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Unfall ohne Winterreifen - wer zahlt meinen Schaden?

Der Winter ist da, die Temperaturen sinken und auf den Straßen wird es rutschig. Doch was passiert, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind und einen Unfall verursachen? Wer zahlt in einem solchen Fall den Schaden? Und wie sieht die gesetzliche Lage aus?

Gibt es eine Winterreifenpflicht?

Beginnen wir bei der allgemein bekannten und von Kfz-Versicherungen empfohlenen Regel „von O bis O“, die den Kalender als Maßstab für das Wechseln der Reifen nimmt und besagt, dass Autofahrer von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren sollten. Eine weitere, wenn auch weniger bekannte Regel, die vor allem Reifen-Hersteller vorschlagen, ist die sogenannte 7-Grad-Regel: Wenn die Außentemperatur unter 7 Grad Celsius fällt, wird es Zeit für den Reifenwechsel. Da es aber besonders im Zeitraum von Oktober bis Ostern mitunter kurzfristig zu massiven Veränderungen der Wetterlage und zu Wintereinbrüchen kommen kann, empfehlen Kfz-Versicherer sozusagen vorbeugend, sich beim Reifenwechsel nach der „O bis O" – Regel zu richten. Viele Fahrzeughalter gehen entsprechend davon aus, dass eine gesetzliche Winterreifenpflicht herrscht. Allerdings stimmt das so nicht ganz. Die generelle Jahreszeit spielt bei der Winterreifenpflicht keine entscheidende Rolle, sondern vielmehr die aktuelle Straßensituation. Wenn diese nämlich winterliche Verhältnisse, wie Eis und Schnee aufweist, dann sind Winterreifen absolute Pflicht.

Neue Regelung zur Winterreifenkennzeichnung ab Oktober 2024

Um auf plötzlich eintretende Wintereinbrüche vorbereitet zu sein, empfehlen Kfz-Versicherer den Reifenwechsel im Oktober und an Ostern.

Bislang reichte es aus, wenn ein Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen war, um als wintertauglich zu gelten. Diese Regelung wurde jedoch verschärft: Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen zwingend das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ältere M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, durften noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Wer jetzt noch mit reinen M+S-Reifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder und versicherungstechnische Konsequenzen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne passende Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe richtet sich nach der konkreten Situation:

  • 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie ohne Winterreifen erwischt werden.
  • 80 Euro Bußgeld und ein Punkt, wenn Sie den Verkehr behindern.
  • 100 Euro Bußgeld und ein Punkt, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
  • 120 Euro Bußgeld und ein Punkt, wenn es durch das Fehlen von Winterreifen zu einem Unfall kommt.

Welche Auswirkungen hat das auf die Versicherung?

Ein Unfall ohne Winterreifen kann nicht nur teuer werden, sondern auch versicherungstechnische Folgen haben:

Haftpflichtversicherung:

Wenn Sie ohne geeignete Bereifung einen Unfall verursachen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Allerdings kann die Versicherung Sie in Regress nehmen und einen Teil der gezahlten Schadenssumme (bis zu 5.000 Euro) von Ihnen zurückfordern.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung:

Bei einem selbstverschuldeten Unfall ohne Winterreifen kann Ihre Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung verweigern oder eine Leistungskürzung vornehmen. Denn: Wer grob fahrlässig handelt – und dazu zählt das Fahren mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen – riskiert, auf den Kosten für den eigenen Schaden sitzen zu bleiben. Einige Versicherer bieten mittlerweile jedoch Tarife mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an. Ob das in Ihrer Police enthalten ist, sollten Sie prüfen.

Fazit: Winterreifen sind unverzichtbar!

Auf nasser, glatter oder schneebedeckter Fahrbahn bieten Sommerreifen aufgrund von schlechterer Haftung und längeren Bremswegen keine ausreichende Fahrsicherheit.

Neben den gesetzlichen Vorgaben sollte vor allem die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen. Winterreifen bieten einen deutlich besseren Grip und verkürzen den Bremsweg auf Schnee und Eis erheblich. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, bringt sich und andere in Gefahr – und riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Probleme mit der Versicherung.

Daher unser Tipp: Wechseln Sie rechtzeitig auf Winterreifen mit Alpine-Symbol und prüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf Klauseln zur Fahrlässigkeit. So sind Sie GANZ SICHER GESCHÜTZT!

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann melden Sie sich bei uns - unsere Experten aus der KLÖBER Versicherungsmakler Privat GmbH stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


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