Vertrauensschadenversicherung: Absicherung bei vorsätzlichen Straftaten
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) deckt Schäden ab, die durch vorsätzliche, strafbare Handlungen von Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauenspersonen entstehen.
Typische Tatbestände sind:
- Unterschlagung
- Betrug
- Untreue
- Veruntreuung von Geldern
- Manipulation von Zahlungsprozessen
Versicherungsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht schließen vorsätzlich herbeigeführte Schäden regelmäßig vom Versicherungsschutz aus. Aus diesem Grund kann bei vorsätzlichen internen Straftaten eine gesonderte Vertrauensschadenversicherung erforderlich sein.
Wissentliche Pflichtverletzung als besondere Risikokonstellation
Neben eindeutig strafbaren Handlungen kann in der Praxis auch eine sogenannte wissentliche Pflichtverletzung relevant werden.
Dabei handelt es sich um Fälle, in denen eine Person ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten bewusst missachtet, ohne zwingend eine Straftat zu begehen.
Ein Beispiel aus der Verwaltungspraxis:
Ein Mitarbeiter führt eine Zahlung aus, obwohl ihm bekannt ist, dass die erforderliche Freigabe nach dem Vier-Augen-Prinzip noch nicht vorliegt. Die Zahlung erfolgt dennoch, um einen Vorgang schneller abzuschließen. Stellt sich später heraus, dass der Zahlungsempfänger unberechtigt war oder ein Betrug vorlag, kann ein erheblicher Vermögensschaden entstehen.
Versicherungsrechtlich können solche Konstellationen problematisch sein. In vielen Vermögensschadenhaftpflichtpolicen ist die wissentliche Pflichtverletzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, ob und in welchem Umfang entsprechende Risiken im Versicherungsschutz berücksichtigt sind oder durch ergänzende Deckungskonzepte abgesichert werden.
Bedeutung interner Kontrollstrukturen
Das Risiko vorsätzlicher Handlungen hängt unter anderem von organisatorischen Strukturen ab. Relevante Faktoren können sein:
- Zahlungsfreigabeprozesse
- Trennung von Zuständigkeiten
- Dokumentierte Kontrollmechanismen
- Zugriffsbeschränkungen auf Konten
Die Vertrauensschadenversicherung stellt keine Präventionsmaßnahme dar, sondern dient der finanziellen Absicherung für den Fall, dass interne Kontrollen versagen oder umgangen werden.