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Kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des Gemeinschaftseigentums verlangen?


Die Sanierung oder Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein Thema von großer Relevanz, insbesondere für die Immobilienwirtschaft und Hausverwaltungen. Als Versicherungsmakler, der eng mit Hausverwaltungen zusammenarbeitet, wissen wir, wie wichtig eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung solcher Themen für unsere Kunden ist. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, Fallbeispiele und praxisnahe Tipps, wie Wohnungseigentümer und Hausverwalter mit solchen Herausforderungen umgehen können.


Recht auf Sanierung: Wann müssen Eigentümer handeln?

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung von Gemeinschaftseigentum verlangen. Dabei handelt es sich um Teile der Immobilie, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, wie das Dach, die Fassade oder tragende Wände.

Unter welchen Bedingungen dürfen Eigentümer eine Sanierung verlangen? Ein Anspruch auf Sanierung besteht, wenn:

  • Das Gemeinschaftseigentum erhebliche Mängel oder Schäden aufweist.
  • Die Sicherheit oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigt ist.
  • Die Maßnahmen und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen.


Fallbeispiel 1: Undichte Dachabdichtung

Ein Eigentümer stellt fest, dass durch eine undichte Dachabdichtung Wasser in die oberen Wohnungen eindringt. Nach Vorlage eines Gutachtens wird deutlich, dass die Instandsetzung und Sanierung dringend erforderlich ist, um Folgeschäden zu vermeiden. In diesem Fall ist die Eigentümerversammlung verpflichtet, die Sanierung zu beschließen.

Fallbeispiel 2: Beschädigte Fassade

Ein anderer Eigentümer weist darauf hin, dass Putz von der Fassade abbröckelt, wodurch Passanten gefährdet werden. Hier besteht ein rechtlicher Anspruch auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Instandhaltung regelt.


Eigentümerversammlung und Sanierung: So treffen Sie die richtigen Beschlüsse

Ein Gerichtsurteil kann in einigen Fällen die Notwendigkeit bestimmter Sanierungsmaßnahmen bestätigen, wenn die Eigentümerversammlung diese unrechtmäßig verweigert.

Sanierungsmaßnahmen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum erfordern in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Der Weg zur Entscheidung: So setzt die WEG Sanierungen durch

  • Mehrheitsentscheidung: Die Eigentümerversammlung entscheidet per Mehrheitsbeschluss über die Durchführung der Sanierung.
  • Pflicht der Eigentümerversammlung: Wird eine Sanierung erforderlich, um erhebliche Mängel zu beheben, ist die Versammlung verpflichtet, dem Antrag stattzugeben.

Fallbeispiel 3: Sanierung eines Aufzugs

Der Aufzug in einem Mehrparteienhaus ist seit Monaten außer Betrieb. Ein Eigentümer fordert die Instandsetzung, da die Nutzung für ältere Bewohner unverzichtbar ist. Nach Prüfung der Kosten und Vorlage eines Kostenvoranschlags wird die Maßnahme durch die Versammlung beschlossen.

In dringenden Fällen kann ein Eigentümer auch ohne Beschluss Maßnahmen ergreifen, wenn Gefahr im Verzug ist. Verhältnismäßigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Maßnahmen auf das unbedingt Notwendige begrenzt sein müssen, um die Gefahr abzuwenden. Beispielsweise kann eine provisorische Abdichtung eines undichten Daches oder die Entfernung von losem Putz, der Passanten gefährdet, als verhältnismäßig gelten.

Die Dokumentation solcher Maßnahmen ist essenziell, um spätere Konflikte zu vermeiden. Sie sollte folgende Punkte umfassen:

  • Grund der Maßnahme: Eine Beschreibung der Gefahr, zum Beispiel durch Fotos oder ein kurzes Gutachten.
  • Umfang der Arbeiten: Was wurde konkret unternommen, um die Gefahr zu beseitigen?
  • Kosten: Belege oder Rechnungen der durchgeführten Arbeiten.
  • Zeitpunkt und Dauer: Wann wurden die Maßnahmen durchgeführt, und wie lange haben sie gedauert?
  • Beteiligte Parteien: Angaben zu den beauftragten Unternehmen oder Handwerkern.

