Versicherungswissen für Hausverwaltungen

WEG-Rechtsschutzversicherung: Was Hausverwaltungen jetzt wissen müssen


Streit über einen ungenehmigten Balkonumbau. Ein Eigentümer zahlt das Hausgeld nicht. Ein Handwerker liefert mangelhafte Arbeit und reagiert auf Mahnungen nicht. Solche Situationen gehören zum Alltag jeder Hausverwaltung – und sie enden nicht selten vor Gericht. Wer dann keine WEG-Rechtsschutzversicherung hat, steht vor einem Problem: Die Anwalts- und Gerichtskosten muss die Gemeinschaft aus der eigenen Tasche bezahlen.

Dieser Artikel erklärt, was die WEG-Rechtsschutzversicherung leistet, wo ihre Grenzen liegen und was Hausverwaltungen beim Abschluss beachten müssen.

Warum das Thema heute wichtiger ist als früher

Die WEG-Reform 2020 hat die Rechtslage in Eigentümergemeinschaften grundlegend verändert. Verwalter haben seitdem mehr Befugnisse – aber auch mehr Verantwortung. Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, was das in der Praxis bedeutet.

Verwalter haften für Ausführungsfehler bei Handwerksleistungen. Ein BGH-Urteil vom Januar 2024 (Az. V ZR 162/22) stellt klar: Es reicht nicht, einen Handwerker zu beauftragen und die Rechnung zu bezahlen. Verwalter sind verpflichtet, die Ausführung der Arbeiten aktiv zu überwachen. Werden Mängel nicht rechtzeitig erkannt oder reklamiert, können Haftungsansprüche gegen den Verwalter entstehen.

Auch gewonnene Anfechtungsklagen kosten Geld. Der BGH entschied im Juli 2024 (Az. V ZR 139/23): Gewinnt ein Eigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, muss er sich trotzdem an den Prozesskosten der WEG beteiligen – es sei denn, die Gemeinschaft hat ausdrücklich etwas anderes beschlossen. Rechtsstreitigkeiten in Eigentümergemeinschaften können also alle Beteiligten finanziell belasten.

Kurz gesagt: Das Konfliktpotenzial in WEGs ist hoch, die Rechtslage komplex, und die Kosten eines Rechtsstreits können schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Die WEG-Rechtsschutzversicherung ist in diesem Umfeld kein Nice-to-have, sondern eine sinnvolle Absicherung.


Was die WEG-Rechtsschutzversicherung leistet

Die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie Honorare gerichtlich bestellter Sachverständiger, wenn die WEG rechtliche Auseinandersetzungen führen muss. Versichert sind in der Regel folgende Konflikte:

  • Streitigkeiten mit einzelnen Eigentümern – etwa bei Beschlussanfechtungsklagen, ungenehmigten baulichen Veränderungen oder Verstößen gegen die Hausordnung
  • Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung – zum Beispiel bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Ingenieuren – bei mangelhafter Ausführung von Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • Konflikte im Zusammenhang mit der Umsetzung von Beschlüssen

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Eigentümerin baut ihren Balkon ohne Beschluss der Eigentümerversammlung um. Die WEG fordert sie mehrfach zum Rückbau auf – ohne Erfolg. Es kommt zur Klage. Die WEG-Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall die Verfahrenskosten. Ohne Versicherung hätte die Gemeinschaft diese Kosten selbst tragen müssen.

Was nicht versichert ist

Die WEG-Rechtsschutzversicherung deckt die WEG als Gemeinschaft ab. Davon klar abzugrenzen sind:

  • Streitigkeiten einzelner Eigentümer gegen die WEG
  • Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern untereinander
  • Streitigkeiten des Verwalters gegen einzelne Eigentümer oder gegen Dritte in eigenem Namen

Wichtig: Die Versicherung muss immer alle Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objekts einheitlich abdecken. Einzelne Einheiten können nicht separat versichert werden.

Für den Verwalter selbst empfiehlt sich eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wer schließt ab – und wie?

Hier gibt es einen häufigen Irrtum: Ein Verwalter sollte die WEG-Rechtsschutzversicherung nicht eigenständig abschließen. Der Abschluss ist eine finanzielle Entscheidung, die alle Eigentümer betrifft und damit zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, die per Beschluss zu regeln ist.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Der Verwalter kann das Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen und Angebote einholen.
  • Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Abschluss mit einfacher Mehrheit.
  • Erst nach dem Beschluss ist der Verwalter befugt, den Vertrag im Namen der Gemeinschaft abzuschließen.

Wichtig:

Zur eigenen Absicherung sollte der Verwalter den Abschluss daher immer der Eigentümerversammlung überlassen und sich per Beschluss legitimieren lassen.

Was Hausverwaltungen beim Abschluss beachten sollten

Nicht alle Tarife sind gleich. Die Leistungsunterschiede zwischen Anbietern können erheblich sein.
Zur Orientierung: Das sind die Eckdaten unserer WEG-Rechtsschutzversicherung.

    • Deckungssumme: 1.000.000 € je Rechtsschutzfall.
    • Selbstbeteiligung: 150 € je Rechtsschutzfall.
    • Jahresbeitrag: 55 € je Wohneinheit – ein überschaubarer Betrag im Verhältnis zum Kostenrisiko eines Rechtsstreits.
    • Deckungsumfang: Streitigkeiten mit Handwerkern, Ingenieuren oder Architekten, Wohnungs- und Grundstücksrecht sowie Vertrags- und Sachenrecht sind versichert.
    • Mediationsverfahren: Sachverständigenkosten werden bis zu 3.000 € je Mediation übernommen, maximal 6.000 € je Kalenderjahr.

Als spezialisierter Versicherungsmakler für die Immobilienwirtschaft kennen wir die Anforderungen von Hausverwaltungen. Die WEG-Rechtsschutzversicherung ist ein Nischenprodukt: Allgemeine Rechtsschutzversicherungen gibt es viele – einen Tarif, der speziell auf die Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften zugeschnitten ist, deutlich seltener. Unser Angebot: die WEG-Rechtsschutzversicherung für Eigentümergemeinschaften – passgenau für Ihre Objekte.

Alle Produktinformationen auf einen Blick: Jetzt Flyer und weitere Unterlagen im Downloadbereich herunterladen.

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