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Gefälligkeitsschaden: Wenn Hilfe teuer wird


Freunde, Nachbarn, Kollegen – wer hilft, meint es gut. Doch wenn beim Umzug, Streichen oder Blumengießen ein Schaden entsteht, kann es teuer werden. Genau hier greift der Begriff Gefälligkeitsschaden: Ein Schaden, der im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfeleistung entsteht. Was viele nicht wissen – in solchen Fällen gilt häufig: keine Haftung, kein Ersatz.


Gefälligkeit mit Folgen: Wann Hilfe zur Haftungsfalle wird

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn jemand aus Freundschaft oder Hilfsbereitschaft eine Tätigkeit übernimmt und dabei einen Schaden verursacht – ohne dafür bezahlt zu werden. Typische Beispiele:

• Beim Umzug fällt der Fernseher herunter.
• Beim Blumengießen wird Parkett beschädigt.
• Beim Rasenmähen auf dem Grundstück eines Freundes fliegt ein Stein gegen dessen Fenster -
die Scheibe geht zu Bruch.

In all diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um eine Gefälligkeit – und damit entfällt häufig die gesetzliche Haftung.

🧾 Rechtlicher Hinweis (§ 823 BGB)

Wer einem anderen schuldhaft Schaden zufügt, ist grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet.

Die Einschränkung der Haftung bei unentgeltlichen Gefälligkeiten ist jedoch nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entwickelt. Sie gilt nur in Fällen leichter Fahrlässigkeit – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Helfer weiterhin.

Deshalb ist es wichtig, über eine Privathaftpflichtversicherung mit Gefälligkeitsschaden-Klausel abgesichert zu sein. (§ 823 BGB). Der Helfer haftet also nicht automatisch, selbst wenn er den Schaden verursacht hat.


Praxisbeispiele aus dem Alltag

1. Umzugshilfe mit Folgen
Lisa hilft ihrer Freundin beim Umzug. Beim Tragen des Fernsehers stolpert sie über eine Stufe – der Bildschirm zerspringt. Da es sich um eine unentgeltliche Gefälligkeit handelt, haftet Lisa in der Regel nicht. Nur wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, könnte sie belangt werden. Lösung: Eine Privathaftpflicht mit Gefälligkeitsschaden-Klausel übernimmt die Kosten und schützt die Freundschaft.

2. Blumengießen im Urlaub
Ein Nachbar gießt während der Urlaubszeit die Blumen – und vergisst, das Fenster zu schließen. Ein Sommergewitter überschwemmt den Parkettboden. Der entstandene Schaden geht schnell in die Tausende. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen. Tipp: Prüfen Sie, ob die Haftpflicht Ihres Helfers Gefälligkeitsschäden abdeckt.

3. Hilfe beim Heimwerken
Ein Kollege hilft beim Streichen der neuen Wohnung und stößt dabei mit der Leiter eine Designlampe um. Auch hier gilt: Bei Gefälligkeit besteht keine automatische Haftung. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann Ersatz verlangt werden. Empfehlung: Eine moderne Haftpflichtversicherung bietet hier oft Schutz – ältere Policen meist nicht.

Warum die Haftung oft ausgeschlossen ist

Bei einer Gefälligkeit geht die Rechtsprechung davon aus, dass keine strenge Haftung besteht. Denn wer unentgeltlich hilft, soll nicht das volle Risiko tragen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine Haftung entstehen. Für Betroffene bedeutet das: Der Geschädigte bleibt in vielen Fällen auf seinem Schaden sitzen.

Das kann Freundschaften belasten – besonders, wenn hohe Summen im Spiel sind. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigene Privathaftpflichtversicherung

Wann Versicherungen zahlen – und wann nicht

Viele moderne Privathaftpflichtversicherungen beinhalten heute einen Einschluss für Gefälligkeitsschäden – aber längst nicht alle. Wer also regelmäßig hilft, sollte prüfen, ob dieser Schutz vorhanden ist.

💬 Hinweis: Nicht jeder Tarif enthält diesen Einschluss automatisch. Gerade ältere Policen oder Basistarife können ihn ausschließen – prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen genau.

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Zahlt die Versicherung? Ein Überblick:

 ✅ Ja, wenn der Vertrag eine Gefälligkeitsschaden-Klausel enthält. Dann übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden.

