

Inhaltsverzeichnis:
- Schützen statt haften: Warum WEGs eine Haftpflichtabsicherung brauchen
- Die unsichtbare Schutzmauer: Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet
- Zwillinge mit Unterschieden: Haftpflichtschutz vs. Wohngebäudeversicherung
- Im Schadensfall zählt's: Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konkret abdeckt
- Auf eigenes Risiko? Die Folgen einer fehlenden Haftpflichtversicherung
- Qualität statt Preis: So finden Sie die richtige Versicherung
- Sicher ist sicher: Warum kein Weg an der Haftpflichtabsicherung vorbeiführt
Die umfassende Absicherung von Immobilien stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) eine der wichtigsten Aufgaben dar. Besonders die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – im allgemeinen Sprachgebrauch oft vereinfacht als Gebäudehaftpflichtversicherung bezeichnet – spielt eine zentrale Rolle im Versicherungsschutz für das Grundstück und das Gebäude. Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Versicherungspflicht besteht, resultiert die faktische Notwendigkeit aus der Verantwortung, die WEGs für mögliche Schäden an Dritten tragen. In diesem Beitrag erläutern wir die Bedeutung dieser Versicherung, warum sie für WEGs praktisch unverzichtbar ist, und wie Sie als Eigentümergemeinschaft den optimalen Schutz für Ihr Haus und Grundstück finden.
Schützen statt haften: Warum WEGs eine Haftpflichtabsicherung brauchen
Als Eigentümergemeinschaft tragen Sie gemeinsam die Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum. Besonders wichtig ist dabei die Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 836 ff. BGB, die verlangt, dass von Ihrem Gebäude und Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Erwähnenswert ist hier besonders §836 Absatz 2 BGB, der sogar eine Nachhaftung des früheren Besitzers für ein Jahr vorsieht: "Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können." In unserer Beratungspraxis begegnen wir regelmäßig Fällen, bei denen WEGs die damit verbundenen Risiken unterschätzen. Kommt es zu einem Schadensfall, haften die Eigentümer gesamtschuldnerisch - jeder einzelne Eigentümer mit seinem Privatvermögen für Schäden, die vom Haus oder Grundstück ausgehen.
Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht dieses Risiko: Eine nicht ausreichend versicherte WEG wurde nach einem Sturz auf vereistem Gehweg mit einer Schadensersatzforderung von über 60.000 Euro konfrontiert. Solche Fälle zeigen eindrücklich, warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist, obwohl der Gesetzgeber keine direkte Versicherungspflicht vorschreibt.
Gesetzliche Grundlagen und faktische Notwendigkeit
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht explizit im Gesetz als Pflicht verankert. Dennoch ergibt sich aus der rechtlichen Situation eine faktische Notwendigkeit aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken für WEGs:
- Viele Teilungserklärungen schreiben den Versicherungsschutz für das Haus und Grundstück verbindlich vor
- In mehreren Bundesländern wird über die Landesbauordnungen indirekt eine Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung nahegelegt
- Die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und Gebäude lässt sich ohne angemessenen Versicherungsschutz kaum risikofrei erfüllen

Die rechtliche Grundlage für die Haftung bilden insbesondere:
- § 823 BGB (Allgemeine Schadensersatzpflicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Rechtsgutsverletzung)
- § 836 BGB (Spezielle Haftung des Grundstücksbesitzers für Gebäudeschäden)
- Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung der Eigentümer
Relevante Gerichtsurteile zur Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
Die Rechtsprechung unterstreicht die praktische Notwendigkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaft-pflichtversicherung durch mehrere wegweisende Urteile:
Diese klare Linie der Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte den Versicherungsschutz für Eigentümergemeinschaften als wesentlichen Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung ansehen. Nachdem die rechtliche Situation nun geklärt ist, schauen wir uns genauer an, was eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eigentlich leistet und wie sie Ihre WEG konkret schützt.
