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Warum Konflikte um Schadenersatz keine Seltenheit sind
Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann es immer wieder zu Konflikten kommen, insbesondere wenn durch das Verhalten eines Einzelnen ein Schaden entsteht. Ob es um die Beschädigung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum durch eigenmächtige Umbaumaßnahmen, Wasserschäden durch vernachlässigte Wartung oder Verstöße gegen die Hausordnung geht – die Frage, ob die WEG in solchen Fällen Schadenersatz fordern kann, ist nicht nur juristisch relevant, sondern betrifft auch das Zusammenleben der Eigentümer. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, wie Ansprüche durchgesetzt werden können und worauf Wohnungseigentümer sowie Verwalter achten sollten.
Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen
Die rechtliche Basis für Schadenersatzansprüche innerhalb einer WEG bildet vor allem das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Besonders relevant sind hier die §§ 13-15 WEG, die die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer regeln. Zudem spielen Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 823 ff. zum Schadenersatzrecht, eine wichtige Rolle. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie um die Pflichten, die sich aus dem Eigentum an einer Wohnung ergeben.
Nicht immer ist klar geregelt, wer für einen entstandenen Schaden aufkommen muss. Denn je nach Art des Schadens und der betroffenen Immobilienteile kann es unterschiedliche Verantwortlichkeiten geben. Schadenersatz kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Miteigentümer durch sein Verhalten der Gemeinschaft einen messbaren Schaden zufügt. Dabei kann es sich um Sachbeschädigungen, Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung oder unterlassene Instandhaltungen des Gemeinschaftseigentums handeln, die zu Folgeschäden führen. Wichtig ist, dass der entstandene Schaden klar nachgewiesen werden kann und ein Verschulden des Eigentümers vorliegt.
Typische Schadensfälle: Wann die WEG Ersatzansprüche stellen kann
Nicht jede Unannehmlichkeit rechtfertigt sofort eine Schadenersatzforderung. Damit eine WEG berechtigt ist, gegen einen Miteigentümer vorzugehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Besonders relevant sind hier die folgenden Aspekte:
- Beschädigung von Gemeinschaftseigentum: Ein typischer Fall ist die mutwillige oder fahrlässige Beschädigung von Gemeinschaftseigentum. Wenn etwa ein Eigentümer eigenmächtig Bauarbeiten durchführt und dadurch das Dach oder die Fassade beschädigt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wiederherstellung oder einen finanziellen Ausgleich verlangen. Gerichtsurteile bestätigen hier regelmäßig die Ansprüche der Gemeinschaft (vgl. BGH, Urteil v. 25.10.2019 - V ZR 271/18).
- Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung: Diese führen häufig zu Problemen, wenn etwa ein Miteigentümer eine unzulässige gewerbliche Nutzung seiner Wohnung betreibt und dadurch der Wert der Anlage leidet. In einem ähnlichen Fall hat der BGH entschieden, dass bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der anderen Eigentümer Schadenersatzansprüche begründet sein können.
- Unterlassene Reparaturen: Diese können besonders teuer werden. Ein Wasserrohrbruch, der durch eine nicht gewartete Leitung im Sondereigentum entsteht, kann erhebliche Folgekosten verursachen. Das LG München I hat in einem vergleichbaren Fall (Az. 1 S 14832/09) einem Wohnungseigentümer die Kosten für Folgeschäden auferlegt.

Ein anschauliches Beispiel aus der Praxis ist der Fall eines Eigentümers, der den gemeinschaftlichen Waschraum als Trockenraum für seine Wäsche nutzte. Da ein angrenzender Kellerraum nur durch Bretter abgetrennt war, führte die erhöhte Luftfeuchtigkeit zur Schimmelbildung an dort gelagerter Kleidung des anderen Miteigentümers.
In solchen Fällen haftet grundsätzlich der Verursacher für den entstandenen Schaden, da die zweckentfremdete Nutzung des Gemeinschaftseigentums zu einer Beeinträchtigung anderer Eigentümer geführt hat. Betroffene Eigentümer sollten zunächst das direkte Gespräch suchen und den Sachverhalt dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen). Führt dies nicht zum Erfolg, sollte der Verwalter schriftlich informiert werden, der dann eine Abmahnung aussprechen kann.
Die WEG kann und sollte in solchen Fällen eingreifen: Der Verwalter kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, in der über Unterlassungsansprüche und weitere Maßnahmen abgestimmt wird. Im Extremfall kann sogar ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs beauftragt werden. In unserem Beispielfall eskalierte die Situation so weit, dass die betreffenden Eigentümer letztendlich ihre Wohnung vermieteten und auszogen.
Ähnlich problematisch war ein Fall, in dem Miteigentümer ihre Wäsche im Heizungsraum trockneten und dabei die Brandschutztür mit einem Keil offenstehen ließen. Neben der erhöhten Brandgefahr ist dies eine klare Verletzung der Sicherheitsvorschriften. Bei Verstößen gegen Brandschutzauflagen besteht sogar die Möglichkeit, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde informiert werden muss, die dann ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten kann.
Empfehlung für Betroffene: Wenden Sie sich bei derartigen Problemen zuerst an den Verwalter, der als ausführendes Organ der WEG tätig werden sollte. Er kann den Verursacher abmahnen und auf Unterlassung hinwirken. Sollte der Verwalter nicht angemessen reagieren, ist es sinnvoll, den Verwaltungsbeirat einzuschalten, der als Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwalter fungiert und auf den Verwalter einwirken kann, seine Pflichten zu erfüllen. Bei anhaltenden Problemen kann der Beirat auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung anregen, um gemeinschaftlich über weitere Maßnahmen zu entscheiden. In schwerwiegenden Fällen ist die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt ratsam. Bei Schäden sollte zudem die Gebäudeversicherung informiert werden, die unter Umständen Regressansprüche gegen den Verursacher geltend machen kann.

