
Kurz gesagt: Regiekosten (oft „Sonderhonorare“ oder „Sonderleistungen“) sind legitim – aber nur, wenn Sie sie vertraglich klar regeln, sauber dokumentieren und transparent kommunizieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie das gelingt.
Kurz gesagt: Regiekosten (oft „Sonderhonorare“ oder „Sonderleistungen“) sind legitim – aber nur, wenn Sie sie vertraglich klar regeln, sauber dokumentieren und transparent kommunizieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie das gelingt.
Montagmorgen, 7:30 Uhr: Die Mailbox quillt über. Ein Wasserschaden in der WE 5, Heizungsausfall im Dachgeschoss, der Aufzug steckt fest. Sie beginnen zu koordinieren: Handwerker anrufen, Versicherer informieren, Termine abstimmen, Rechnungen prüfen. Innerhalb weniger Stunden haben Sie Dutzende E-Mails geschrieben und mehrere Telefonate geführt – und das war nur der erste Tag.
Doch was passiert, wenn dieser Aufwand in Ihrer Grundvergütung nicht vorgesehen ist? Sie stellen Regiekosten in Rechnung – und prompt kommt die Nachfrage: „Wofür genau zahlen wir jetzt extra?“ Ohne klare Grundlage und dokumentierten Nachweis geraten Sie schnell in Erklärungsnot. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema Regiekosten frühzeitig und sauber zu regeln.
„Regie“ bedeutet in vielen Branchen schlicht: „nach Aufwand abrechnen“. In der Hausverwaltung ist auch von ‚Sonderhonorar‘ oder ‚Sonderleistung‘ die Rede. Im Kern geht es um zusätzlichen Aufwand außerhalb der vertraglich definierten Grundleistungen.
Zur Orientierung: In der Mietverwaltung wird das Honorar oft als Prozentsatz der Mieteinnahmen festgelegt (z. B. 6–10 %). In der WEG-Verwaltung sind Pauschalen pro Einheit üblich (häufig 20–40 € pro Monat und Einheit). Alles, was darüber hinausgeht – wie die komplette Bearbeitung größerer Versicherungsschäden oder die Koordination umfangreicher Sanierungen – ist Sonderleistung und sollte separat vergütet werden.
Sie können den Begriff „Regiekosten“ verwenden – dann definieren Sie ihn klar im Vertrag. Oder Sie bleiben bei „Sonderhonorar für Schadensbearbeitung“. Wichtig ist, dass Ihre Kundinnen und Kunden verstehen, wovon Sie sprechen.
Verwenden Sie im Vertrag denselben Begriff, den Sie in der Kommunikation nutzen. Unterschiedliche Bezeichnungen („Regiekosten“, „Sonderhonorar“, „Zusatzvergütung“) führen später leicht zu Missverständnissen.
Das WEG und das BGB liefern die Leitplanken. § 27 WEG beschreibt die Aufgaben der Verwaltung – insbesondere ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung. § 666 BGB verpflichtet zur Auskunft und Rechenschaft: Sie müssen also belegen können, was Sie getan haben. § 28 WEG wiederum macht klar, dass Abrechnungen nachvollziehbar sein müssen.
Entscheidend: Zusatzhonorare sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Leistungen, die eindeutig zum Pflichtenkatalog gehören, dürfen Sie nicht „doppelt“ vergüten. Transparenz ist somit nicht nur ein Vertrauensfaktor, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Verankern Sie eine klare Sonderleistungsklausel im Vertrag und führen Sie eine Liste (Anlage) mit typischen Sonderfällen – inklusive Vergütungsmodell. So sparen Sie sich Diskussionen im Ernstfall.
Welches Modell passt zu Ihnen? Das hängt von Ihren Prozessen, Objekten und Mandanten ab. Vier Grundmodelle haben sich bewährt:
Sie definieren Stundensätze (z. B. 95 € für Sachbearbeitung, 130 € für technische Leitung). Das ist transparent, setzt aber konsequente Zeiterfassung voraus. Eigentümer sehen genau, wofür sie zahlen – gut, aber erklärungsbedürftig.
Beispiel: 250 € für die komplette Bearbeitung eines Versicherungsschadens bis 5.000 € netto. Wird der Aufwand deutlich höher, greifen zusätzlich Stundensätze. Das ist planbar, aber bei Ausreißern ungenau.
