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Versicherungs-1x1: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Mit unserem Versicherungs-1×1 informieren wir Sie regelmäßig über spezielle Themen aus der Welt der Versicherungen und Immobilienwirtschaft. Heute stellen wir Ihnen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor, mit der Sie Ihre Tätigkeit als Hausverwalter, Facility Manager, Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger gegen Haftungsansprüche Dritter absichern.

Wenn Sie Fragen und Anregungen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne über das untenstehende Kontaktformular an unsere Expertinnen und Experten von H&K Klöber oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar unter dem Beitrag. Möchten Sie immer pünktlich informiert werden, wenn ein neuer Beitrag verfügbar ist, dann abonnieren Sie H&K Klöber auf unseren Social Media Kanälen.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurden die Befugnisse des Verwalters erweitert. Mit der gestärkten Entscheidungsfreiheit und dem erweiterten Verantwortungsbereich bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, nehmen auch Haftungsrisiken des Verwalters entsprechend zu. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Hausverwalter und Facility Manager sowie Immobilienmakler und Immobiliensachverständige vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

Der Hausverwalter ist gegenüber Dritten (z.B. Versicherungen, Banken, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe) der uneingeschränkte gesetzliche Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft und kann selbstständig und ohne Beschluss der Eigentümerversammlung über Maßnahmen, wie Reparaturen und Anschaffungen, entscheiden. Er darf außerdem Versorgungs- und Dienstleistungsverträge in beschränktem Umfang abschließen, die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bindend sind. Nur Grundstücks- oder Kreditgeschäfte liegen nicht in seinem Tätigkeitsbereich.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Hausverwalter

34c der Gewerbeordnung beinhaltet die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenversicherung für gewerbliche Immobilienverwalter.

Nach §34c GewO (Gewerbeordnung) ist ein Hausverwalter oder auch Wohnimmobilienverwalter jemand, der gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verwaltet. Seit Mitte 2018 gibt es eine gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für gewerbliche Immobilienverwalter. Ausnahmen bilden Personen, die ihre eigenen Wohnungen oder gewerbliche Immobilien verwalten, ebenso wie Personen, die eine nicht-gewerbliche Wohnungsverwaltung, z.B. für Bekannte oder Verwandte vornehmen. Das Gesetz regelt die Pflicht zum Abschluss einer geeigneten Versicherung, sofern der Gewerbetreibende, also der Hausverwalter, Vermögenswerte des Auftraggebers erhält oder verwendet. Die Mindestversicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung liegt bei 500.000 Euro je Schadenfall und 1 Million Euro für alle Schadenfälle pro Versicherungsjahr.

Die Höhe der Versicherungsprämie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • Anzahl der verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten
  • Mietwert/Mieteinnahmen
  • Jahresumsatz der Hausverwaltung
  • Anzahl der Mitarbeiter bei der Hausverwaltung (auch freie Mitarbeiter)
  • Deckungssumme (min. 500.000 Euro)

Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Aus kleinen Fehlern können Vermögensschäden mit hohen finanziellen Folgen entstehen.

Ein Vermögensschaden ist im Allgemeinen ein finanzieller Schaden am Vermögenswert eines Dritten, der durch einen Fehler bzw. durch das schuldhafte Verhalten eines anderen zustande kommt. Es wird unterschieden zwischen einem echten Vermögensschaden, also einem finanziellen Schaden, der einer Person aus dem Fehler eines anderen direkt entsteht, und einem unechten Vermögensschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgeht.

Den Hausverwalter schützt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor finanziellen Schadensersatzansprüchen durch Wohnungseigentümer und Mieter. Dabei ist die Verwaltung von Häusern und Grundstücken, einschließlich der Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter und Facility Manager (kaufmännisches, strukturelles und technisches Gebäudemanagement) versichert. Der Versicherungsschutz umfasst gesetzliche und vertragliche Haftungsansprüche und Verzugsschäden. Sollen auch Sach- und Personenschäden versichert werden, muss zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, damit ebenso Schäden, wie z.B. fehlerhafte handwerkliche Arbeiten, abgesichert sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet den vollen Versicherungsschutz bei Vermögensschäden sowie bei Sach- und Personenschäden.

Durch welche Fehler der Hausverwaltung können Vermögensschäden entstehen?

Die Fehler, durch die Vermögensschäden entstehen können, sind vielfältiger Natur, vor allem wenn die Hausverwaltung durch nur eine Person übernommen wird, die eine Vielzahl an komplexen Aufgaben und Tätigkeiten parallel übernehmen muss. Im Dienstleistungssektor können selbst kleinere, wenn auch unbeabsichtigte Fehler zu Schäden mit hohen finanziellen Folgen führen. Dazu zählen:

  • Fristversäumnisse, zum Beispiel bei Wartungsverträgen, Kündigungen o.ä.
  • fehlerhafte Verträge
  • verspätete Zahlungen an Dienstleister
  • Doppelvermietung
  • Kompetenzüberschreitungen

Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Versicherung greift bei finanziellen Schadensersatzansprüchen durch Wohnungseigentümer, Mieter oder andere Beteiligte gegenüber dem Versicherungsnehmer. In einer Hausverwaltung mit mehreren Mitarbeitern sind alle Angestellten mitversichert. Außerdem prüft die Versicherung die Haftung im Schadenfall, wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche ab und liefert damit einen passiven Rechtsschutz. Außerdem vertritt die Versicherung den Versicherungsnehmer in Gerichtsprozessen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Klöber Versicherungsmakler

Alexander Henrich, Prokurist bei Klöber und Ihr Experte für die Immobilienwirtschaft, berät Sie unabhängig und individuell.

Foto:  Klöber

Unser Expertentipp: Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht sollte auf die speziellen Hausverwalter-Tätigkeiten abgestimmt werden. Liegt eine kaufmännische und/oder eine technische Hausverwaltung vor? Und welche speziellen Risiken gehen jeweils mit den Aufgaben einher? Wir passen die Versicherung entsprechend individuell für Sie an, um Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten.

Informieren Sie sich bei unserem Experten Alexander Henrich über die HKK Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Als freier Makler sind wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften und beraten Sie individuell und bedarfsgerecht. Nehmen Sie für eine kostenfreie Erst-Beratung gerne Kontakt über das untenstehende Formular mit uns auf.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch!

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