Klöbis Tipp:
Prüfen Sie Ihre Gemeinschaftsordnung regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf und sorgen Sie für klare Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftseigentum!
Der richtige Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen
Damit die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgreich Schadenersatz geltend machen kann, sollte sie strukturiert vorgehen:
- Dokumentation des Schadens: Zunächst ist es wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren. Fotos, Zeugenberichte oder Gutachten können hier entscheidend sein.
- Aufforderung zur Beseitigung: Anschließend sollte der betroffene Miteigentümer formell zur Beseitigung des Schadens oder zur Zahlung eines Ausgleichs aufgefordert werden.
- Beschlussfassung: Sollte er sich weigern, bleibt als nächster Schritt die Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung, um eine rechtliche Klärung in die Wege zu leiten.
In vielen Fällen kommt es hier bereits zu Unklarheiten darüber, ob die Gemeinschaft überhaupt das Recht hat, Schadenersatz einzufordern. Gerade wenn sich die Schuldfrage schwierig gestaltet oder Mängel über Jahre hinweg unentdeckt blieben, kann es herausfordernd sein, Ansprüche durchzusetzen. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt als letzter Ausweg der Gang vor Gericht.
Rechte und Pflichten der Miteigentümer: Was das WEG vorschreibt
Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind in der Gemeinschaftsordnung und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Während jeder Eigentümer das Recht hat, sein Eigentum im Rahmen der geltenden Vorschriften frei zu nutzen, hat er auch die Pflicht, Rücksicht auf die Interessen der Gemeinschaft zu nehmen.
Zu den wichtigsten Pflichten eines jeden Eigentümers gehören:
- die Instandhaltung des eigenen Sondereigentums
- die Einhaltung der Hausordnung
- die verhältnismäßige Kostentragung für gemeinschaftliche Ausgaben
- das Dulden notwendiger Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Gleichzeitig sollten Verwalter darauf achten, dass bestehende Regelungen konsequent durchgesetzt werden, um Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern vorzubeugen.
Konflikte vermeiden: Prävention statt Eskalation
Damit es gar nicht erst zu Schadenersatzansprüchen kommt, ist eine offene Kommunikation innerhalb der WEG entscheidend. Nicht selten entstehen Streitigkeiten, weil Miteigentümer unzureichend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Oft lassen sich Probleme bereits in einem frühen Stadium durch Gespräche lösen, bevor sie eskalieren.
Eine regelmäßige Kommunikation, etwa durch Eigentümerversammlungen und transparente Entscheidungen, kann dazu beitragen, Missverständnisse frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Ein gut organisiertes Beschlusswesen sowie klare Regelungen in der Gemeinschaftsordnung tragen ebenfalls dazu bei, Konflikte zu minimieren. Wenn ein Miteigentümer dennoch seine Pflichten verletzt, sollte die WEG strukturiert und mit professioneller Unterstützung reagieren.
Fazit: Klare Regeln vermeiden Streit – Handeln Sie jetzt!
Schadenersatzansprüche innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft sind nicht nur eine juristische Frage, sondern betreffen auch das Miteinander in der Gemeinschaft. Das kann das Gemeinschaftseigentum, aber auch das Sondereigentum betreffen. Um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, klare Regeln zu definieren und auf eine faire Durchsetzung zu achten. Wer als Miteigentümer seine Pflichten kennt und einhält, kann Konflikte von vornherein vermeiden.

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