Sie rechnen beispielsweise 10–15 % der Reparaturkosten als Organisationshonorar. Wichtig:
Klöbi-Tipp:
Schreiben Sie in die Klausel: „Der prozentuale Zuschlag bezieht sich auf die jeweilige Bruttoschadenssumme
laut Schlussrechnung des Handwerkers/Versicherers (inkl. Umsatzsteuer). Erfolgt eine fiktive Abrechnung oder enthält die Regulierung keine Umsatzsteuer, bildet die ausgezahlte Summe die Bemessungsgrundlage.
Sie kombinieren Pauschale und Stunden. Zum Beispiel: Pauschale bis 3 Stunden, danach Stundensatz. Das schafft Balance zwischen Planbarkeit und Fairness.
Fragen Sie sich: Wo investieren Sie am meisten Zeit? Welche Schäden treten bei Ihnen am häufigsten auf? Welches Modell verstehen Ihre Eigentümer am schnellsten? Das beste Modell ist das, das intern effizient und extern konfliktarm ist.
Wie weisen Sie Ihren Aufwand so nach, dass niemand zweifelt? Die Antwort liegt in einer lückenlosen Dokumentation. Sie erfüllen damit nicht nur die Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB), sondern stärken das Vertrauen der Eigentümer und verbessern Ihre eigenen Prozesse.
Ein sinnvoller Nachweis enthält:
Damit bleibt der Faden erkennbar: Warum haben Sie gearbeitet – und in welchem Zusammenhang?
Dokumentieren Sie immer in Echtzeit oder spätestens am Tagesende. Nachtragen aus dem Gedächtnis führt zu Ungenauigkeiten und kostet später Glaubwürdigkeit.
Schon neugierig? Im nächsten Artikel unserer Serie erhalten Sie eine kostenlose Excel‑Vorlage zum Stundennachweis, die Sie direkt downloaden können.
Ob Excel, Branchenlösung oder Ticketsystem – entscheidend ist die Disziplin. Eine einfache Tabelle könnte so aufgebaut sein:
Datum |
Mitarbeiter |
Tätigkeit |
Bezug (Schadens-Nr./Objekt) |
Dauer (Min.) |
Kommentar |
14.03.2025 |
M. Müller |
Schadensmeldung aufgenommen, Versicherer kontaktiert |
Wasserschaden, Obj. Musterweg 12, WE 5 |
35 |
Ticket #12345 angelegt |
15.03.2025 |
T. Schmidt |
Handwerkerangebot eingeholt, Termin koordiniert |
Wasserschaden, Obj. Musterweg 12, WE 5 |
50 |
Angebot Fa. RohrFix angefordert |
22.03.2025 |
M. Müller |
Rechnung geprüft, Rückfrage bei Handwerker |
Wasserschaden, Obj. Musterweg 12, WE 5 |
30 |
Rechnung #456 korrigiert |
Wenn Sie mit Ticketsystemen arbeiten, vergeben Sie für jeden Schaden eine eindeutige ID. So können Sie später alles sauber zuordnen. Monats- oder Quartalsreports bieten sich an, um den Überblick zu behalten und im Jahresabschluss schnell Zahlen parat zu haben.
Ein massiver Wasserschaden in der Wohnung 5. Der Mieter meldet den Schaden, der Vermieter informiert Sie, die Versicherung wird einschaltet. Sie erfassen die Meldung, holen die Schadensnummer ein, koordinieren Handwerker, prüfen Rechnungen und berichten am Ende der Eigentümergemeinschaft.
Welche Variante zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Vertrag – und Ihr Bauchgefühl für Fairness und Transparenz.
Hinweis: Lassen Sie Ihre Klauseln juristisch prüfen.
„Neben den in § X dieses Vertrages aufgeführten Grundleistungen erbringt der Verwalter auf Wunsch des Auftraggebers weitere Sonderleistungen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend: die vollständige Bearbeitung von Versicherungsschäden, die Koordination umfangreicher Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren. Solche Sonderleistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt derzeit 95,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Alternativ kann der Verwalter für definierte Leistungen Pauschalen oder prozentuale Zuschläge auf die Nettoauftrags-/Schadenssumme berechnen, sofern diese in der Anlage 1 aufgeführt und im Einzelfall vereinbart sind. Der Verwalter legt auf Wunsch eine nachvollziehbare Tätigkeits- und Stundendokumentation vor.“
„Für die vollständige Bearbeitung eines Versicherungsschadens bis zu einer Netto-Schadenssumme von 5.000 € wird eine Pauschalvergütung von 250 € (zzgl. MwSt.) geschuldet. Übersteigt der Aufwand 3 Stunden, erfolgt eine zusätzliche Abrechnung nach Stundensatz.“
„Die Stundensätze und Pauschalen können jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Der Verwalter informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich.“
Hinterlegen Sie die Pauschalen und Stundensätze in einer Anlage. So können Sie Änderungen leichter kommunizieren, ohne den gesamten Vertrag neu aufzusetzen.
