Blog

Kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des Gemeinschaftseigentums verlangen?



Die Elektromobilität ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Wohnungseigentümer und Mieter setzen auf Elektrofahrzeuge, die eine zuverlässige Ladestation direkt am Wohnort erfordern. Doch was passiert, wenn die Eigentümergemeinschaft einer Wohneigentumsanlage die Installation einer Wallbox ablehnt? Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 gilt der Wunsch nach einer Wallbox als privilegiert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, in welchen Ausnahmefällen eine Ablehnung möglich ist und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.


Warum ist das Thema so relevant?

Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen stellt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) vor neue Herausforderungen. Die elektrische Infrastruktur in vielen Wohnanlagen ist nicht auf die Ladebedürfnisse von Elektrofahrzeugen ausgelegt. Konflikte entstehen oft, wenn Eigentümer ihren Wunsch nach einer Wallbox, also einer Ladestation, die an der Hauswand angebracht wird, äußern und andere Eigentümer Bedenken haben – sei es aus Kostengründen oder aufgrund von technischen Fragen. Eine klarere Rechtslage erleichtert zwar den Prozess, dennoch gibt es in der Praxis oft Unklarheiten und Widerstände.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Installation von Wallboxen in WEGs?

Ja, seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Installation einer Wallbox (§ 20 Abs. 2 WEG). Dieser Anspruch ist privilegiert. Dies bedeutet, dass der Wunsch eines Eigentümers nach einer mobilen Ladestation einen besonderen rechtlichen Schutz genießt. Dieser Schutz wurde eingeführt, um den Ausbau der Elektromobilität zu fördern und Wohnungseigentümern den Zugang zu notwendiger Ladeinfrastruktur zu erleichtern. Die Eigentümergemeinschaft kann eine solche Maßnahme nur dann ablehnen, wenn wesentliche Interessen der Eigentümergemeinschaft unzumutbar beeinträchtigt werden. Konkret heißt das, dass der Anspruch nicht einfach aus subjektiven Gründen verweigert werden kann, sondern dass schwerwiegende und objektiv nachvollziehbare Argumente vorliegen müssen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Antragspflicht

Eigentümer müssen einen Antrag auf bauliche Veränderung stellen, um die Installation einer Ladestation rechtlich abzusichern.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Installation trägt der beantragende Eigentümer in der Regel selbst. Allerdings können zusätzliche Kosten entstehen, die die Gemeinschaft betreffen, etwa wenn die elektrische Infrastruktur der Immobilie aufgerüstet werden muss. Diese Gemeinschaftskosten können zu einer Interessenabwägung führen.

Interessenabwägung

Ablehnungen sind nur möglich, wenn die Maßnahme schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft hat, z. B. durch unzumutbare Kosten oder technische Probleme.

Der rechtliche Anspruch garantiert, dass die Eigentümergemeinschaft nur unter strengen Voraussetzungen eine Zustimmung verweigern darf. Die Gemeinschaft muss stichhaltige und nachvollziehbare Gründe angeben, die eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.


Warum kann die Eigentümergemeinschaft Ihren Antrag ablehnen?

Ablehnungen sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei technischen oder finanziellen Unzulänglichkeiten, die erhebliche Nachteile für die Gemeinschaft bedeuten. Diese Gründe müssen gut begründet und rechtlich nachvollziehbar sein.

Dazu gehören:

  1. Technische Unzulänglichkeiten: Wenn die elektrische Infrastruktur der Immobilie nicht ausreichend dimensioniert ist und die Installation eine Gefährdung darstellen würde.

  2. Unzumutbare Beeinträchtigung: Zum Beispiel, wenn durch die Installation erhebliche Kosten für die Eigentümergemeinschaft entstehen, die nicht allein vom Antragsteller getragen werden können.

Die Eigentümergemeinschaft kann sich jedoch nicht auf subjektive Meinungen oder allgemeine Ablehnung berufen. Der rechtliche Anspruch steht im Vordergrund, und die Gemeinschaft muss stichhaltige Gründe vorbringen.