Die unsichtbare Schutzmauer: Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – im Alltag oft verkürzt als Gebäudehaftpflichtversicherung bezeichnet – schützt die WEG vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch das gemeinschaftliche Eigentum verursacht werden. In der Praxis zeigt sich, wie essentiell dieser Versicherungsschutz für jedes Haus und dessen Grundstück ist: Eine herabfallende Dachrinne, die ein parkendes Fahrzeug beschädigt, oder ein Passant, der auf einem ungestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt – in diesen Fällen greift die Versicherung und bewahrt die Eigentümergemeinschaft vor erheblichen finanziellen Belastungen durch Schäden.
Während die klassische Wohngebäudeversicherung Schäden am eigenen Haus abdeckt, schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch das Gebäude oder das Grundstück entstehen. Diese wichtige Unterscheidung verdeutlicht, warum viele Experten diese Versicherung als unverzichtbar einstufen und sie ergänzend zur klassischen Gebäudeversicherung empfehlen.
Um die Bedeutung dieser speziellen Haftpflichtabsicherung richtig einordnen zu können, lohnt ein genauerer Blick auf die Unterschiede zu anderen Versicherungen im Immobilienbereich – allen voran zur Wohngebäudeversicherung.
Zwillinge mit Unterschieden: Haftpflichtschutz vs. Wohngebäudeversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Schützt vor Ansprüchen Dritter
- Deckt Schäden an fremdem Eigentum
Beispiel: Dachlawine beschädigt fremdes Fahrzeug

Wohngebäudeversicherung
- Schützt die eigene Immobilie
- Deckt Schäden am eigenen Gebäude
Beispiel: Sturm beschädigt das eigene Dach
Für einen umfassenden Versicherungsschutz sind beide Versicherungsarten notwendig und ergänzen sich perfekt: Die Wohngebäudeversicherung für Schäden am eigenen Haus (durch Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.), die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen für Schäden, die Dritten durch Ihr Grundstück oder Gebäude entstehen.
Viele Eigentümer vertrauen fälschlicherweise darauf, dass ihre Wohngebäudeversicherung alle möglichen Risiken abdeckt. Dies ist jedoch ein gefährlicher Irrtum, da die Wohngebäudeversicherung keine Haftpflichtschäden übernimmt. Genau hier zeigt sich, warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für jede WEG unverzichtbar ist, auch wenn sie gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben wird.
Nachdem wir nun die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten kennen, werfen wir einen detaillierten Blick auf typische Schadensfälle und den konkreten Umfang des Schutzes, den eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet.
Lesen Sie auch unseren Artikel zur Wohngebäudeversicherung.
Im Schadensfall zählt's: Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht konkret abdeckt
Typische Schadensfälle und Haftungsrisiken
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz bei verschiedenen Schadensfällen, die in der Praxis regelmäßig auftreten:
- Personenschäden: Ein nicht ordnungsgemäß gestreuter Gehweg führt zu Sturzverletzungen, wodurch erhebliche Behandlungskosten und Schmerzensgeld entstehen können. In einem aktuellen Fall aus unserer Beratungspraxis beliefen sich die Schäden auf rund 30.000 Euro.
- Sachschäden: Herabfallende Gebäudeteile oder umstürzende Bäume vom Grundstück beschädigen Fahrzeuge oder Nachbargebäude. Ein typisches Beispiel: Ein maroder Baum vom Grundstück stürzt auf ein geparktes Fahrzeug mit einem Schaden von über 18.000 Euro.
- Besondere Risiken: Legionellen im Warmwassersystem eines Mehrfamilienhauses können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Die daraus resultierenden Haftungsansprüche wegen Schäden an der Gesundheit können schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass rund 40% aller Versicherungsfälle bei WEGs den Bereich Haftpflicht betreffen – ein erheblicher Anteil, der die Bedeutung eines angemessenen Schutzes durch eine spezialisierte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer unterstreicht.
Versicherungsumfang und versicherte Personen
Eine umfassende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt in der Regel:
- Die gesamte Eigentümergemeinschaft als Solidargemeinschaft
- Hausmeister und andere im Auftrag der WEG tätige Personen
Zu beachten ist, dass qualitativ hochwertige Versicherungen auch Pflichtverletzungen beauftragter Dienstleister abdecken, während günstigere Standardpolicen hier oft Lücken aufweisen. Eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsumfangs ist daher unerlässlich, um im Ernstfall optimal geschützt zu sein.
