
Ein neues Urteil – und die Frage, was es für Makler bedeutet
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hat eine Frage in den Mittelpunkt gerückt, die viele Maklerinnen und Makler beschäftigt: Dürfen wir uns noch „unabhängig“ nennen?
Über viele Jahre war dieser Begriff eng mit dem Berufsverständnis verbunden. Kundinnen und Kunden verbanden ihn mit freier Produktauswahl, keine Produktvorgaben einzelner Versicherer, die die Empfehlung beeinflussen könnten und einem klaren Fokus auf ihren eigenen Bedarf. Das Urteil setzt dem Begriff nun einen engeren juristischen Rahmen.
Trotz der Aufmerksamkeit, die die Entscheidung ausgelöst hat, verändert sie die tägliche Beratungsarbeit nicht. Die Entscheidung betrifft allein die Verwendung eines Wortes – nicht die Qualität oder Ausrichtung der Tätigkeit.
Was das OLG Dresden tatsächlich entschieden hat
Das Gericht hat festgelegt, dass Maklerinnen und Maklern, die Provisionen von Versicherern erhalten, der Begriff „unabhängig“ in der Werbung nicht mehr zusteht.
Die Begründung ist juristischer Natur. Der Begriff kann den Eindruck vollständiger finanzieller Neutralität vermitteln. Wenn eine Vergütung von Versicherern erfolgt, liegt diese im rechtlichen Sinne nicht vor.
Wichtig ist jedoch, was nicht entschieden wurde. Das Urteil stellt weder infrage, dass Makler frei beraten können, noch betrifft es die Art und Weise, wie Empfehlungen entstehen. Die Rolle des Maklers als Interessenvertreter der Kundinnen und Kunden bleibt unverändert bestehen.
Welche Teile der Maklerarbeit unverändert bleiben
An der praktischen Arbeit ändert sich nichts. Maklerinnen und Makler
- vergleichen den relevanten Markt
- bewerten Tarife anhand objektiver Kriterien
- analysieren individuelle Risiken
- begründen ihre Empfehlungen transparent
- erklären ihre Vergütung nachvollziehbar
Diese Aufgaben sind zentrale Bestandteile des Maklerberufs. Das Urteil beeinflusst sie nicht. Die Entscheidungsfreiheit, mit der Maklerinnen und Makler arbeiten, bleibt vollständig erhalten.
Warum der Begriff „unabhängig“ so eine große Rolle gespielt hat
Für viele Kundinnen und Kunden war der Begriff ein Orientierungspunkt. Er signalisierte, dass ein Makler nicht an einzelne Anbieter gebunden ist und im Sinne des Kunden entscheidet.
Auch für Maklerhäuser war er ein Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses. Er verdeutlichte eine Haltung, die bis heute gültig ist: Sorgfalt, Marktüberblick und klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Kunden.
Dass dieser Begriff nun anders bewertet wird, führt verständlicherweise zu Unsicherheiten. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, die eigene Arbeitsweise detaillierter und verständlicher zu beschreiben.
Wie Makler ihre Beratungsfreiheit heute klarer zeigen können
An die Stelle eines einzelnen Begriffs tritt eine konkretere Darstellung der eigenen Prozesse. Kundinnen und Kunden profitieren davon, wenn sie nachvollziehen können, wie eine Empfehlung entsteht. Dazu gehören unter anderem:
- Auswahl aus vielen Versicherern
- klare und belegbare Kriterien für die Produktempfehlung
- transparente Darstellung des Vergütungsmodells
- dokumentierte Entscheidungswege
- keine Abhängigkeit von Produktvorgaben einzelner Gesellschaften
Diese Beschreibung ist greifbarer und verständlicher als ein einzelnes Wort und schafft ein realistisches Bild der Beratungsleistung.




