Schadensfrei durchs Jahr

Wenn die Wohnung leer steht

Dein Zuhause im Urlaub: So schützt du deine Wohnung vor teuren Schäden

Während einer längeren Abwesenheit, etwa im Urlaub, steigt das Risiko erheblicher Wasserschäden deutlich an: Reißt eine Zulaufleitung von Waschmaschine oder Geschirrspüler, die dauerhaft unter Druck steht, läuft das Wasser ungehindert aus, bis jemand eingreift – ist niemand zu Hause, vergehen bis zur Entdeckung und bis zum Zugang zur Wohnung oft mehrere Stunden, in denen sich ein kleiner Defekt zu einem Schaden in mehreren Wohnungen ausweiten kann. Eigentümer sollten vor der Abreise die Wasserzufuhr zu nicht benötigten Geräten absperren, elektrische Geräte vom Netz trennen und eine Vertrauensperson mit Wohnungsschlüssel informieren, die im Notfall sofort eingreifen kann. Die Pflicht, wasserführende Anschlüsse bei Abwesenheit abzusperren, gilt dabei unabhängig von einer festen Tagesgrenze; für deutlich längere Abwesenheiten – meist ab rund 60 Tagen – kommen zudem besondere Meldepflichten gegenüber Wohngebäude- und Hausratversicherung hinzu.


Wenn niemand zu Hause ist

Als Familie Brandt nach zwei Wochen Urlaub die Wohnungstür aufschließt, schlägt ihnen feuchte Luft entgegen. Im Bad steht noch Restwasser, der Parkettboden im Flur hat sich deutlich gewölbt

und an der Wohnungstür sind frische Spuren eines Aufbruchs zu sehen. Der Nachbar von unten erklärt: Vor vier Tagen hatte er einen Wasserfleck an seiner Wohnzimmerdecke entdeckt und sofort die Hausverwaltung informiert. Weil niemand die Brandts erreichen konnte, ließ die Hausverwaltung schließlich die Feuerwehr kommen, die die Tür öffnete, um den Haupthahn abzudrehen.

Der Verursacher: der Zulaufschlauch der Waschmaschine, die während des Urlaubs gar nicht in Betrieb war – aber der Wasserhahn dahinter war, wie eigentlich immer, geöffnet geblieben.

„Der Schlauch hängt da seit Jahren unter Druck, auch wenn wir nicht waschen“, sagt Herr Brandt später dem Gutachter. „Irgendwann hat das Material einfach nicht mehr mitgemacht.“

Was dann folgt, ist eine Kette, die sich nur deshalb so weit ausweiten konnte, weil niemand zu Hause war: Vermutlich ist der Schlauch bereits zu Beginn der zweiten Urlaubswoche gerissen. Bis der Nachbar den Wasserfleck an seiner Decke entdeckte, waren bereits einige Stunden vergangen – Zeit, in der das Wasser ungehindert weiterlief. Die Feuerwehr öffnete die Tür noch am selben Tag und drehte den Haupthahn zu, doch bis dahin waren bereits mehrere hundert Liter ausgetreten und hatten Boden, Wände und die Wohnung darunter durchnässt. Hinzu kamen die Kosten für die aufgebrochene Tür.

„Wir haben einfach nicht daran gedacht, den Hahn zuzudrehen“, sagt Frau Brandt, „und auch keinen Schlüssel bei jemandem hinterlassen. Das hätte der Feuerwehr die Tür erspart.“

Genau das ist der Punkt: Der eigentliche Defekt war nicht ungewöhnlich – Schläuche altern, Material wird spröde, irgendwann gibt es nach. Das eigentliche Problem war, dass niemand da war, um in den ersten Stunden zu reagieren – und niemand Zugang zur Wohnung hatte, ohne dass die Tür gewaltsam geöffnet werden musste.

Warum erhöht Abwesenheit das Risiko für Wasserschäden?

Die meisten Leitungswasserschäden im Alltag fallen schnell auf – ein nasser Fußboden, ein tropfendes Geräusch, eine feuchte Stelle unter der Spüle. Wer im Haus ist, dreht in solchen Fällen innerhalb von Minuten den Haupthahn zu, und der Schaden bleibt überschaubar. Genau dieser Reflex fehlt, wenn niemand zu Hause ist.

Ein Defekt, der normalerweise nach wenigen Minuten gestoppt würde, läuft dann ungebremst weiter. Es kann Stunden dauern, bis jemand den Wasserfleck an der Decke der Nachbarwohnung entdeckt. Und selbst dann dauert es oft noch, bis tatsächlich jemand Zugang zur leeren Wohnung hat, um den Haupthahn zuzudrehen. Wenn niemand zu erreichen ist, der einen Schlüssel zur Wohnung hat, muss die Feuerwehr die Tür gewaltsam öffnen.  Aus einem Schaden, der sich sonst auf einen nassen Fußboden beschränkt hätte, wird so eine Überflutung mehrerer Räume, im schlimmsten Fall auch der Wohnung darunter.

Der Punkt ist also nicht, dass im Urlaub mehr Defekte entstehen. Der Punkt ist, dass niemand da ist, um eine Eskalation in den ersten Minuten zu stoppen. 

Was sollten Eigentümer vor der Abreise prüfen?