Rechtsschutzfunktion: Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die integrierte Rechtsschutzfunktion. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern prüft auch unberechtigte Forderungen und wehrt diese bei Bedarf ab. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist diese Funktion ein wesentlicher Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung.
Dies kann besonders wertvoll sein, wenn unbegründete Forderungen gegen die WEG erhoben werden. Die Versicherung übernimmt dann:
- Die rechtliche Prüfung der Ansprüche
- Die Kosten für einen Rechtsanwalt
- Gerichts- und Verfahrenskosten im Streitfall
- Gegebenenfalls die Kosten für Sachverständige
Diese passive Rechtsschutzfunktion kann erhebliche Kosten einsparen und verhindert, dass die WEG ungerechtfertigte Zahlungen leisten muss. Sie ist ein weiterer Grund, warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für jede verantwortungsbewusste Eigentümergemeinschaft unverzichtbar ist.
Angesichts der umfassenden Schutzfunktion dieser Versicherung stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn eine WEG auf diesen Schutz verzichtet? Die Antwort ist ebenso eindeutig wie beunruhigend, besonders im Hinblick auf die Schäden, die entstehen können.
Abgesichert von beiden Seiten: Haftpflicht und Rechtsschutz
Abgesichert von beiden Seiten: Haftpflicht und Rechtsschutz
Die optimale Absicherung für Ihre WEG besteht aus zwei klar unterschiedlichen Bausteinen: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden, die andere erleiden, und wehrt durch ihre eingebaute Rechtsschutzfunktion auch unberechtigte Ansprüche ab. Für umfassende rechtliche Absicherung benötigen Sie jedoch zusätzlich unsere WEG-Rechtsschutzversicherung. Diese spezielle Lösung geht weit über die begrenzte passive Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung hinaus und deckt eine Vielzahl weiterer Rechtsstreitigkeiten ab: Auseinandersetzungen mit Handwerkern oder Dienstleistern, Konflikte zwischen Eigentümern oder mit der Hausverwaltung sowie viele weitere rechtliche Risiken im WEG-Alltag. Eine wirklich lückenlose Absicherung Ihrer Eigentümergemeinschaft erreichen Sie nur durch die Kombination beider Versicherungsarten.
Auf eigenes Risiko? Die Folgen einer fehlenden Haftpflichtversicherung
Finanzielle Risiken für Eigentümer ohne Versicherungsschutz
Die rechtlichen Konsequenzen bei fehlendem Versicherungsschutz sind gravierend. Gemäß § 823 BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig die Rechtsgüter anderer verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet. Für WEGs gilt zudem das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 8 WEG, wonach jeder Eigentümer für die gesamte Schadensersatzforderung in Anspruch genommen werden kann.
Die finanziellen Dimensionen solcher Haftungsfälle für Schäden durch das Haus oder Grundstück sind beträchtlich:
- Bei Personenschäden können schnell sechsstellige Forderungen entstehen, insbesondere wenn dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Berufsunfähigkeit resultieren
- Selbst bei vermeintlich kleinen Vorfällen summieren sich Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zu erheblichen Beträgen
- Der betroffene Eigentümer muss zunächst die gesamte Forderung begleichen und kann erst anschließend Regress bei den anderen Eigentümern nehmen
Ein konkretes Beispiel aus unserer Beratungserfahrung: In einem Mehrfamilienhaus in Darmstadt führte ein Wasserschaden im Keller zur Beschädigung technischer Geräte in einer angrenzenden Werkstatt. Die Schadensersatzforderung belief sich auf 68.000 Euro, die von den nicht versicherten Eigentümern anteilig getragen werden musste – für einige eine erhebliche finanzielle Belastung. Solche Fälle verdeutlichen, warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist.
