Zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland hat jeder Eigentümer seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 das Recht, auf dem Grundstück oder in der (Tief-)Garage eine Elektroladestation anzubringen.
Eine Wandladestation für Elektroautos oder auch kurz „Wallbox“ genannt, ist eine Ladesäule, die an einer Wand oder Säule des Gebäudes bzw. Grundstücks befestigt wird. Für die Installation ist kein Beschluss der Eigentümerversammlung mehr nötig, der Anspruch kann jederzeit geäußert werden und die Miteigentümer dürfen nur noch über die Ausführung mitentscheiden. Die Kosten für Anbringung und Nutzung trägt der Eigentümer der Wallbox selbst. Ebenso dürfen Mieter nach Genehmigung durch den Vermieter an ihrem Parkplatz oder Stellplatz in der Tiefgarage eine Elektroladestation anbringen, wobei auch sie die Kosten selbst tragen.
Das müssen Sie bei der Installation einer Ladestation beachten
Wallboxen werden über eine separate Zuleitung an die Hausinstallation angeschlossen, wobei eine vorherige Prüfung durch einen Elektro-Fachbetrieb empfohlen wird, da nicht alle Hausanschlüsse für den erhöhten Stromfluss der Ladestation vorgesehen sind. Außerdem müssen Wallboxen über 11kW Ladeleistung durch den Netzbetreiber genehmigt werden. Die Selbst-Installation einer Ladestation ist nicht zulässig, sondern muss durch einen zertifizierten Elektroinstallationsbetrieb bzw. Elektroinstallateur durchgeführt werden. Dieser haftet für die fachgerechte Anbringung und meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an.
Wie ist die Ladestation für Elektroautos versichert?
Grundsätzlich steht eine E-Ladestation, ob genehmigungspflichtig oder nicht, in keinem direkten Zusammenhang mit dem bestehenden Versicherungsschutz Ihrer Immobilie. Denn eine Wallbox stellt kein gefahrenerhöhendes Risiko in der Gebäudeversicherung dar und gilt als Gebäudebestandteil (mit dem Gebäude fest verbunden) als mitversichert. Der Risikofaktor möglicher Brandschäden am Gebäude ist in der Regel über die Feuerversicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung ebenso mitversichert. Allerdings gelten Fahrzeuge und E-Bikes vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Entstehen Schäden am Gebäude infolge eines brennenden Elektroautos, greift die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
Wir fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen:
- Jeder Eigentümer und Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation einer Elektroladestation/Wallbox.
- Bei über 11 Kilowatt Ladeleistung ist eine Genehmigung durch den Netzbetreiber vorgeschrieben.
- Die Anbringung muss durch einen zertifizierten Elektro-Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Es gelten keine besonderen versicherungstechnischen Auflagen.
- Die Ladestation/Wallbox gilt als fester Bestandteil des Gebäudes in der Gebäudeversicherung als mitversichert.
- Für Wohngebäudeversicherungen, bei denen Ladestationen besondere Berücksichtigung finden sollen, bietet die Versicherung den Zusatzbaustein „Haustechnik“ als versicherte Gefahr an.
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