⚠️ Eventuell, wenn die Handlung als leichte Fahrlässigkeit eingestuft wird.

❌ Nein, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – oder die Police keinen entsprechenden Einschluss vorsieht.

Beispiel: Ein Freund hilft beim Renovieren und stößt mit der Leiter eine teure Vase um. Ohne Gefälligkeitsschutz bleibt der Schaden unbezahlt. Mit passender Klausel zahlt die Haftpflichtversicherung.

💡 Beispiele für Fahrlässigkeit

Für leichte Fahrlässigkeit gilt zum Beispiel: Ein Helfer verschüttet aus Versehen Farbe auf dem Teppich, weil er den Eimer zu nah an der Wand abgestellt hat.

Für grobe Fahrlässigkeit passt besser: Ein Helfer benutzt trotz deutlicher Warnung ein defektes Werkzeug und beschädigt dabei eine Fensterscheibe.

Für klassische Alltagssituationen: Ein Freund hilft beim Renovieren und stößt mit der Leiter eine teure Vase um.

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Klöbi informiert: Typische Missverständnisse

• „Bei Freunden zahlt die Haftpflicht immer“ – ❌ falsch
• „Gefälligkeit heißt automatisch Haftung“ – ❌ falsch
• „Nur große Versicherungen bieten diesen Schutz“ – ❌ nicht wahr
• „Man braucht das nicht, wenn man vorsichtig ist“ – ❌ Irrtum
• „Das regeln Freunde schon unter sich“ – ❌ bis es teuer wird


So sichern Sie sich richtig ab


1. Versicherung prüfen: Enthält Ihre Privathaftpflicht den Baustein Gefälligkeitsschäden? Wenn nicht, lohnt sich ein Tarifwechsel.

2. Vorsicht bei älteren Policen: Ältere Verträge schließen diesen Punkt oft aus. Ein Update spart im Ernstfall Ärger und Geld.

3. Klare Absprachen: Auch bei Freunden hilft ein offenes Wort – Missverständnisse lassen sich so vermeiden.


Fazit: Helfen ist gut – aber abgesichert besser

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht – und aus gut gemeinter Hilfe wird ein teures Missgeschick. Mit dem richtigen Versicherungsschutz bleibt Freundschaft Freundschaft – auch nach dem Schaden.

➡️ Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Privathaftpflicht auf den Einschluss Gefälligkeitsschäden. Wir beraten Sie gern, wie Sie sich und Ihre Helfer optimal absichern.

FAQ: Häufige Fragen zu Gefälligkeitsschäden

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn jemand einem anderen unentgeltlich hilft und dabei einen Schaden verursacht – zum Beispiel beim Umzug, Blumengießen oder Heimwerken. Da es sich nicht um einen Vertrag handelt, haftet der Helfer meist nicht automatisch.

Haftet der Helfer immer für den Schaden?

Nein. Bei Gefälligkeiten wird juristisch davon ausgegangen, dass der Helfer nicht für leichte Fahrlässigkeit haftet. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine Haftung entstehen.

Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden?

Nur, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Fehlt diese, bleibt der Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen.

Wie erkenne ich, ob mein Tarif Gefälligkeitsschäden abdeckt?

Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Haftung bei unentgeltlichen Gefälligkeiten“. Fehlt der Einschluss, sollten Sie über einen Tarifwechsel nachdenken.

Wie hoch ist die Entschädigung im Schadensfall?

Die Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und den Vertragsbedingungen ab. Manche Tarife decken Gefälligkeitsschäden bis zu 50.000 € oder mehr ab.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Nachbarschaftshilfe?

Ja, sofern es sich um eine private Gefälligkeit handelt und der entsprechende Einschluss vorhanden ist. Bei gewerblichen Tätigkeiten greift dieser Schutz jedoch nicht.

Was passiert, wenn ich selbst der Geschädigte bin?

Dann können Sie den Schaden nur ersetzt bekommen, wenn der Helfer eine Haftpflichtversicherung mit Gefälligkeitseinschluss hat. Andernfalls bleibt der Schaden meist unreguliert.

Wie kann ich mich am besten absichern, wenn ich selbst bei einer Gefälligkeit geschädigt werde?

Mit einer modernen Privathaftpflichtversicherung, die Gefälligkeitsschäden ausdrücklich einschließt. So sind Sie und Ihre Helfer auf der sicheren Seite.

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