Auswirkungen auf Immobilienwert und Vermietbarkeit
Neben den unmittelbaren Haftungsrisiken hat das Fehlen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung weitere nachteilige Auswirkungen auf die Immobilie:
- Der Immobilienwert kann sinken, da informierte Kaufinteressenten bei ihren Due-Diligence-Prüfungen zunehmend auf einen angemessenen Versicherungsschutz für das Haus und Grundstück achten
- Die Vermietbarkeit wird beeinträchtigt, da auch Mieter vermehrt Wert auf umfassenden Versicherungsschutz für ihre Wohnung und das Gebäude legen
- Kreditinstitute bewerten unzureichend versicherte Immobilien als risikoreicher, was zu schlechteren Finanzierungskonditionen führen kann
Diese mittelbaren wirtschaftlichen Folgen unterstreichen zusätzlich die Notwendigkeit einer soliden Haftpflichtabsicherung – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Perspektive für den langfristigen Werterhalt der Immobilie.
Wenn Sie nun überzeugt sind, dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Ihre WEG unverzichtbar ist, stellt sich die Frage: Wie finden Sie die richtige Police, die optimal zu den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Immobilie passt?
Qualität statt Preis: So finden Sie die richtige Versicherung
Wichtige Kriterien für den Versicherungsschutz
Bei der Auswahl einer passenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten folgende Kriterien besondere Beachtung finden:
1. Angemessene Deckungssumme:
Für Personenschäden sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen, bei hochwertigen Immobilien oder in dicht bebauten Gebieten empfehlen wir 10 Millionen Euro. Für Sachschäden sind mindestens 2-3 Millionen Euro ratsam.
2. Spezielle Risiken berücksichtigen:
Prüfen Sie, ob besondere Risikofaktoren wie Aufzüge, Tiefgaragen oder Spielgeräte auf dem Grundstück ausreichend abgedeckt sind. Diese Einrichtungen erfordern oft spezielle Versicherungsbausteine für eine vollständige Absicherung.
3. Leistungsausschlüsse identifizieren
Achten Sie besonders auf mögliche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Bei günstigen Tarifen sind häufig wichtige Risiken wie Umweltschäden oder Legionellenbefall nicht oder nur unzureichend abgedeckt.
4. Sublimits beachten
Einige Versicherungen begrenzen die Leistung für bestimmte Schadensfälle durch sogenannte Sublimits, die deutlich unter der Gesamtdeckungssumme liegen können.
Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich, da günstige Angebote oft mit erheblichen Leistungseinschränkungen verbunden sind, die im Schadensfall zu unerwarteten Deckungslücken führen können. Bei der Auswahl sollte daher die Qualität des Versicherungsschutzes stets Vorrang vor dem Preis haben.

Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung variieren je nach verschiedenen Faktoren:
- Gebäudegröße und -art: Ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten kostet mehr als ein kleineres Objekt mit 5 Einheiten
- Standort und Risikofaktoren: Immobilien in Großstädten oder mit besonderen Risiken (Aufzüge, Tiefgaragen) haben höhere Prämien
- Höhe der Deckungssumme: Höhere Deckungssummen führen zu höheren Prämien
- Selbstbeteiligung: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Prämie reduzieren
Als Orientierung: Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit 5-10 Wohneinheiten liegen die jährlichen Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung meist zwischen 60-120 Euro. Ein größeres Objekt mit 20 Wohneinheiten kann 300-600 Euro jährlich kosten. Dies entspricht oft nur wenigen Euro pro Wohneinheit und Monat – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zu den potenziellen Risiken, die ohne diese Absicherung bestehen würden.
Gemäß Untersuchungen der Stiftung Warentest können die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern bei den Versicherungen für Immobilien bis zu 50% betragen, weshalb ein Vergleich mehrerer Angebote absolut ratsam ist.
Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes
Eine einmal abgeschlossene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden – ein Aspekt, der von vielen WEGs leider vernachlässigt wird:
- Jährliche Überprüfung der Deckungssummen auf Angemessenheit
- Anpassung nach baulichen Veränderungen oder Erweiterungen des Gebäudes und Grundstücks
- Aktualisierung bei Verwalterwechsel
- Regelmäßiger Marktvergleich im Abstand von 3-5 Jahren, da sich Versicherungsbedingungen kontinuierlich weiterentwickeln
Unsere Erfahrung zeigt, dass langjährig unveränderte Policen oft nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und für vergleichbare Prämien häufig deutlich bessere Leistungen erhältlich sind. Dies gilt sowohl für die Wohngebäudeversicherung als auch für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine regelmäßige Überprüfung kann daher sowohl Leistungsverbesserungen als auch Kostenersparnisse bringen.