Eine sorgfältige Dokumentation hilft dabei, die Maßnahmen nachträglich durch die Eigentümerversammlung genehmigen zu lassen und die Kosten auf die Gemeinschaft zu verteilen.

Wer muss was tun? Rechte und Pflichten bei Sanierungen

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind klar geregelt. Hausverwalter spielen hier eine Schlüsselrolle, da sie die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorbereiten und umsetzen.

Das dürfen Wohnungseigentümer einfordern

  • Antragstellung: Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, Anträge auf notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu stellen. Dies erfolgt oft in Zusammenarbeit mit dem Hausverwalter.
  • Informationsanspruch: Eigentümer können sich umfassend über den Zustand des Gemeinschaftseigentums informieren.

Verwalter und Eigentümer in der Pflicht: Wer macht was?

  • Instandhaltungspflicht: Die Eigentümerversammlung muss notwendige Maßnahmen beschließen und umsetzen. Der Verwalter ist dabei dafür verantwortlich, die Versammlung umfassend zu informieren.
  • Kostenverteilung: Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen werden gemäß dem vereinbarten Schlüssel auf alle Eigentümer verteilt.

Fallbeispiel 4: Verweigerte Maßnahmen

Eine Eigentümerversammlung lehnt die Sanierung einer Tiefgarage ab, obwohl ein Gutachten gravierende Bauschäden aufzeigt. Dies führt dazu, dass ein betroffener Wohnungseigentümer die Sanierung eigenständig einfordert. Der Verwalter weist in der Eigentümerversammlung darauf hin, dass die Verzögerung rechtliche Konsequenzen haben kann. Schließlich klagt der Eigentümer vor Gericht. Das Gericht entscheidet in einem wegweisenden Urteil, dass die Sanierung unumgänglich ist und die Gemeinschaft die Kosten tragen muss, da die Maßnahmen unabdingbar waren.

Eine Eigentümerversammlung lehnt die Sanierung einer Tiefgarage ab, obwohl ein Gutachten gravierende Bauschäden aufzeigt. Der Verwalter weist auf die rechtlichen Konsequenzen hin und informiert die Eigentümer, dass eine Klage droht. Ein betroffener Eigentümer klagt erfolgreich und erzwingt die Maßnahmen durch gerichtlichen Beschluss.


Wichtige Urteile zum Thema Sanierung

Es gibt zahlreiche Urteile, die die Rechte von Wohnungseigentümern bei Sanierungen stärken. In mehreren gerichtlichen Entscheidungen wurde klargestellt, dass dringende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung umgesetzt werden dürfen, sofern sie verhältnismäßig sind.


Was tun bei Konflikten?

Sanierungsentscheidungen können zu Meinungsverschiedenheiten führen. Hier sind Strategien zur Konfliktbewältigung gefragt:

So überzeugen Sie die Gemeinschaft: Tipps für schwierige Fälle

  • Sachliche Argumentation: Führen Sie stichhaltige Fakten wie Gutachten oder rechtliche Grundlagen an.
  • Externe Beratung: Ziehen Sie Experten hinzu, um die Dringlichkeit zu unterstreichen.

Wenn nichts mehr hilft: Diese Optionen haben Sie

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Mediation helfen, Konflikte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu lösen. Alternativ können Eigentümer den gerichtlichen Weg einschlagen, um notwendige Sanierungen durchzusetzen.

Fallbeispiel 5: Mediation bei Uneinigkeit

Ein Wohnungseigentümer fordert die Sanierung der Heizungsanlage, die anderen Eigentümer lehnen ab. Eine Mediation ergibt, dass ein abgestufter Sanierungsplan die beste Lösung ist – um Kosten besser zu verteilen, Ressourcen effizienter einzusetzen und die Belastung für die Eigentümergemeinschaft zu minimieren ‒ wodurch ein langwieriger Rechtsstreit vermieden wird.

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Sicherheit für Ihre WEG: So vermeiden Sie Streit und hohe Kosten

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Sanierung des Gemeinschaftseigentums unter bestimmten Bedingungen verlangen. Die Rechte und Pflichten sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) klar geregelt, und bei Konflikten stehen rechtliche und mediatorische Mittel zur Verfügung. Hausverwalter spielen eine entscheidende Rolle, indem sie zwischen den Eigentümern vermitteln und die Durchführung notwendiger Maßnahmen sicherstellen.

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