Blog

Rechtsprechung kompakt: Was Gerichte zu Sonderhonoraren in der Hausverwaltung sagen

Ein Abend in der Eigentümerversammlung – warum Rechtsprechung zählt

Die Stimmung im Raum ist angespannt. Es ist kurz vor 21 Uhr, die Eigentümerversammlung zieht sich bereits in die Länge. Ein Eigentümer erhebt die Stimme:

„Diese Sonderhonorare sind doch willkürlich! Zeigen Sie mir ein Gericht, das so etwas schon mal erlaubt hat.“

Alle Blicke richten sich auf die Hausverwaltung. Der Beirat versucht zu schlichten, doch die Frage bleibt im Raum: Darf die Verwaltung für diese Zusatzleistung wirklich abrechnen – oder nicht?

Die Ausgangslage: Vor wenigen Wochen kam es im Keller zu einem massiven Wasserschaden. Weil schnelles Handeln nötig war, musste eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden – zusätzlich zur jährlichen Versammlung. Ein klarer Mehraufwand, der nach dem Verwaltervertrag mit einem Sonderhonorar berechnet wird.

Genau an diesem Punkt wird es ernst. Denn die Antwort steckt nicht im Bauchgefühl, sondern in der Rechtsprechung. Ob es um außerordentliche Eigentümerversammlungen, zusätzliche Abrechnungen oder die Höhe von Sonderhonoraren geht: Gerichte wie der BGH haben bereits wichtige Leitlinien gesetzt.


Warum Urteile zu Sonderhonoraren wichtig sind

Sonderhonorare gehören zu den Klassikern, wenn es in Eigentümerversammlungen emotional wird. Während die Verwaltung darin einen klaren Mehraufwand sieht, empfinden viele Eigentümer die Kosten als „versteckte Gebühren“.

Genau hier kommt die Rechtsprechung ins Spiel. Denn am Ende entscheidet nicht das Bauchgefühl einer Seite, sondern die Gerichte legen fest, welche Sonderleistungen abrechenbar sind und welche nicht.

Weitere Grundlagen zu Sonderhonoraren und Regiekosten finden Sie in unserem Überblicksartikel: Regiekosten in der Hausverwaltung: Wann sie zulässig sind – und warum Sie jeden Aufwand belegen müssen.

Drei Gründe, warum Urteile zu Sonderhonoraren für Verwalter so wichtig sind:

Kloeber blog kachelgrafik 02

Rechtssicherheit schaffen:

Die Verwaltung kann sich auf gefestigte BGH- und LG-Rechtsprechung berufen, statt in Diskussionen mit Eigentümern argumentativ „blank“ dazustehen.

Kloeber blog kachelgrafik 02

Transparenz gegenüber Eigentümern:

Mit dem Verweis auf Urteile lassen sich Positionen leichter erklären: „Das ist nicht unsere eigene Idee, sondern entspricht der Rechtsprechung des BGH.“

Kloeber blog kachelgrafik 02

Haftungsfallen vermeiden:

Wer Leistungen falsch abrechnet, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch Rückforderungen oder persönliche Haftung.

Zentrale BGH- und LG-Urteile im Überblick

Die Rechtsprechung zum Thema Sonderhonorare in der Hausverwaltung ist vielfältig. Einige Urteile sind jedoch besonders prägend und sollten jeder Verwaltung bekannt sein.

1. BGH zur außerordentlichen Eigentümerversammlung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass außerordentliche Versammlungen grundsätzlich als Sonderleistung abrechenbar sind, sofern die Notwendigkeit nicht durch einen Fehler der Verwaltung selbst verursacht wurde.
Praxisrelevanz: Verwalter können sich auf dieses Urteil berufen, wenn Eigentümer die Zusatzvergütung anzweifeln. Entscheidend ist, dass die Veranlassung dokumentiert wird (z. B. Wasserschaden, Brandschutzauflagen, gerichtliche Anordnung).

2. LG-Urteil zu unklaren Vertragsklauseln


Ein Landgericht stellte fest, dass Sonderhonorare nur dann durchsetzbar sind, wenn die Vereinbarung im Verwaltervertrag eindeutig formuliert ist. Pauschale Klauseln wie „Sonstige Sonderleistungen werden gesondert berechnet“ sind zu unbestimmt und im Zweifel unwirksam.
Praxisrelevanz: Verträge müssen präzise beschreiben, welche Leistungen zum Grundhonorar gehören und wann zusätzliche Kosten entstehen.

3. BGH zur Transparenz gegenüber Eigentümern

Der BGH hat mehrfach betont, dass Transparenz oberstes Gebot ist. Eigentümer müssen nachvollziehen können, wofür sie zahlen. Das gilt insbesondere für zeitabhängige Abrechnungen (z. B. Stundenhonorare).

Praxisrelevanz: Ohne eine saubere Dokumentation von Aufwand und Nachweisen wird die Durchsetzung von Sonderhonoraren vor Gericht schwierig.
Diese Entscheidungen zeigen: Die Gerichte verlangen klare Verträge, transparente Kommunikation und eine lückenlose Begründung für jedes Sonderhonorar.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Urteile sind mehr als nur trockene Paragraphen. Sie sind Wegweiser für den Alltag in der Hausverwaltung. Wer sie kennt, kann souveräner auftreten und Diskussionen mit Eigentümern von Anfang an auf eine sachliche Ebene lenken.

