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Zwei Risiken, eine Verantwortung: Warum Hausverwalter doppelt absichern müssen


Hausverwalter brauchen zwei unterschiedliche Versicherungen, um Vermögensschäden vollständig abzusichern: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt bei fahrlässigen beruflichen Fehlern wie falschen Abrechnungen oder versäumten Fristen. Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei vorsätzlichen Straftaten durch Mitarbeiter, etwa Unterschlagung oder Betrug. Die VSH ist für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben, die VSV nicht – sie kann aber existenziell wichtig sein, weil vorsätzliche Schäden in der VSH ausgeschlossen sind.

Eine fehlerhafte Jahresabrechnung und eine Unterschlagung von Rücklagengeldern, beides betrifft Geld und Verantwortung. Versicherungstechnisch handelt es sich jedoch um zwei grundlegend unterschiedliche Ursachen. Ob eine Versicherung eintrittspflichtig ist, entscheidet sich nicht an der Schadenshöhe, sondern an der Ursache des Schadens. Genau hier liegt der Unterschied zwischen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der Vertrauensschadenversicherung. Für Hausverwalter und andere Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist diese Unterscheidung von zentraler Bedeutung.

Unternehmen der Immobilienwirtschaft verwalten fremde Vermögenswerte. Dazu zählen unter anderem Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietkautionen, Instandhaltungsbudgets oder treuhänderisch geführte Gelder. Abhängig vom Bestand können hier erhebliche Summen gebunden sein.

Kommt es zu einem finanziellen Schaden, stellt sich die Frage, welche Versicherung zuständig ist und ob Versicherungsschutz besteht.

Insbesondere die Begriffe Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung werden in der Praxis teilweise gleichgesetzt. Tatsächlich beziehen sich beide Versicherungsarten auf unterschiedliche Ursachen finanzieller Schäden.

Eine klare Abgrenzung ist für Hausverwalter, Property Manager und andere Akteure der Immobilienwirtschaft wesentlich.



Zwei Schadenskonstellationen mit unterschiedlicher Ursache


Beispiel 1: Fehlerhafte Abrechnung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird über mehrere Jahre hinweg ein unzutreffender Umlageschlüssel angewendet. Der Fehler führt zu einer fehlerhaften Kostenverteilung. Nach Korrektur ergibt sich ein Ausgleichsbetrag in fünfstelliger Höhe. Die Gemeinschaft macht gegenüber dem Verwalter Ersatzansprüche geltend.

Ursache: fehlerhafte berufliche Tätigkeit.
Relevante Absicherung: Vermögensschadenhaftpflicht.


Beispiel 2: Unterschlagung von Rücklagengeldern

In einer Verwaltung manipuliert ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum Zahlungsvorgänge und leitet Beträge auf ein eigenes Konto um. Der entstandene Schaden beläuft sich auf einen sechsstelligen Betrag. Der Täter ist wirtschaftlich nicht in der Lage, den Schaden zu ersetzen.

Ursache: vorsätzliche Straftat.
Relevante Absicherung: Vertrauensschadenversicherung.


💡 Beide Konstellationen betreffen reine Vermögensschäden. Die rechtliche Ursache unterscheidet sich jedoch grundlegend.

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Klöbi-Tipp

Lesen Sie auch unseren Artikel Welche Versicherungen benötigen Hausverwalter

Vermögensschadenhaftpflicht: Absicherung bei beruflichen Pflichtverletzungen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) dient der Absicherung sogenannter „echter“ Vermögensschäden. Darunter fallen finanzielle Nachteile, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, sondern auf einer beruflichen Pflichtverletzung.

Versichert sind regelmäßig fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der versicherten Tätigkeit.

Typische Konstellationen in der Immobilienverwaltung

  • Versäumnis von Fristen
  • Fehlerhafte Beschlussumsetzung
  • Unzutreffende Abrechnungen
  • Fehler bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Unzureichende Vertragsprüfung

Im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich Haftungsrisiken insbesondere aus den detaillierten gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), den formellen Anforderungen an Beschlüsse sowie der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Zudem führt die unmittelbare wirtschaftliche Betroffenheit der Eigentümer regelmäßig zu einer intensiven Prüfung von Verwaltungsentscheidungen.