Einige Maßnahmen reduzieren das Risiko erheblich, ohne großen Aufwand: Die Wasserzufuhr zu Waschmaschine, Geschirrspüler und – wenn möglich – die zentrale Wasserzufuhr der Wohnung lassen sich vor längerer Abwesenheit absperren. Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft laufen müssen, können vom Netz getrennt werden, was zugleich Brandrisiken durch technische Defekte verringert.

Auch ein voller Briefkasten oder heruntergergelassene Rollläden über mehrere Wochen können ungewollt signalisieren, dass eine Wohnung leer steht – ein Aspekt, der nicht nur für Einbruchschutz relevant ist, sondern oft auch in den Bedingungen von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eine Rolle spielt. Eine Vertrauensperson, die regelmäßig nach der Wohnung sieht und im Notfall erreichbar ist, ist daher mehr als eine nette Geste – sie kann im Schadenfall den Unterschied zwischen einem kleinen und einem großen Schaden ausmachen.

Sie möchten wissen, was vor einer längeren Abwesenheit in Ihrer Wohnung geprüft werden sollte? Unsere Checkliste „Sicher in den Urlaub“ gibt Ihnen einen schnellen Überblick.

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Sie kümmern sich um Ihre Wohnung, aber sind Sie und Ihre Reise selbst auch abgesichert? Einen Überblick über die wichtigsten Reiseversicherungen finden Sie in unserem Beitrag Der große Urlaubs-Check: Welche Versicherungen Sie vor der Reise brauchen.

Was gilt für WEGs, wenn mehrere Wohnungen gleichzeitig leer stehen?

Für Hausverwaltungen verschärft sich die Sommersituation indirekt: Auch wenn sie naturgemäß nicht wissen können, wann einzelne Eigentümer im Urlaub sind, steigt in der Ferienzeit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden in einer leerstehenden Wohnung zunächst unbemerkt bleibt – wie im Beispiel von Familie Brandt, wo der Schaden erst durch den Nachbarn auffiel.

Genau hier zeigt sich der Wert einer gut organisierten Verwaltung: Wenn ein Schaden gemeldet wird, zählt vor allem, wie schnell reagiert werden kann. Sind die zentralen Absperrungen im Gebäude – etwa Hauptwasserleitungen im Keller – dokumentiert und im Notfall zugänglich, lässt sich ein Wasseraustritt deutlich schneller eindämmen, auch wenn die betroffene Wohnung selbst nicht zugänglich ist. Ebenso hilfreich ist ein klar definierter Ablauf für den Ernstfall: Wer wird zuerst informiert, wann wird ein Notdienst eingeschaltet, und unter welchen Voraussetzungen wird die Feuerwehr für eine Türöffnung hinzugezogen.

Unabhängig davon bleibt es wichtig, dass einzelne Eigentümer selbst Vorsorge treffen – etwa, indem sie einer Vertrauensperson einen Schlüssel hinterlassen. Das entlastet im Zweifel auch die Hausverwaltung, die sonst ohne Zugang zur Wohnung nur eingeschränkt handeln kann.

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Versicherungstipp des Monats: Welchen Versicherungsschutz braucht eine leerstehende Wohnung im Urlaub?

Sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherungen knüpfen den Versicherungsschutz an bestimmte Verhaltenspflichten, sogenannte Obliegenheiten. Im Zusammenhang mit dem klassischen Sommerurlaub sind dabei zwei Ebenen zu unterscheiden, die in der Praxis häufig miteinander verwechselt werden.

Die erste betrifft Schlauchverbindungen von Waschmaschine und Geschirrspüler: Viele Bedingungen verlangen, dass diese bei Abwesenheit abgesperrt werden – unabhängig von einer festen Tagesgrenze. Schon wenige Tage Abwesenheit können ausreichen, damit ein Versicherer im Schadenfall argumentiert, der Wasserhahn hätte zugedreht werden müssen.

Die zweite Ebene betrifft die Frage, ab wann eine Wohnung als „unbewohnt“ gilt und dem Versicherer gemeldet werden muss. Hier liegt die Schwelle bei vielen Anbietern deutlich höher – häufig bei rund 60 Tagen. Ein zweiwöchiger Urlaub wie bei Familie Brandt fällt also in aller Regel nicht unter diese Meldepflicht.

Werden die Vorgaben zur Schlauch-Absperrung verletzt, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall kürzen oder in bestimmten Fällen ganz verweigern – selbst wenn der Schaden durch einen normalen technischen Defekt entstanden ist und die Meldepflicht-Schwelle für „Unbewohntheit“ gar nicht erreicht wurde. Für Eigentümer lohnt sich daher ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen, bevor es in den Urlaub geht: Welche Vorkehrungen sind konkret vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die geplante Abwesenheit unter oder über der Meldepflicht-Schwelle liegt?

Die genauen Regelungen zur Schlauch-Absperrpflicht und zur Meldepflicht-Schwelle für „Unbewohntheit“ unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif. Ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen schafft Klarheit – oder ein kurzes Gespräch mit uns: Als Versicherungsmakler prüfen wir gern, was Ihr aktueller Vertrag dazu konkret vorsieht.

Mehr aus der Serie „Schadensfrei durchs Jahr“

Dieser Artikel ist Teil unserer monatlichen Reihe rund um Gebäudeprävention. Bereits erschienen sind unter anderem:

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