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Blitzeinschlag und Überspannung: So schützen Eigentümer Technik und Gebäude


Warum indirekter Blitzeinschlag oft mehr Schaden anrichtet als der direkte Treffer – und was das für Gebäude und Technik bedeutet

Ein direkter Blitzeinschlag ist selten – und dennoch sind Blitzschäden an Gebäuden häufig. Der Grund: Überspannungen, die ein Blitzeinschlag in der Umgebung auslöst, breiten sich über Leitungen im Gebäude aus und beschädigen Heizungssteuerungen, Photovoltaikanlagen, Smart-Home-Systeme und Elektroinstallationen, oft ohne dass das Gebäude selbst getroffen wurde.

Thomas R. merkte das erst Stunden nach dem Gewitter. Router, Heizungssteuerung und die Steuereinheit der Photovoltaikanlage waren ausgefallen. Am Gebäude selbst kein Kratzer.

Direkt und indirekt: Wie Blitzschäden wirklich entstehen


Beim direkten Blitzeinschlag trifft der Blitz das Gebäude selbst. Das ist der Fall, den die meisten vor Augen haben: Dachstuhlbrand, zerstörte Antennen, Schäden an der Gebäudehülle. Er ist spektakulär, aber verhältnismäßig selten.
Häufiger ist der indirekte Blitzeinschlag. Der Blitz schlägt in der Nähe ein, etwa in einen Baum, eine Freileitung oder den Boden, und erzeugt dabei eine Überspannung, die sich über das Stromnetz, Telefon- oder Datenleitungen ins Gebäude fortpflanzt. Diese Überspannung kann innerhalb von Millisekunden empfindliche Elektronik zerstören, ohne dass von außen irgendetwas zu sehen ist.
Für Eigentümer und Verwalter ist das die relevantere Gefahr. Nicht weil der direkte Einschlag harmlos wäre, sondern weil die Überspannung unterschätzt wird und der Schaden erst mit Verzögerung sichtbar wird


Heizung, PV-Anlage, Aufzug: Was Überspannung zerstört


Moderne Gebäude sind deutlich anfälliger für Überspannungsschäden als ältere, weil sie mehr steuerungsabhängige Technik enthalten. Besonders betroffen sind Heizungssteuerungen und Regeleinheiten, Photovoltaikanlagen und Wechselrichter, Smart-Home-Systeme und Gebäudeautomation, Aufzugssteuerungen, Gegensprechanlagen sowie die gesamte Elektroinstallation inklusive angeschlossener Geräte. Für WEGs und Hausverwaltungen ist das besonders relevant: Ein Überspannungsschaden an der Aufzugssteuerung oder der zentralen Heizungsanlage betrifft nicht einen einzelnen Eigentümer, sondern das gesamte Gebäude. Die Folgekosten sind entsprechend.

Schutzmaßnahmen: Was technisch möglich ist


Technischer Schutz gegen Blitz- und Überspannungsschäden funktioniert auf zwei Ebenen.

Die erste Ebene ist der äußere Blitzschutz: eine Blitzschutzanlage, die einen direkten Einschlag sicher ableitet. Sie schützt die Gebäudestruktur, aber nicht zwingend die Elektronik im Inneren.

Die zweite Ebene ist der innere Überspannungsschutz: Überspannungsschutzgeräte, die in den Stromkreis eingebunden werden und Spannungsspitzen abfangen, bevor sie Schaden anrichten. Dieser Schutz ist in vielen Gebäuden nicht oder nicht ausreichend vorhanden.

Wichtig: Beide Systeme müssen regelmäßig gewartet werden. Eine Blitzschutzanlage, die seit Jahren nicht geprüft wurde, bietet keinen zuverlässigen Schutz. Dasselbe gilt für Überspannungsschutzgeräte, die nach einem starken Ereignis möglicherweise ausgetauscht werden müssen.


