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Versicherungs-1x1: Private Haftpflichtversicherung

Mit unserem Versicherungs-1×1 informieren wir Sie regelmäßig über spezielle Themen aus der Welt der Versicherungen und Immobilienwirtschaft. Heute stellen wir Ihnen die private Haftpflichtversicherung vor, mit der Sie sich, Ihre Familie und Ihr persönliches Hab und Gut gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichern sollten.

Wenn Sie Fragen und Anregungen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne über das untenstehende Kontaktformular an unsere Expertinnen und Experten von Klöber oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar unter dem Beitrag. Möchten Sie immer pünktlich informiert werden, wenn ein neuer Beitrag verfügbar ist, dann abonnieren Sie Klöber Versicherungsmakler auf unseren Social Media Kanälen.

Die private Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, muss entsprechend der gesetzlichen Schadensersatzregelung dafür haften und der geschädigten Person Ersatz leisten. Die private Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz vor den Schadensersatzansprüchen Dritter in Form von materiellen Schäden. Darüber hinaus bietet Sie einen passiven Rechtsschutz, indem sie eventuell unberechtigte Schadensersatzansprüche prüft und abwehrt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter aufgrund der hohen Schadensersatzsummen im Kraftfahrzeugbereich gesetzliche Vorschrift. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung – allerdings wird sie als eine der wichtigsten Versicherungen dringend empfohlen, um sich und mitversicherte Personen, wie die eigene Familie, vor den potenziell schweren finanziellen Folgen eines Schadensersatzanspruchs zu schützen. Laut Statistischen Bundesamt, das alle fünf Jahre eine Umfrage zur Einkommenssituation durchführt, verzichten dennoch rund 17 Prozent der deutschen Haushalte auf eine private Haftpflichtversicherung. Sofern kein Versicherungsschutz vorhanden ist, haftet der Schadenverursacher je nach Schadensumme im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen und Besitz. Nur durch eine Versicherung können Sie sich sowohl vor kleineren Risiken, als auch vor großen Worst-Case-Szenarios schützen.

Innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung differenzieren die Versicherer nach der Art des Schadens: Dazu zählen u.a. Sach- und Personenschäden, Vermögens- und Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen.

Unser Tipp: Prüfen Sie mit Ihrem Versicherer, welche Schadenarten im Leistungsumfang der Police enthalten sind und passen Sie diese an Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken an!

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Bei Sachschäden:

  • Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände
  • Kosten für Folgeschäden (z.B. bei Nutzungsausfall)

Bei Personenschäden:

  • Bergungs- und Behandlungskosten
  • Kosten durch Verdienstausfall
  • Umbaukosten in Haus oder Wohnung
  • Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld oder lebenslange Rente bei bleibenden Schäden

Passiver Rechtsschutz:

  • Prüfung, ob ein Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht und wie hoch dieser ist
  • Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Versicherung ab
  • Führt die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs zu einem Rechtsstreit, trägt die Versicherung die Prozesskosten

Wenn die Police den Zusatz der Schlüsselversicherung beinhaltet, leistet die private Haftpflichtversicherung im Fall des Schlüsselverlusts, sofern es nicht Ihr eigener Schlüssel, sondern fremdes Eigentum, z.B. der Vermieter ist. Die Versicherung greift ebenso, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Büroschlüssel verlieren.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung nicht?

Die Versicherung kann ihre Leistungen verweigern, wenn sie dem Versicherungsnehmer Vorsatz beweisen kann und dieser mit voller Absicht, aus freiem Willen und mit dem Bewusstsein möglicher Folgen, gehandelt hat. Allerdings gilt das nicht, wenn durch die vorsätzliche Handlung des Versicherungsnehmers ein größerer Schaden abgewehrt wurde, denn dieser ist grundsätzlich zur Schadensabwehr und –minderung verpflichtet.

Als Versicherter erhalten Sie keine Leistung, wenn Sie selbst Schäden erleiden oder sich gegenseitig Schäden zufügen. Ebenso greift die Versicherung nicht bei Geldstrafen, Bußgeldern und Vertragsverpflichtungen, wie Darlehensrückzahlungen.

Wer kann mitversichert werden?

Der Versicherungsnehmer als hauptsächlicher Vertragspartner kann einen Ehe- oder Lebenspartner mit in den Versicherungsschutz aufnehmen. Ebenso sind Kinder über die Eltern mitversichert und das mindestens bis sie volljährig sind und maximal bis sie heiraten. Unabhängig davon ist ein Kind über die Eltern mitversichert, solange es die Schule besucht, sich in der ersten Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befindet oder sich in der Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung sind im Vergleich zu den potenziell hohen finanziellen Folgen eines Schadensersatzanspruches tatsächlich sehr gering: Im Schnitt liegen die Kosten der Versicherung beispielsweise für Singles bei einem Jahresbetrag von 40 bis 65 Euro, d.h. rund 5 Euro im Monat. Dabei wird meist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro abgedeckt – es lohnt sich also!

Weitere Haftpflichtversicherungen

Grundsätzlich wird unterschieden in private, betriebliche und berufliche Haftpflichtversicherungen.

Privat: private Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Betrieblich: Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung

Beruflich: Berufshaftpflichtversicherungen, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ihre persönlichen Ansprechpartner bei Klöber


Sven Thiele und Vanessa Hunsicker, unsere Expert*innen für Ihren privaten Versicherungsschutz.

Fotos: Klöber

„Nur mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie sowie letztlich Ihr Vermögen und ihren Besitz vor den finanziellen Folgen eines Schadensersatzanspruches Dritter. Wir beraten Sie gerne ausführlich, um Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.“

Als freier Makler sind wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften und beraten Sie individuell und bedarfsgerecht. Nehmen Sie für eine kostenfreie Erst-Beratung gerne Kontakt über das untenstehende Formular mit uns auf. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch!

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Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.