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WEG-Recht: Was ist bei baulichen Veränderungen zu beachten?



Bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werfen oft Fragen auf, wie etwa: Welche Maßnahmen werden als „bauliche Veränderung“ betrachtet?“ Welche Rechte und Pflichten haben die Verwalter? Und wie lassen sich Konflikte in der Eigentümerversammlung vermeiden? In diesem Artikel geben wir Ihnen als Verwalter einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte und zeigen, wie Sie als Ansprechpartner in der WEG optimal mit den Wohnungseigentümern agieren können.


Was sind bauliche Veränderungen im WEG-Gesetz?

Bauliche Veränderungen sind Eingriffe, die das Gemeinschaftseigentum dauerhaft verändern und über reine Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Sie verändern die Substanz, Nutzung oder optische Erscheinung des Gemeinschaftseigentums. Beispiele hierfür sind der Anbau eines Balkons, die Installation eines Fahrstuhls oder das Anbringen von Solarpanels. Solche Maßnahmen können für Wohneigentümer erhebliche Vorteile bieten, erfordern jedoch klare Regeln.

So hängen Sondereigentum und bauliche Veränderungen zusammen

Bauliche Veränderungen betreffen häufig das Gemeinschaftseigentum, aber auch das Sondereigentum. Sondereigentum umfasst Teile der Immobilie, die im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehen, wie beispielsweise eine Wohnung oder einen Kellerraum. Veränderungen am Sondereigentum sind grundsätzlich ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer möglich, wenn sie keine Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum haben.

Allerdings kann es auch bei Sondereigentum zu Konflikten kommen, wenn bauliche Veränderungen Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum haben (z.B. ein Balkon, der in das Gemeinschaftseigentum übergeht). In solchen Fällen muss eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.

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Die Unterschiede zwischen baulichen Veränderungen und Instandsetzungen

Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen schaffen neue Gegebenheiten oder ändern bestehende Strukturen. Beispiele sind die Installation eines Fahrstuhls, Veränderungen an Fenstern, die Modernisierung von Heizungsanlagen oder Umgestaltungen von Fassaden.

Instandsetzungen

Instandsetzungen dienen der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Hierbei handelt es sich um Reparaturen oder den Austausch defekter Teile, wie z.B. das Reparieren von Dächern oder das Ersetzen von defekten Fenstern. Diese Maßnahmen sind nicht mit baulichen Veränderungen zu verwechseln.

Rechtliche Rahmenbedingungen der baulichen Veränderungen

Gesetzliche Vorschriften nach § 22 WEG

Der § 22 WEG regelt die baulichen Veränderungen und deren Zustimmungserfordernisse. Demnach sind bauliche Veränderungen zustimmungspflichtig, sofern sie die Rechte anderer Wohneigentümer beeinträchtigen könnten. Diese Regelung stellt sicher, dass Gemeinschaftseigentum und individuelle Miteigentumsanteile vor unerwünschten baulichen Eingriffen geschützt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dabei verpflichtet, Maßnahmen genau zu prüfen und Beschlüsse rechtssicher zu fassen.


Zustimmung durch die Eigentümerversammlung

Bauliche Veränderungen bedürfen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Je nach Art der Veränderung sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich:

  • Einfache Mehrheit: Für Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum nicht erheblich beeinträchtigen oder verbessern.
  • Qualifizierte Mehrheit: Für umfangreiche Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum nachhaltig verändern oder Kosten für alle Eigentümer verursachen.
  • Einstimmigkeit: Bei tiefgreifenden Umgestaltungen, die einzelne Eigentümer stark benachteiligen könnten.

Ablauf einer Eigentümerversammlung

  1. Antragstellung durch einen Eigentümer
  2. Vorstellung der geplanten Maßnahme mit Kosten- und Nutzenanalyse
  3. Diskussion und Abstimmung
  4. Dokumentation des Beschlusses im Protokoll

Ein sorgfältiger Beschluss ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und spätere Streitigkeiten über bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum zu reduzieren.



Das sollten Sie wissen

Die Rolle des Verwalters und seine Pflichten



Rolle der Verwalter

Hausverwalter haben Sie die Verantwortung, die Eigentümerversammlung zu leiten und die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Moderation der Eigentümerversammlung: Sie sind dafür verantwortlich, die Versammlung zu leiten und sicherzustellen, dass alle relevanten Themen ordnungsgemäß behandelt werden.
  • Antragstellung für bauliche Veränderungen: Sie können im Auftrag der Wohneigentümer Änderungen oder Maßnahmen vorschlagen und zur Abstimmung bringen.
  • Einsichtnahme in relevante Unterlagen und Pläne: Sie haben das Recht, alle notwendigen Dokumente einzusehen, um die Eigentümer korrekt zu informieren und zu beraten.
  • Bevollmächtigung zur Stimmabgabe: Der Hausverwalter selbst hat in der Regel kein Stimmrecht in der Versammlung, es sei denn, er wurde von den Wohnungseigentümern mit einer Vollmacht ausgestattet, um deren Stimmen zu vertreten. In diesem Fall gibt er die Stimmen gemäß den Anweisungen der Eigentümer ab.


