • Kostentragungspflicht bei eigenem Verschulden: Wenn ein Heizungsdefekt durch unsachgemäßen Umgang verursacht wurde, muss der Mieter die Reparaturkosten tragen.
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Fallbeispiel 2: Unklarheiten zu den Heizzeiten

Dieses Beispiel knüpft an die Pflichten des Vermieters an und verdeutlicht, wie wichtig eine funktionierende Heizungsanlage und klare Regelungen zu den Heizzeiten sind, insbesondere bei niedrigen Temperaturen.

Frau Schmitz, Mieterin, meldet, dass ihre Heizung außerhalb der üblichen Heizzeiten nicht funktioniert, obwohl die Außentemperatur in der Nacht deutlich unter den Gefrierpunkt gefallen ist. Die Hausverwaltung stellte bei der Überprüfung fest, dass die Heizungssteuerung fehlerhaft eingestellt war. Ein Techniker konnte den Defekt beheben, und die Heizleistung wurde wiederhergestellt.

Die Kosten für die Reparatur fielen in den Verantwortungsbereich des Vermieters, da dieser laut Mietrecht verpflichtet ist, für eine funktionsfähige Heizungsanlage zu sorgen. In solchen Fällen kann eine Wohngebäudeversicherung einspringen, sofern die Ursache des Schadens beispielsweise auf Frostschäden oder Rohrbrüche zurückzuführen ist. Handelte es sich jedoch um einen technischen Defekt oder Verschleiß, wäre dies nicht abgedeckt. Hier könnte eine spezielle Anlagenschutzversicherung sinnvoll sein, die solche Reparaturen finanziell absichert.


Wie Klöber Sie unterstützen kann

Als Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Immobilien und Hausverwaltungen kennen wir die besonderen Herausforderungen, die mit der Heizperiode und anderen immobilienbezogenen Themen einhergehen. Streitigkeiten über Heizungsausfälle, unerwartete Reparaturkosten oder Schadensfälle wie Frostschäden durch fehlerhaftes Heizen können für Vermieter schnell zu erheblichen Belastungen führen. Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen helfen wir Ihnen, solche Risiken effizient abzusichern.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zu Rechtsschutzversicherungen für Vermieter, um Streitigkeiten rechtssicher zu klären.
  • Abschluss von Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen für Vermieter und Hausverwaltungen, um Schäden am Gebäude oder Haftungsrisiken abzudecken.



Mit unseren Versicherungslösungen sind Sie bestens abgesichert und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die erfolgreiche Verwaltung Ihrer Immobilien. Egal, ob es um die Heizperiode, Gebäudeschäden oder rechtliche Konflikte geht – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

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Fazit: Gut vorbereitet in die Heizsaison

Die Heizperiode betrifft Mieter und Vermieter gleichermaßen. Mit klaren gesetzlichen Vorgaben, den richtigen Versicherungen und einer schnellen Reaktion lassen sich viele Konflikte vermeiden. Klöber steht Ihnen als starker Partner zur Seite, um Risiken zu minimieren, Streitigkeiten zu lösen und Ihre Immobilien umfassend abzusichern.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie in jeder Situation bestens vorbereitet sind. Profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Versicherungsleistungen und unserem Rahmenvertrag für Immobilienversicherungen.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Immobilien optimal abzusichern und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können: eine erfolgreiche Verwaltung!

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