Erweiterungsmöglichkeiten für umfassenden Schutz
Die Basisabsicherung durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann sinnvoll durch weitere spezialisierte Versicherungsbausteine ergänzt werden:
- Gewässerschadenhaftpflicht für Schäden durch Öltanks oder andere wassergefährdende Stoffe auf dem Grundstück
- Erweiterter Grundstücksschutz für spezielle Risiken auf dem Grundstück
- Vermögensschadenhaftpflicht für den WEG-Verwalter
- Erweiterte Umweltschadensversicherung für Schäden an der Umwelt
- Bauherrenhaftpflicht bei größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen am Gebäude
- Zusatzversicherung für Photovoltaikanlagen, wenn solche auf dem Dach eines Hauses installiert sind und Strom ins öffentliche Netz einspeisen
Die Notwendigkeit dieser Ergänzungen hängt von den spezifischen Gegebenheiten der Immobilie und den Anforderungen der Eigentümergemeinschaft ab. Eine professionelle Risikoanalyse kann hier wertvolle Erkenntnisse liefern, welche zusätzlichen Bausteine für Ihre konkrete Situation sinnvoll sind.
Was ist nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Schäden nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- Schäden am eigenen Gebäude (hierfür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig)
- Vorsätzlich verursachte Schäden am Haus oder Grundstück
- Schäden durch gewerbliche Nutzung, die über die normale Wohnnutzung des Hauses hinausgehen
- Schäden durch größere Bauvorhaben am Gebäude (hier ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich)
- Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden (bei vielen Standardpolicen)
- Schäden, die Mieter in ihrer eigenen Wohnung verursachen (hierfür ist die Privathaftpflicht des Mieters zuständig)
Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Versicherer und Tarif, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen unerlässlich ist. Gerade diese Ausschlüsse werden in der Beratungspraxis oft übersehen, was im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen kann.
Nachdem wir nun sowohl die Leistungen als auch die Grenzen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kennengelernt haben, fassen wir zusammen, warum diese Versicherung für jede WEG unverzichtbar ist.
Was ist nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Schäden nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sind:
Schäden am eigenen Gebäude (hierfür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig)
Vorsätzlich verursachte Schäden am Haus oder Grundstück
Schäden durch gewerbliche Nutzung, die über die normale Wohnnutzung des Hauses hinausgehen
Schäden durch größere Bauvorhaben am Gebäude (hier ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich)
Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden (bei vielen Standardpolicen)
Schäden, die Mieter in ihrer eigenen Wohnung verursachen (hierfür ist die Privathaftpflicht des Mieters zuständig)
Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Versicherer und Tarif, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen unerlässlich ist. Gerade diese Ausschlüsse werden in der Beratungspraxis oft übersehen, was im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen kann.
Nachdem wir nun sowohl die Leistungen als auch die Grenzen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kennengelernt haben, fassen wir zusammen, warum diese Versicherung für jede WEG unverzichtbar ist.

Sicher ist sicher: Warum kein Weg an der Haftpflichtabsicherung vorbeiführt
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ergibt sich unmittelbar aus der besonderen Verantwortung, die Wohnungseigentümergemeinschaften tragen. Auch wenn keine explizite gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht, zeigen sowohl die rechtliche Situation als auch die wirtschaftlichen Risiken, dass diese Versicherung ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements jeder WEG sein sollte.
Die Praxis zeigt, dass insbesondere in urbanen Gebieten mit hohen Immobilienwerten und entsprechend hohen potenziellen Schadenssummen ein umfassender Versicherungsschutz für das Haus und das Grundstück unerlässlich ist. Die vergleichsweise moderaten Kosten für eine hochwertige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den existenzbedrohenden Risiken, die ohne eine solche Absicherung bestehen. Der Schutz von Eigentümern, Mietern und Dritten sollte dabei immer im Vordergrund stehen.