Gesetzliche Verpflichtung

Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter besteht gemäß § 34c GewO eine Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Versicherungsfall sowie 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Die gesetzliche Mindestdeckung stellt jedoch eine formale Untergrenze dar. Ob sie im Einzelfall der individuellen Risikostruktur entspricht, hängt vom Verwaltungsvolumen, der Anzahl der betreuten Einheiten sowie der Höhe verwalteter Gelder ab.


Vertrauensschadenversicherung: Absicherung bei vorsätzlichen Straftaten

Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) deckt Schäden ab, die durch vorsätzliche, strafbare Handlungen von Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauenspersonen entstehen.

Typische Tatbestände sind:

  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Untreue
  • Veruntreuung von Geldern
  • Manipulation von Zahlungsprozessen

Versicherungsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht schließen vorsätzlich herbeigeführte Schäden regelmäßig vom Versicherungsschutz aus. Aus diesem Grund kann bei vorsätzlichen internen Straftaten eine gesonderte Vertrauensschadenversicherung erforderlich sein.

Wissentliche Pflichtverletzung als besondere Risikokonstellation

Neben eindeutig strafbaren Handlungen kann in der Praxis auch eine sogenannte wissentliche Pflichtverletzung relevant werden.

Dabei handelt es sich um Fälle, in denen eine Person ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten bewusst missachtet, ohne zwingend eine Straftat zu begehen.

Ein Beispiel aus der Verwaltungspraxis:

Ein Mitarbeiter führt eine Zahlung aus, obwohl ihm bekannt ist, dass die erforderliche Freigabe nach dem Vier-Augen-Prinzip noch nicht vorliegt. Die Zahlung erfolgt dennoch, um einen Vorgang schneller abzuschließen. Stellt sich später heraus, dass der Zahlungsempfänger unberechtigt war oder ein Betrug vorlag, kann ein erheblicher Vermögensschaden entstehen.

Versicherungsrechtlich können solche Konstellationen problematisch sein. In vielen Vermögensschadenhaftpflichtpolicen ist die wissentliche Pflichtverletzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, ob und in welchem Umfang entsprechende Risiken im Versicherungsschutz berücksichtigt sind oder durch ergänzende Deckungskonzepte abgesichert werden.

Bedeutung interner Kontrollstrukturen

Das Risiko vorsätzlicher Handlungen hängt unter anderem von organisatorischen Strukturen ab. Relevante Faktoren können sein:

  • Zahlungsfreigabeprozesse
  • Trennung von Zuständigkeiten
  • Dokumentierte Kontrollmechanismen
  • Zugriffsbeschränkungen auf Konten

Die Vertrauensschadenversicherung stellt keine Präventionsmaßnahme dar, sondern dient der finanziellen Absicherung für den Fall, dass interne Kontrollen versagen oder umgangen werden.

Abgrenzung der Risikobereiche

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Vermögensschadenhaftpflicht

Fahrlässige Pflichtverletzung

Fehlerhafte Berufsausübung

Gesetzlich vorgeschrieben für Wohnimmobilienverwalter

Ausschluss vorsätzlicher Eigenschäden

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Vertrauensschadenversicherung

Vorsätzliche Straftat

Vertrauensbruch

Keine gesetzliche Pflicht

Spezifische Deckung vorsätzlicher interner Handlungen

Die Einordnung erfolgt nicht nach der Höhe des Schadens, sondern nach der Ursache.


Zusammenspiel der Versicherungsbausteine

Da unterschiedliche Risikobereiche durch unterschiedliche Deckungskonzepte abgesichert werden, ist eine aufeinander abgestimmte Betrachtung der Versicherungsbausteine sinnvoll.

Dabei können unter anderem folgende Aspekte geprüft werden:

  • Höhe der vereinbarten Deckungssummen
  • Gesonderte, niedrigere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) für bestimmte Tätigkeitsbereiche
  • Mitversicherung von Mitarbeitern und externen Dienstleistern
  • Rückwärtsdeckung und Nachhaftung
  • Ergänzende Cyber-Deckungen bei digital organisierten Zahlungsprozessen

Eine isolierte Betrachtung einzelner Policen kann dazu führen, dass Wechselwirkungen oder Deckungslücken nicht erkannt werden.

