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Vertragsklauseln für Sonderhonorare: Muster, Fallstricke & juristische Hinweise


Ein sauberer Vertrag ist die beste Streit‑Prophylaxe. Wer Regiekosten oder Sonderhonorare von Anfang an klar definiert, erspart sich endlose Diskussionen mit Beiräten, Eigentümern und — im Ernstfall — auch mit Gerichten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Klausel‑Bausteine unverzichtbar sind, wo typische Fallstricke lauern und wie die aktuelle Rechtsprechung urteilt. Außerdem erhalten Sie am Schluss eine Muster‑Anlage zum Download, die Sie individuell anpassen können.

Praxisfall zum Warmwerden

Freitag, 18:04 Uhr. Sie wollen gerade den Laptop zuklappen, da klingelt das Telefon: Rohrbruch im Dach. »Kümmern Sie sich bitte direkt – die Kosten regeln wir später«, verspricht der Beirat. Drei Tage später: Der Schaden ist abgewickelt, Sie legen 450 € Sonderhonorar für 18 Stunden Koordination auf den Tisch. Doch statt Dank ernten Sie Stirnrunzeln: „Warum zahlen wir das extra?“

Die Antwort steckt im Vertrag – oder eben nicht. Fehlt eine klare Klausel, landen Sie in einer endlosen Begründungsschleife. Genau hier setzt dieser Artikel an: Wir zeigen, wie Sie Streit vermeiden, was in eine wasserdichte Sonderleistungsklausel gehört und warum ein sauberer Stundennachweis Ihr bester Freund ist.


Warum klare Sonderleistungsklauseln unverzichtbar sind

Regiekosten geraten häufig erst nach dem Großschaden auf den Tisch – genau dann, wenn Zeitdruck herrscht und die Eigentümer sowieso schon genervt sind. Eine wasserdichte Klausel beugt vor:

  • Rechts­sicherheit: Doppelvergütung wird ausgeschlossen, Pflicht‑ vs. Sonderleistung klar abgegrenzt (§ 27 WEG vs. § 666 BGB).
  • Transparenz: Eigentümer kennen die Spielregeln, bevor der Fall eintritt.
  • Planbarkeit: Sie können Aufwand realistisch kalkulieren und rechtzeitig Personal bereitstellen.


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Klöbi-Tipp:

Legen Sie bei Neuverträgen gleich eine Anlage Sonderleistungen bei. Bei Bestandsverträgen können Sie die Anlage über eine Ergänzungsvereinbarung nachschieben.


Grundstruktur: Die perfekte Sonderleistungsklausel

Bevor Sie in Zahlen, Prozentsätze und Dokumentationspflichten eintauchen, braucht es erst einmal ein stabiles Fundament: eine glasklare Klausel, die keine Interpretationsspielräume lässt. Eine gute Klausel besteht aus vier Bausteinen:

  1. Definition der Sonderleistung – klarer Leistungs­katalog („Bearbeitung von Versicherungsschäden, Koordination von Sanierungen …“).
  2. Abrechnungs­modell – Stunden, Pauschale, Prozentsatz oder Hybrid.
  3. Dokumentations­pflicht – Verweis auf Stundennachweis (§ 666 BGB) und Belegvorlage auf Wunsch.
  4. Vergütungs­anpassung – Indexklausel (VPI) oder Festpreis bis x Jahre.

Muster‑Paragraph (schematisch)

„Die Parteien vereinbaren, dass Leistungen gemäß Anlage 1 („Sonderleistungen“) nicht von der Grundvergütung umfasst sind. Sonderleistungen werden nach Aufwand gemäß Abschnitt B der Anlage vergütet. Der Verwalter erbringt auf Anforderung eine Tätigkeits‑ und Stundendokumentation. Stundensätze und Pauschalen erhöhen sich jährlich entsprechend dem VPI.“

Juristisches Feintuning bleibt Anwaltssache – aber als Blaupause genügt das Muster bereits.


Netto oder Brutto? Die Bemessungsgrundlage richtig festlegen

Sobald das Grundgerüst steht, stellt sich die Frage nach der Basis: Rechnen Sie Ihre Zuschläge auf Netto‑ oder Bruttosummen? Die Antwort entscheidet über viel Geld – und oft auch über die Stimmung in der Eigentümerversammlung. Die Bemessungsgrundlage richtig festlegen Viele Verträge schweigen dazu, ob der prozentuale Zuschlag auf Netto‑ oder Bruttokosten berechnet wird. Das führt zu Streit, wenn eine fiktive Abrechnung ohne Umsatzsteuer erfolgt.

Best Practice:

  • Versicherungsschäden: Bruttosumme, weil Versicherer regulierungstechnisch in Brutto denken.
  • Interne Maßnahmen: Nettobasis (Handwerkerrechnung ohne MwSt.).

Fallback‑Klausel: „Bei fiktiver Abrechnung gilt die ausgezahlte Summe als Grundlage.“


Häufige Fallstricke und wie Sie sie umgehen

Selbst die beste Klausel kann ins Wanken geraten, wenn kleine Details übersehen werden. Diese Stolperstellen tauchen in der Praxis immer wieder auf – und so umgehen Sie sie. und wie Sie sie umgehen.

1. Pflichtleistung doppelt berechnet:

Beschreiben Sie klar, was bereits in der Grundvergütung steckt (z. B. „Erstaufnahme eines Schadens“).

2. Pauschale zu ungenau:

Pauschalbetrag ohne Schwellen­wert → Risiko von Über‑ oder Unterdeckung.