Sturm und Hagel: Ein Blick auf die Gebäudehülle


Gewitter im April bringen nicht nur Blitz und Überspannung. Sturm und Hagel gehören zur gleichen Jahreszeit und hinterlassen ihre Spuren an Dach, Fassade und Dachfenstern. Besonders gefährdet sind Dacheindeckungen mit älteren oder bereits beschädigten Ziegeln, Dachfenster und Lichtkuppeln, Fassadenverkleidungen und Wärmedämmverbundsysteme sowie Photovoltaikmodule, die Hagelschlag dauerhaft in ihrer Leistung beeinträchtigen können.

Nach einem schweren Gewitter lohnt eine gezielte Sichtkontrolle, bevor Folgeschäden durch eindringendes Wasser entstehen. Was dabei zu prüfen ist, fasst unsere Checkliste zusammen.

Versicherungstipp des Monats: Was abgedeckt ist – und was nicht

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Blitzeinschlag, Sturm und Hagel ab. Das klingt zunächst umfassend, hat aber Grenzen, die im Alltag oft unterschätzt werden.

Blitzschäden an der Gebäudestruktur, also am Dach, an Mauern oder fest eingebauten Anlagen, sind in der Regel mitversichert. Überspannungsschäden an Elektrogeräten und Steuerungseinheiten sind es häufig nicht oder nur eingeschränkt. Hier kommt die Elektronikversicherung ins Spiel, die gezielt technische Anlagen und Geräte absichert und Überspannungsschäden explizit einschließen kann.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, sollte zudem prüfen, ob diese separat versichert ist. PV-Anlagen sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt und benötigen je nach Vertrag eine eigene Police oder einen Zusatzbaustein.

Ein genauer Blick in den eigenen Versicherungsvertrag lohnt sich besonders dann, wenn sich die Technik im Gebäude in den letzten Jahren verändert hat. Was vor zehn Jahren versichert war, muss heute nicht mehr ausreichend abgedeckt sein.

Gut vorbereitet vor dem nächsten Gewitter


Blitzschutz bedeutet mehr als ein Blitzableiter auf dem Dach. Wer die Elektronik im Gebäude schützen will, braucht einen durchdachten Überspannungsschutz, regelmäßige Wartung und einen Versicherungsschutz, der zur tatsächlichen Ausstattung des Gebäudes passt.

Die technischen Maßnahmen sind überschaubar. Der Aufwand, sie zu prüfen und nachzurüsten, ist deutlich geringer als die Kosten eines ungeplanten Ausfalls der Heizungssteuerung oder des Wechselrichters.

Sind Sie ausreichend gegen Schäden, die durch Blitze entstehen können, abgesichert? Unsere Experten stehen jederzeit für Sie bereit. Melden Sie sich gerne über untenstehendes Kontaktformular.

Häufige Fragen zu Blitzschäden und Überspannung

Was ist der Unterschied zwischen direktem und indirektem Blitzeinschlag?

Beim direkten Blitzeinschlag trifft der Blitz das Gebäude selbst. Beim indirekten Einschlag schlägt er in der Nähe ein und erzeugt eine Überspannung, die sich über Leitungen im Gebäude ausbreitet. Der indirekte Einschlag ist häufiger und wird oft unterschätzt.

Welche Gebäudetechnik ist bei Überspannung besonders gefährdet?

Heizungssteuerungen, Photovoltaik-Wechselrichter, Smart-Home-Systeme, Aufzugssteuerungen und Gegensprechanlagen. Je mehr Technik im Gebäude verbaut ist, desto höher das Schadenspotenzial.

Deckt die Wohngebäudeversicherung Überspannungsschäden ab?

Nicht immer. Blitzschäden an der Gebäudestruktur sind in der Regel mitversichert. Überspannungsschäden an Elektronik und Steuerungseinheiten oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Hier kann eine Elektronikversicherung die Lücke schließen.

Ist eine Photovoltaikanlage automatisch über die Wohngebäudeversicherung geschützt?

Nein. PV-Anlagen benötigen je nach Vertrag eine eigene Police oder einen Zusatzbaustein. Wer eine Anlage betreibt, sollte den bestehenden Versicherungsschutz gezielt prüfen.

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?

Die Norm empfiehlt für typische Wohngebäude eine Sichtprüfung alle zwei Jahre und eine umfassende Prüfung alle vier Jahre. Nach einem bekannten Blitzereignis sollte zusätzlich geprüft werden.

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