Pflichten der Verwalter

Der Immobilienverwalter muss sicherstellen, dass bauliche Veränderungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Seine Pflichten umfassen:

  • Kostenübernahme: Verwalter müssen die Kosten für die baulichen Maßnahmen transparent auf die Wohneigentümer umlegen.
  • Rückbaufähigkeit: Bauliche Veränderungen müssen im Bedarfsfall ohne Schaden am Gemeinschaftseigentum rückgängig gemacht werden können.
  • Erhaltungspflicht: Auch nach baulichen Maßnahmen bleibt die Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums wichtig, um den Wert des Eigentums zu erhalten.
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Was genau sind die rechtlichen Aufgaben einer Hausverwaltung?

In unserem Blog-Artikel dazu bekommen Sie einen umfassenden Überblick.

Jetzt lesen

Was darf ich, was muss ich?

Die Rechte und Pflichten der Wohneigentümer


Rechte der Eigentümer

Wohnungseigentümer, die eine bauliche Veränderung wünschen, haben grundsätzlich das Recht, einen Antrag in der Eigentümerversammlung zu stellen. Sie können:

  • Bauliche Veränderungen beantragen: Eigentümer können Änderungen oder Erweiterungen am Gemeinschaftseigentum vorschlagen.
  • Einsicht in Unterlagen nehmen: Sie haben das Recht, alle relevanten Unterlagen und Pläne zu prüfen, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen besser einschätzen zu können.
  • Mitentscheiden: Eigentümer haben in der Eigentümerversammlung das Recht, über vorgeschlagene Veränderungen abzustimmen.


Die Pflichten der Eigentümer

Eigentümer, die einer baulichen Veränderung zustimmen, haben auch Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Kostenübernahme:

  • Kostenbeteiligung: Eigentümer müssen in der Regel die Kosten für bauliche Veränderungen, die beschlossen werden, anteilig übernehmen. Dies betrifft sowohl direkte Kosten als auch langfristige Kosten wie Instandhaltung oder Wertsteigerung der Immobilie.
  • Rückbaufähigkeit: Die baulichen Veränderungen müssen so geplant werden, dass sie bei Bedarf rückgängig gemacht werden können, ohne das Gemeinschaftseigentum zu beschädigen.

So sieht es in der Praxis aus

Praktische Fallbeispiele für bauliche Veränderungen

    Beispiel 1: Installation eines E-Ladestationsnetzes

    Ein Wohneigentümer beantragt die Einrichtung von Ladestationen für Elektroautos. Der Verwalter koordiniert die Umsetzung der Maßnahme und informiert die Eigentümer über die geplanten Kosten und den Nutzen. Er sorgt dafür, dass die Zustimmung der Eigentümerversammlung vorliegt und die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wird. 

    Lesen Sie dazu unseren Blog-Artikel „Ladestationen für Elektroautos richtig versichern“.

    Beispiel 2: Bau eines Wintergartens

    Ein Wohnungseigentümer möchte an seinem Balkon einen Wintergarten anbauen. Nach einer Diskussion in der Versammlung wird der Antrag abgelehnt, da die bauliche Veränderung das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen würde.

    Beispiel 3: Umgestaltung eines Gemeinschaftsgartens

    Eine Wohneigentümergemeinschaft beschließt, den Gemeinschaftsgarten zu modernisieren. Neue geschwungene Wege aus Naturstein, elegante Beleuchtungskörper und gemütliche Sitzgelegenheiten schaffen einen einladenden Raum für die Bewohner. Die Maßnahme wird einstimmig beschlossen und von allen Miteigentümern getragen.

    Beispiel 4: Modernisierung der Heizungsanlage

    Ein Beschluss zur Modernisierung der Heizungsanlage wird mehrheitlich gefasst. Die Maßnahme spart langfristig Energiekosten und trägt zur Wertsteigerung der Immobilie bei.

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    Was tun bei Konflikten?

    Konflikte bei baulichen Veränderungen entstehen oft durch unterschiedliche Interessen der Wohneigentümer. Der Hausverwalter ist dafür verantwortlich, diese Konflikte zu moderieren und eine Lösung zu finden. Falls erforderlich, können folgende Schritte helfen:

    • Mediation: Einschaltung eines neutralen Dritten zur Vermittlung.
    • Rechtsberatung: Konsultation eines spezialisierten Anwalts für WEG-Recht.
    • WEG-Rechtsschutzversicherung: Mit unserer WEG-Rechtsschutzversicherung sichert der Verwalter sich umfassend ab. Diese spezielle Versicherungslösung schützt ihn und die Wohnungseigentümergemeinschaft vor finanziellen Risiken bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um bauliche Veränderungen.

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    Als Versicherungsmakler bieten wir Ihnen als Verwalter umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um den Versicherungsschutz bei baulichen Veränderungen. Wir beraten Sie zur optimalen Absicherung Ihrer WEG und sorgen dafür, dass Ihre Versicherungslösungen stets an die neuen Gegebenheiten angepasst sind.

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    Fazit: Ein klarer Weg durch komplexe Entscheidungen

    Bauliche Veränderungen bieten für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft viele Chancen, erfordern jedoch eine präzise Planung und rechtssichere Umsetzung. Der Haus- oder Immobilienverwalter ist der Schlüsselakteur, der die Interessen der Eigentümergemeinschaft wahrt und für reibungslose Abläufe sorgt. Mit unserer professionellen Unterstützung und der WEG-Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die nötige Sicherheit, um Veränderungen problemlos umzusetzen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Machen Sie den nächsten Schritt – Lassen Sie uns Ihre WEG absichern und Veränderungen reibungslos umsetzen!

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