Schadenprävention / Haftpflicht

Dein Gehweg, dein Problem: Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer

Wer Grundstücke mit Gehwegen, Zufahrten, Treppen oder Grünflächen besitzt, trägt die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Stolpert ein Passant über eine lose Gehwegplatte oder stürzt ein morscher Ast auf ein parkendes Auto, haftet in der Regel der Eigentümer, unabhängig davon, ob er den Mangel kannte. Schutz bieten regelmäßige Kontrollen der Außenanlagen und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die Schadenersatzforderungen Dritter abdeckt.


Nicht der Schaden am Gebäude ist das Problem – sondern die Haftung gegenüber Dritten

Sabine M. verwaltet ein kleines Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten. Nach einem windigen Wochenende im Mai lag ein abgebrochener Ast auf dem Gehweg vor dem Grundstück. Diesmal war nichts passiert. Zwei Wochen später stolperte eine Passantin über eine angehobene Gehwegplatte auf dem Grundstücksweg und brach sich das Handgelenk. Die Forderung: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall. Sabine M. hatte die Platte nie als Problem wahrgenommen.

Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen müssen

Die Verkehrssicherungspflicht ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, muss dafür sorgen, dass von diesem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Gehweg vor dem Haus, sondern auch Zugangswege zum Gebäude, Treppenstufen und Rampen im Außenbereich, Parkplätze und Zufahrten, Spielplätze und Gemeinschaftsgärten sowie Bäume und Sträucher, die über Grundstücksgrenzen hinausragen.

Die Pflicht gilt ganzjährig, nicht nur im Winter. Im Mai und in den Sommermonaten verlagern sich die Risiken nach draußen: Wurzeln heben Platten an, Bäume treiben aus und werden kopflastig, Wildwuchs überwuchert Wege und verdeckt Stolperkanten. Gleichzeitig nutzen mehr Menschen die Außenbereiche – das Unfallrisiko steigt.

Entscheidend ist: Der Eigentümer haftet auch dann, wenn er den Mangel nicht kannte, sofern er ihn bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkennen können. „Ich habe das nicht gesehen“ schützt vor Gericht nicht.

Wichtig für WEGs:

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich bei den Eigentümern. Wird ein Verwalter bestellt, übernimmt dieser jedoch eine eigenständige Überwachungs- und Hinweispflicht für das Gemeinschaftseigentum. Das heißt: Der Verwalter muss Mängel erkennen, die Eigentümergemeinschaft informieren und auf Abhilfe drängen. Reagiert die WEG nicht, muss er das dokumentieren und bei Gefahr im Verzug Notmaßnahmen ergreifen. Wer als Verwalter dokumentiert kontrolliert und informiert, schützt nicht nur die Eigentümer, sondern auch sich selbst.

Gehwege, Treppen, Bäume: Wo die häufigsten Risiken liegen


Die meisten Haftungsfälle im Außenbereich folgen einem Muster: Ein Schaden, der sich über Wochen oder Monate aufgebaut hat, wird nicht erkannt und führt irgendwann zu einem Unfall.

Bei Gehwegen und Zufahrten sind es vor allem Platten, die durch Frost, Wurzeldruck oder Setzungen angehoben werden. Schon wenige Millimeter Höhenunterschied reichen, damit jemand stolpert. Lose oder wackelnde Platten, Risse im Belag und fehlende Kantenmarkierungen bei Stufen gehören zu den klassischen Stolperfallen.

Treppen und Rampen im Außenbereich sind besonders kritisch, weil ein Sturz hier fast immer zu ernsthaften Verletzungen führt. Lockere Handläufe, abgetretene Stufen, moosiger oder glatter Belag und fehlende Beleuchtung sind typische Mängel, die bei einer regelmäßigen Begehung auffallen würden.

Bei Bäumen unterschätzen viele Eigentümer das Risiko. Die Baumkontrollpflicht verlangt eine regelmäßige Sichtkontrolle – in der Regel zweimal jährlich, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Geprüft wird auf Totholz, Pilzbefall am Stammfuß, Rindenschäden und Schiefstellung. Diese Kontrolle muss kein Gutachten sein, aber sie muss dokumentiert werden. Erst wenn Auffälligkeiten erkannt werden, ist ein Baumsachverständiger hinzuzuziehen. Ein herabfallender Ast, der ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, ist ein klassischer Haftungsfall – und ohne dokumentierte Kontrolle steht der Eigentümer schlecht da.

