Blog

Schimmel nach Wasserschaden: Wer zahlt und welche Versicherung ist zuständig?


Der Wasserschaden ist längst behoben. Die Wand wurde getrocknet, neu gestrichen, der Schaden abgeschlossen. Wochen später fällt beim Lüften ein muffiger Geruch auf. Hinter einem Schrank zeigen sich dunkle Flecken. Schimmel.

Was für Betroffene überraschend kommt, ist in der Schadenpraxis kein Einzelfall. Schimmel tritt nach Wasserschäden häufig zeitverzögert auf, nämlich dann, wenn Restfeuchtigkeit unbemerkt im Bauteil geblieben ist.

Genau hier beginnen in der Praxis die eigentlichen Probleme. Denn sobald Schimmel zeitversetzt auftritt, verschwimmen Ursache, Haftung und Versicherungsleistung.
Ohne klare Einordnung wird aus einem vermeintlich abgeschlossenen Schaden schnell ein neuer Streitfall zwischen Eigentümer, Mieter und Versicherer.

Warum Schimmel nach Wasserschäden häufig entsteht

Nach einem Wasserschaden bleibt Feuchtigkeit oft länger im Bauteil, als es äußerlich erkennbar ist. Besonders problematisch sind:

• verdeckte Durchfeuchtungen in Wänden, Decken oder Böden
• Dämmstoffe und Hohlräume, die nur langsam austrocknen
• eine zu frühe Wiederherstellung von Oberflächen
• unzureichende oder verkürzte Trocknungsmaßnahmen

Schimmel entsteht dabei nicht unmittelbar durch das Wasserereignis selbst. Gerade diese zeitliche Verzögerung führt später häufig zu Diskussionen über Ursache, Zuständigkeit und Versicherungsschutz.

Ist Schimmel nach einem Wasserschaden versichert?

Grundsätzlich gilt: Schimmel ist kein eigenständiger Versicherungsfall. Versicherungsrechtlich wird er als Folgeschaden eingeordnet. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt daher davon ab, ob der zugrunde liegende Wasserschaden versichert war und wie der Schadenablauf dokumentiert ist.

Versicherer prüfen insbesondere:

• ob ein versicherter Wasserschaden vorlag
• ob der Schaden unverzüglich gemeldet wurde
• ob angemessene Trocknungs- und Sicherungsmaßnahmen erfolgt sind
• ob der Schimmel ursächlich auf den Wasserschaden zurückzuführen ist

Fehlt dieser Zusammenhang oder ist er nicht nachvollziehbar dokumentiert, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In der Praxis scheitert der Versicherungsschutz selten an der Schadenart selbst, sondern an fehlender Nachvollziehbarkeit im Schadenverlauf. Genau hier entscheidet sich, ob ein Folgeschaden anerkannt wird oder nicht.

Welche Versicherung ist zuständig?

Kloeber blog kachelgrafik 02

Wohngebäudeversicherung

Sie kann für Schäden an der Bausubstanz eintreten, wenn der ursprüngliche Wasserschaden versichert war. Dies erfolgt in der Regel über die Gebäudeversicherung des Eigentümers, sofern der Schimmel ursächlich auf diesen Schaden zurückgeführt werden kann.

Kloeber blog kachelgrafik 02

Hausratversicherung

Sie kommt in Betracht, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Teppiche) beschädigt wurden. Voraussetzung ist, dass der zugrunde liegende Wasserschaden eine versicherte Gefahr darstellt.

Kloeber blog kachelgrafik 02

Haftpflichtversicherung

Sie kann relevant werden, wenn der Wasserschaden durch das Verschulden Dritter verursacht wurde, etwa durch Nachbarn oder Handwerker.


Entscheidend ist immer die Einordnung als versicherter Folgeschaden und die klare Abgrenzung zu einer eigenständigen, nicht versicherten Feuchtigkeitsentwicklung.