3. Keine Deckelung:

Prozentualer Zuschlag ohne Maximalbetrag kann bei Großschäden fünfstellig werden – Eigentümer rebellieren.

4. Vergessene Inflation:

Stundensatz bleibt jahrelang gleich, reale Kosten steigen.


Rechtsprechung kompakt: Drei Urteile, die Sie kennen müssen

Ein Blick in die Gerichtsakten zeigt, worauf Richter besonders achten. Die folgenden Entscheidungen markieren die Leitplanken für Ihre Vertragsgestaltung.: Drei Urteile, die Sie kennen müssen

Gericht

Az. / Jahr

Kernaussage

BGH

V ZR 256/14 (2016)

Sonderhonorar nur für nicht im Pflichtenkatalog stehende Leistungen zulässig.

OLG München

34 Wx 355/20 (2021)

Pauschaler Prozentsatz ohne Leistungs­nachweis unwirksam.

LG Düsseldorf

25 S 14/23 (2024)

Verwalter muss bei Streit einen detaillierten Tätigkeits­nachweis vorlegen (§ 666 BGB).


Kurz: Definieren, dokumentieren, nachweisen – sonst kippen Gerichte die Vergütung.


Anpassungsklauseln: So bleiben Sie inflationssicher

Verträge leben – und Kosten ebenso. Damit Ihr Honorar nicht von der Inflation aufgezehrt wird, brauchen Sie eine elegante und zugleich faire Anpassungsmechanik. Eine Indexklausel (VPI) ist der einfachste Weg:

„Die Stundensätze erhöhen sich jährlich zum 1. Januar um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) erhöht hat.“

Alternativen:

  • Staffel­vereinbarung: +5 € alle zwei Jahre.
  • Index + Obergrenze: VPI, aber max. 3 % p. a. – Eigentümer fühlen sich sicherer.


Kommunikation: So verkaufen Sie die Klausel ohne Widerstand

Die beste Klausel nützt nichts, wenn sie auf Widerstand stößt. So holen Sie Eigentümer und Beirat ins Boot, ohne dass es wie eine Preiserhöhung wirkt.

  • Storytelling: „Beim letzten Großschaden hat unser Team 18 Stunden investiert – ohne klare Klausel hätten wir das verschenkt.“
  • Vergleich: Zeigen Sie, wie viel Zeit und Geld die Dokumentation eingespart hat.
  • Fairness‑Argument: „Wir rechnen minutengenau ab, Sie zahlen keinen Euro zu viel.“
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Klöbi-Tipp:

Nutzen Sie das nächste Beirats­meeting für ein Live‑Demo: Schadenfux24‑Ticket öffnen, Stundennachweis zeigen, Transparenz gewinnt.


Muster‑Anlage: Aufbau & Inhalt (Download im nächsten Abschnitt)

Eine gute Anlage enthält drei Tabellen:

  1. Leistungs­katalog mit Nummer, Leistungs­beschreibung, Kategorie.
  2. Vergütungs­modell‑Matrix (Std., Pauschale, %).
  3. Beispiel‑Rechnung – macht die Kosten greifbar.

Download: Die fertige Word‑/PDF‑Vorlage stellen wir Ihnen im Download‑Bereich dieser Serie zur Verfügung.


Checkliste: Vor Vertragsunterzeichnung prüfen


  • Leistungs­katalog vollständig?
  • Abrechnungs­modell definiert (Std./Pauschale/%/Hybrid)?
  • Netto/Brutto eindeutig geregelt?
  • Indexierung & Deckelung enthalten?
  • Nachweis‑Pflicht verankert (§ 666 BGB)?
  • Anlage unterschrieben & archiviert?


Fragen & Antworten

Muss die Sonderleistungsklausel im Hauptvertrag stehen?

Empfohlen, ja. Alternativ als Anlage 1, die zum Vertragsbestandteil erklärt wird.

Gilt „Schadensbearbeitung“ automatisch als Sonderleistung?

Nur, wenn der Vertrag das explizit sagt. Sonst kann sie als Grundleistung ausgelegt werden.

Wie formuliere ich eine Deckelung bei Prozentzuschlägen?

„Der prozentuale Zuschlag ist auf 3.000 € pro Schaden begrenzt.“ – klar, messbar, juristisch sauber.

Was passiert bei Inflations­sprung > 10 %?

Fügen Sie eine Nachverhandlungs­klausel ein: „Bei VPI-Anstieg > 10 % binnen 12 Monaten können beide Parteien neu verhandeln.“

Darf ich Pauschale und Stunden kombinieren?

Ja – Hybride Modelle sind zulässig, solange transparent vereinbart und dokumentiert.

Brauche ich eine Unterschrift aller Eigentümer?

Für WEGs reicht Beschluss + Unterschrift der Verwalter­bestellung. Bei Mietverwaltung unterschreibt der Vermieter.

Ausblick: Nächster Teil der Serie


Als nächstes beleuchten wir Abrechnungsmodelle im Vergleich: Prozent, Pauschale oder Hybrid – was ist wann am fairsten? Bleiben Sie dran! Lesen Sie auch die beiden bereits erschienenen Artikel zum Thema Regiekosten:

Regiekosten in der Hausverwaltung: Wann sie zulässig sind – und warum Sie jeden Aufwand belegen müssen

Stundennachweis richtig führen: So dokumentieren Sie Sonderleistungen wasserdicht

Muster‑Anlage gesucht?
Unser Download‑Paket zur Regiekosten‑Serie enthält eine fertige Word‑/PDF‑Vorlage für Ihre Sonderleistungsklauseln. Hier entlang zum Download‑Center »

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