Für Hausverwalter heißt das:

  • Vertragsklauseln müssen präzise formuliert werden.
  • Vor jeder Abrechnung ist zu prüfen, ob die Situation im Vertrag geregelt ist und ob sie nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurde.
  • Eine gute Dokumentation, etwa durch Stundennachweise oder Sitzungsprotokolle, ist unverzichtbar.

Auch Beiräte und Eigentümer profitieren von dieser Klarheit. Sie können besser einschätzen, ob die Abrechnung korrekt ist und ob ein Sonderhonorar gerechtfertigt ist.

Die Quintessenz lautet: Rechtsprechung wird dann wertvoll, wenn sie in konkretes Verwaltungshandeln übersetzt wird.


Typische Stolperfallen vermeiden


Trotz klarer Urteile tappen viele Verwaltungen immer wieder in die gleichen Fallen:

1. Unklare Vertragsklauseln

2. Sonderhonorare bei eigenem Verschulden

3. Fehlende Dokumentation

4. Pauschale Abrechnungen ohne Grundlage

5. Zu späte Kommunikation

Alle fünf Punkte führen zuverlässig zu Misstrauen oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wer sie kennt und vermeidet, schafft Transparenz und stärkt die eigene Position.

Häufige Fragen zu Sonderhonoraren in der Hausverwaltung

Was versteht man unter Sonderhonoraren in der Hausverwaltung?

Sonderhonorare sind zusätzliche Vergütungen, die Hausverwalter für Leistungen erhalten, die nicht vom vereinbarten Grundhonorar abgedeckt sind. Beispiele sind außerordentliche Eigentümerversammlungen, gerichtliche Verfahren oder besonders aufwendige Sanierungen.

Sind Sonderhonorare rechtlich zulässig?

Ja, sofern sie im Verwaltervertrag klar geregelt sind und der Anlass nicht durch ein Verschulden der Verwaltung selbst entstanden ist. Gerichte wie der BGH haben dies in mehreren Urteilen bestätigt.

Welche Urteile sind besonders relevant?

  • BGH: Außerordentliche Eigentümerversammlungen können als Sonderhonorar berechnet werden, wenn sie nicht durch Fehler der Verwaltung verursacht wurden.
  • LG: Pauschale Klauseln ohne konkrete Beispiele sind unwirksam.
  • BGH: Transparenz und Dokumentation sind Pflicht, insbesondere bei zeitabhängigen Abrechnungen.

Was muss im Verwaltervertrag stehen?

Der Vertrag sollte genau festlegen, welche Leistungen vom Grundhonorar umfasst sind und in welchen Fällen Sonderhonorare berechnet werden. Vage Formulierungen wie „sonstige Leistungen“ sind rechtlich riskant.

Muss der Beirat Sonderhonorare genehmigen?

Nein, die Grundlage ist der Verwaltervertrag. Allerdings ist es empfehlenswert, den Beirat frühzeitig einzubinden, da er oft als Vermittler zwischen Verwaltung und Eigentümern fungiert.

Wie können Verwalter Streit über Sonderhonorare vermeiden?

  • Klare Vertragsklauseln
  • Frühzeitige Information der Eigentümer
  • Lückenlose Dokumentation (z. B. Stundennachweise, Protokolle)
  • Transparente Kommunikation mit dem Beirat

Was passiert, wenn Sonderhonorare unzulässig berechnet werden?

Dann können Eigentümer die Zahlung verweigern oder Rückforderungen geltend machen. Im schlimmsten Fall droht der Verwaltung ein Haftungsrisiko.


Fazit & Checkliste

Sonderhonorare sind kein Randthema, sondern ein fester Bestandteil professioneller Verwaltung. Die Rechtsprechung zeigt klar, wo die Grenzen verlaufen: Verträge müssen eindeutig formuliert sein, Zusatzkosten dürfen nicht aus eigenem Verschulden entstehen, und jede Leistung braucht eine saubere Dokumentation.

Für Verwalter bedeutet das: Wer Urteile kennt und in den Alltag übersetzt, steht nicht nur juristisch auf sicherem Boden, sondern überzeugt auch in der Kommunikation mit Eigentümern und Beirat.

👉 Damit Sie den Überblick behalten, haben wir eine juristische Checkliste für Verwalterverträge erstellt. Sie zeigt kompakt, welche Punkte Sie prüfen sollten, damit Sonderhonorare rechtssicher und nachvollziehbar vereinbart sind.

[Juristische Checkliste herunterladen]

Und wenn Sie wissen möchten, wie Sie sich als Verwaltung gegen Streitigkeiten oder Haftungsrisiken optimal absichern können: Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne zu den passenden Lösungen.

Kloeber blog infobox grafik kloebi idee

Klöbi-Tipp:

Damit Sie die Urteile in die Praxis übertragen, lohnt sich ein Blick auf unsere Tipps zur Vertragsgestaltung von Sonderhonoraren

Noch Fragen?

Kontakt

Wie sollen wir uns bei Ihnen melden?
Einwilligung 

* Diese Angaben sind Pflichtfelder

Klöber Versicherungsmakler GmbH

Rößlerstraße 90
64293 Darmstadt
Tel 06151 36092-0
Fax 06151 36092-99
info@kloeber-vm.de

Niederlassung Mannheim
Q7 24
68161 Mannheim


Wir freuen uns über

Wertschätzung und Teamgeist – 
dafür stehen wir.



Weiterbildung für Hausverwaltungen von Klöber



Haftungssicherheit

Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.