So funktioniert der Entscheidungsprozess in der Eigentümerversammlung


Nachdem die Hausverwaltung den Antrag eines Eigentümers auf die Tagesordnung gesetzt hat, wird dieser in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gebracht. Diese beiden folgenden Punkte sind dabei entscheidend:

  1. Privilegierter Anspruch: Aufgrund der Gesetzeslage reicht es, wenn der Antrag zur Installation einer Wallbox korrekt gestellt wurde. Ein korrekt gestellter Antrag umfasst eine präzise Beschreibung der geplanten baulichen Maßnahme, einschließlich technischer Details, eines Zeitplans und eines nachvollziehbaren Kostenvoranschlags. Dadurch wird sichergestellt, dass die Eigentümergemeinschaft eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

  2. Transparenz der Planung: Gut vorbereitete Anträge mit klaren technischen Details und Kostenaufstellungen minimieren die Wahrscheinlichkeit von Konflikten.

So arbeiten Sie mit der Hausverwaltung zusammen

Die Hausverwaltung spielt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung. Eigentümer müssen sicherstellen, dass ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird, damit er auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, den Antrag aufzunehmen und die Umsetzung eines Beschlusses zu koordinieren.

Kloeber blog immobilie rundum versichern grafik 03

Tipps, wie Sie Ihre Wallbox-Pläne verwirklichen

  • Reichen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Hausverwaltung ein.
  • Stellen Sie sicher, dass technische Details und Kostenvoranschläge zur Ladestation dem Antrag beigefügt sind.
  • Kommunizieren Sie offen mit der Hausverwaltung, um Missverständnisse zu vermeiden.


Das können Sie nach einer Ablehnung tun

Sollte die Eigentümergemeinschaft den Antrag ablehnen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Prüfung der Ablehnung: Überprüfen Sie mit einem Anwalt, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist.
  • Rechtsweg: Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie Ihren Anspruch vor Gericht geltend machen. Der rechtliche Anspruch auf eine Wallbox ist eine starke Grundlage, um erfolgreich zu sein.
  • Alternativen erwägen: In Einzelfällen kann auch eine gemeinsame Lösung, wie die Installation mehrerer Wallboxen oder einer zentralen Ladeinfrastruktur, sinnvoll sein.


Ihr Weg zur erfolgreichen Wallbox-Installation

Der Wunsch nach einer Wallbox ist rechtlich privilegiert und darf nur in seltenen Fällen von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt werden. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, transparenten Anträgen und gegebenenfalls rechtlicher Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und Ihr Elektrofahrzeug bequem zu Hause laden.

Als spezialisierter Versicherungsmakler kennen wir die Herausforderungen der Immobilienwirtschaft und unterstützen Hausverwaltungen und Immobilienverwalter mit passgenauen Lösungen. Insbesondere unsere Wohnungseigentümergemeinschafts-Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz für rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der WEG und kann Sie in schwierigen Entscheidungsprozessen entlasten.

Zu unserer WEG-Rechtsschutzversicherung


Kontaktieren Sie uns noch heute, um maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihre Immobilienprojekte zu erhalten. Gemeinsam finden wir Wege, wie Sie Ihre Objekte zukunftssicher gestalten und die Interessen aller Eigentümer schützen können.


Kontakt

Noch Fragen?

Wie sollen wir uns bei Ihnen melden?
Einwilligung 

* Diese Angaben sind Pflichtfelder

Klöber Versicherungsmakler GmbH

Rößlerstraße 90
64293 Darmstadt

Niederlassung Mannheim
Q7 24
68161 Mannheim

Tel 06151 36092-0
Fax 06151 36092-99
info@kloeber-vm.de

Wir freuen uns über

Weiterbildung für Hausverwaltungen von Klöber


Haftungssicherheit

Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.