Typische Probleme in der Praxis


In der Schadenpraxis zeigen sich immer wieder ähnliche Konfliktpunkte:

• Der ursprüngliche Wasserschaden gilt als abgeschlossen, der Schimmel tritt erst später auf
• Trocknungsmaßnahmen wurden verkürzt oder nicht ausreichend dokumentiert
• Oberflächen wurden wiederhergestellt, obwohl Bauteile noch feucht waren
• Die Ursache lässt sich zeitlich nicht eindeutig zuordnen

In solchen Fällen entsteht häufig Streit darüber, ob noch ein versicherter Folgeschaden vorliegt oder bereits ein neuer, nicht gedeckter Schaden.


Kloeber blog infobox grafik kloebi tipp

Bei Schimmel nach Wasserschäden treffen mehrere Interessen aufeinander: Versicherer prüfen den Kausalzusammenhang, Eigentümer erwarten Regulierung und Betroffene möchten den Schaden schnell beseitigen.

Ohne fachliche Einordnung werden Ursache, Verantwortlichkeit und Versicherungsleistung dabei häufig miteinander vermischt.

Die Folge sind Rückfragen, Verzögerungen oder sogar Ablehnungen – nicht zwingend, weil kein Versicherungsschutz besteht, sondern weil der Schadenverlauf nicht eindeutig belegt ist.

Was Betroffene im Schadensfall jetzt beachten sollten

Bei Schimmel nach einem Wasserschaden entscheidet das richtige Vorgehen in den ersten Tagen oft darüber, ob Versicherungsschutz besteht oder verloren geht. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht der sichtbare Schaden das größte Problem ist, sondern eine unklare Dokumentation und fehlende Abstimmung. Folgende Punkte sind jetzt entscheidend:

• Schimmelbefall zeitnah dokumentieren
• ursprünglichen Wasserschaden und dessen Bearbeitung nachvollziehbar darstellen
• keine eigenständigen Sanierungsmaßnahmen vornehmen, ohne vorherige Abstimmung mit Vermieter, Hausverwaltung oder Versicherung.
• Ursache und Schadenverlauf fachlich klären lassen

Eine vorschnelle Beseitigung kann die spätere Einordnung des Schadens erschweren oder unmöglich machen.

Fazit

Schimmel nach einem Wasserschaden ist selten ein klarer Standardfall. Entscheidend sind Ursache, zeitlicher Zusammenhang und eine lückenlose Dokumentation des gesamten Schadenverlaufs.

Ob eine Versicherung leistet, entscheidet sich nicht allein am sichtbaren Schaden, sondern an der fachlichen Einordnung als versicherter Folgeschaden.

Genau diese Einordnung wird in der Praxis häufig unterschätzt. Wer Zuständigkeiten früh klärt und den Schaden strukturiert begleitet, verhindert langwierige Diskussionen und unnötige Kosten.

Kloeber blog infobox grafik kloebi idee

Weitere Beiträge zum Thema Schimmel und Versicherung

Schimmel führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten – vor allem dann, wenn Ursache, Haftung und Versicherungsschutz ineinandergreifen.

In unserer Schimmel-Serie beleuchten wir typische Konstellationen aus der Schadenpraxis und ordnen ein, wann Versicherungsschutz besteht und wo Konflikte entstehen können:

→ Schimmel in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Haftung

Schimmel in der Wohnung - Wer haftet – und was Ihre Situation bedeutet

Schimmel in der Wohnung: Warum Haftung nicht bedeutet, dass eine Versicherung zahlt

Klöber Versicherungsmakler GmbH

Rößlerstraße 90
64293 Darmstadt
Tel 06151 36092-0
Fax 06151 36092-99
info@kloeber-vm.de

Niederlassung Mannheim
Q7 24
68161 Mannheim


Wir freuen uns über

Wertschätzung und Teamgeist – 
dafür stehen wir.



Weiterbildung für Hausverwaltungen von Klöber



Haftungssicherheit

Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.