Wenn Sie diesen Ablauf verinnerlichen, vermeiden Sie Diskussionen und stärken die Beziehung zu Ihren Auftraggebern.
Viele Diskussionen beginnen damit, dass Sonderhonorare nachträglich und ohne vertragliche Grundlage „aus dem Hut gezaubert“ werden. Ebenso heikel ist ein pauschaler Prozentsatz ohne konkrete Leistungsbeschreibung. Auch das Vermischen von Grund- und Sonderleistungen erzeugt Unmut. Kommunizieren Sie daher frühzeitig, wenn ein Schaden als Sonderleistung behandelt wird. Und lassen Sie niemals die Dokumentation schleifen – ein fehlender Nachweis macht Sie angreifbar.
Transparenz ist Ihr Verbündeter. Informieren Sie Beirat und Eigentümerinnen früh: „Dieser Schaden fällt unter unsere Sonderleistungen. Wir rechnen nach X-Modell ab. Hier ist, was konkret anfällt.“ Trennen Sie in der Rechnung klar zwischen Grundvergütung und Sonderhonorar. Formulieren Sie nicht nur Zahlen, sondern Leistungen: „Koordination von vier Handwerksangeboten, Prüfung der Endrechnung, Abstimmung mit der Versicherung über Selbstbehalt.“
Nutzen Sie ein Standard-Mailing, das Sie bei größeren Schäden versenden: kurze Info zu Prozess, Vergütung und Dokumentation. So wirken Sie vorbereitet – nicht „nachträglich erfinderisch“.
„Regiekosten rücken immer stärker in den Fokus und haben heute einen deutlich höheren Stellenwert als noch vor wenigen Jahren. Deshalb ist es unerlässlich, bestehende Verwalterverträge inhaltlich zu prüfen und neu zu vereinbaren, um den eigenen Aufwand sauber und nachvollziehbar – insbesondere gegenüber der GdW – darzustellen. Aus unserer Sicht in der Schadenabteilung eines Versicherungsmaklers zeigt sich täglich: Sorgfältig geführte Stundennachweise verhindern Streit und beschleunigen die Regulierung, weil auch Versicherer daran interessiert sind, Vorgänge zügig abzuschließen." — Alexander Iglhaut, Leiter Schadenabteilung bei Klöber Versicherungsmakler
Regiekosten — auch Sonderhonorare oder Sonderleistungen genannt — sind Zusatzvergütungen für Arbeiten, die nicht im Grundleistungskatalog des Verwaltervertrags enthalten sind, z. B. die vollständige Bearbeitung eines Versicherungsschadens. |
Ja. Ohne eindeutige Vertragsgrundlage (§ 27 WEG / § 666 BGB) können Eigentümer die Zahlung verweigern und Gerichte die Forderung kippen. |
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis liegen Stundensätze oft zwischen 80 – 130 €; prozentuale Zuschläge bewegen sich meist bei 10 – 15 % der (Brutto‑)Schadenssumme. Entscheidend ist, dass die Höhe vertraglich fixiert und nachvollziehbar ist. |
Bei Versicherungsschäden wird häufig die Bruttosumme als Bemessungsgrundlage herangezogen, da Versicherer in Brutto regulieren. Für interne Maßnahmen bietet sich die Nettosumme an. Wichtig ist eine klare Klausel. |
Ein lückenloser Stundennachweis mit Datum, Tätigkeit, Dauer, Mitarbeiter und Bezug (Ticket‑ID) genügt, um der Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB) zu entsprechen. |
In der Mietverwaltung trägt der Vermieter die Regiekosten meistens selbst. In der WEG können sie als Kosten der ordnungsgemäßen Verwaltung auf die Gemeinschaft umgelegt werden, wenn die Vereinbarungen klar sind |
Regiekosten sind kein „Trick“, um den Gewinn zu steigern, sondern ein notwendiges Instrument, um Sonderaufwand fair zu vergüten. Voraussetzung sind vertragliche Klarheit, saubere Dokumentation und transparente Kommunikation. Wer seine Leistungen nachvollziehbar macht, gewinnt Vertrauen – und minimiert die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten.
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Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie Sie das Tool in Ihren Arbeitsalltag integrieren und Ihren Zusatzaufwand klar belegen.
Stöbern Sie weiter – diese Beiträge vertiefen zentrale Aspekte rund um Regiekosten, Schadenmanagement und Versicherungsfragen:
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