Regelmäßige Überprüfung der Absicherung

Da sich Verwaltungsvolumen, Rücklagenhöhe und Tätigkeitsprofil im Zeitverlauf verändern können, sollte die bestehende Absicherung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Insbesondere bei:

  • Bestandswachstum
  • Erweiterung des Tätigkeitsfeldes
  • Übernahme größerer Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Einführung digitaler Zahlungs- und Verwaltungsprozesse

kann sich die Risikostruktur verändern.

FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter benötigen gemäß § 34c GewO eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.

Deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden ab?

In der Regel nicht. Betriebshaftpflichtversicherungen beziehen sich primär auf Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind typischerweise nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Warum reicht die Vermögensschadenhaftpflicht allein nicht aus?

Da vorsätzlich verursachte Schäden regelmäßig vom Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht ausgeschlossen sind, kann bei internen Straftaten eine Vertrauensschadenversicherung erforderlich sein.

Ist eine Vertrauensschadenversicherung verpflichtend?

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Ob der Abschluss sinnvoll ist, hängt von der individuellen Unternehmensstruktur und der Höhe verwalteter Vermögenswerte ab.

Wie wird die angemessene Deckungssumme bestimmt?

Die Höhe der Deckungssumme sollte sich an der konkreten Risikostruktur orientieren. Maßgeblich können insbesondere das Verwaltungsvolumen, die Höhe der Rücklagen sowie die Anzahl betreuter Einheiten sein.

Kann ein Inhaber selbst eine Vertrauensschadenversicherung abschließen – und worin liegt der Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflicht?

Eine Vertrauensschadenversicherung dient der Absicherung von Schäden, die durch vorsätzliche Straftaten von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen entstehen, etwa durch Unterschlagung, Betrug oder Manipulation von Zahlungsprozessen.

Eigenschäden des Unternehmensinhabers sind dabei in der Regel nicht versichert. Der Versicherungsnehmer kann sich also nicht gegen eigene vorsätzliche Handlungen oder Pflichtverletzungen absichern.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung funktioniert anders: Sie schützt den Versicherungsnehmer – also das Unternehmen beziehungsweise den Inhaber – vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn durch eine berufliche Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entsteht.

Beispielsweise kann eine Hausverwaltung haftbar gemacht werden, wenn durch eine fehlerhafte Abrechnung oder eine versäumte Frist ein finanzieller Schaden für eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht. In solchen Fällen kann die Vermögensschadenhaftpflicht für berechtigte Schadenersatzansprüche eintreten.

Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?

Eine Vertrauensschadenversicherung kann insbesondere für Unternehmen sinnvoll sein, die fremde Vermögenswerte verwalten oder Zugriff auf Gelder Dritter haben.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Hausverwaltungen
  • Property-Management-Unternehmen
  • Unternehmen mit treuhänderischer Verwaltung von Geldern
  • Organisationen mit umfangreichen Zahlungs- und Buchhaltungsprozessen

Gerade in der Immobilienwirtschaft werden häufig Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietkautionen oder andere treuhänderisch geführte Gelder verwaltet. Entstehen durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern finanzielle Schäden, kann eine Vertrauensschadenversicherung zur Absicherung beitragen.

Ob eine solche Absicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Unternehmensstruktur, den internen Kontrollmechanismen und der Höhe verwalteter Vermögenswerte ab.

Verantwortung endet nicht bei der Verwaltung

Unternehmen der Immobilienwirtschaft tragen Verantwortung für fremde Vermögenswerte. Dabei können Haftungsrisiken sowohl aus fahrlässigen beruflichen Pflichtverletzungen als auch aus vorsätzlichen internen Straftaten entstehen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Vertrauensschadenversicherung beziehen sich auf unterschiedliche Risikobereiche. Eine sachgerechte Absicherung setzt daher eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Ursachen voraus.

Eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Versicherungsstruktur kann dazu beitragen, die Absicherung an die tatsächliche Risikosituation anzupassen.

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