Prävention: Was Eigentümer und Verwalter konkret tun können

Verkehrssicherung klingt nach Aufwand, ist aber im Kern eine strukturierte Routineaufgabe. Wer ein- bis zweimal im Jahr eine dokumentierte Begehung der Außenanlagen durchführt, erkennt die meisten Risiken rechtzeitig.

Dabei geht es um drei Bereiche.

Der erste Bereich ist die Kontrolle der Wege und Flächen: Gehwegplatten auf festen Sitz prüfen, Stolperkanten identifizieren, Beläge auf Rutschgefahr kontrollieren, Beleuchtung testen.

Der zweite Bereich ist die Kontrolle der Bäume und Bepflanzung: Sichtprüfung auf Totholz, abgestorbene Äste, Pilzbefall am Stammfuß, Schiefstellung. Bei Verdacht auf tieferliegende Schäden einen Baumsachverständigen hinzuziehen.

Der dritte Bereich ist die Dokumentation: Wer kontrolliert hat, wann, was festgestellt wurde und welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Diese Dokumentation ist im Haftungsfall entscheidend. Sie belegt, dass der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

💡Für WEGs und Hausverwaltungen empfiehlt sich ein fester Prüfrhythmus mit standardisierter Checkliste – idealerweise im Frühjahr und im Herbst, ergänzt durch eine Kontrolle nach Sturmereignissen.

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Versicherungstipp des Monats: Warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unverzichtbar ist

Prävention reduziert das Risiko, aber sie schließt es nicht aus. Wenn trotz aller Sorgfalt ein Schaden eintritt, steht der Eigentümer in der Haftung. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Sie übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter, die durch das Grundstück oder Gebäude verursacht werden: Personenschäden wie die gebrochene Hand von Sabine M.s Passantin, Sachschäden wie ein durch einen herabfallenden Ast beschädigtes Fahrzeug und Vermögensschäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben.

Wichtig: Wer ein Mehrfamilienhaus vermietet, braucht diese Versicherung zwingend. Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur selbst bewohnte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen ab. Für vermietete Objekte, Mehrfamilienhäuser und Gewerbegrundstücke ist eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.

Ein genauer Blick in den bestehenden Vertrag lohnt sich besonders dann, wenn sich die Nutzung der Außenbereiche verändert hat – etwa durch einen neuen Spielplatz, zusätzliche Stellplätze oder bauliche Veränderungen an Wegen und Zufahrten.

Draußen beginnt die Haftung


Außenanlagen stehen selten im Fokus, wenn es um Gebäudemanagement geht. Dabei sind Gehwege, Treppen und Bäume die Stellen, an denen Eigentümer am häufigsten mit Haftungsansprüchen Dritter konfrontiert werden. Die gute Nachricht: Die meisten Risiken sind mit überschaubarem Aufwand erkennbar und vermeidbar. Eine regelmäßige Begehung, eine saubere Dokumentation und eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bilden zusammen ein solides Sicherheitsnetz.


Sind Ihre Außenanlagen ausreichend abgesichert? Unsere Experten stehen jederzeit für Sie bereit. Melden Sie sich gerne über untenstehendes Kontaktformular.

Häufige Fragen zu Außenbereichen und Verkehrssicherungspflicht

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Die gesetzliche Pflicht des Grundstückseigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Sie umfasst Gehwege, Zufahrten, Treppen, Bäume und alle weiteren Außenanlagen.

Wer haftet, wenn ein Passant auf meinem Grundstücksweg stürzt?

In der Regel der Eigentümer. Die Haftung greift auch dann, wenn der Mangel nicht bekannt war, sofern er bei zumutbarer Kontrolle erkennbar gewesen wäre.

Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?

Die Rechtsprechung verlangt eine regelmäßige Sichtkontrolle, in der Regel zweimal jährlich – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Nach Sturmereignissen ist eine zusätzliche Kontrolle erforderlich.

Reicht die private Haftpflichtversicherung für mein vermietetes Mehrfamilienhaus?

Nein. Die private Haftpflicht deckt in der Regel nur selbst bewohnte Immobilien ab. Für vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser ist eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig.

Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Schadenersatzforderungen Dritter, die durch das Grundstück oder Gebäude verursacht werden – also Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

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