Warum Schimmel nach Wasserschäden häufig entsteht
Nach einem Wasserschaden bleibt Feuchtigkeit oft länger im Bauteil, als es äußerlich erkennbar ist. Besonders problematisch sind:
• verdeckte Durchfeuchtungen in Wänden, Decken oder Böden
• Dämmstoffe und Hohlräume, die nur langsam austrocknen
• eine zu frühe Wiederherstellung von Oberflächen
• unzureichende oder verkürzte Trocknungsmaßnahmen
Schimmel entsteht dabei nicht unmittelbar durch das Wasserereignis selbst. Gerade diese zeitliche Verzögerung führt später häufig zu Diskussionen über Ursache, Zuständigkeit und Versicherungsschutz.
Ist Schimmel nach einem Wasserschaden versichert?
Grundsätzlich gilt: Schimmel ist kein eigenständiger Versicherungsfall. Versicherungsrechtlich wird er als Folgeschaden eingeordnet. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt daher davon ab, ob der zugrunde liegende Wasserschaden versichert war und wie der Schadenablauf dokumentiert ist.
Versicherer prüfen insbesondere:
• ob ein versicherter Wasserschaden vorlag
• ob der Schaden unverzüglich gemeldet wurde
• ob angemessene Trocknungs- und Sicherungsmaßnahmen erfolgt sind
• ob der Schimmel ursächlich auf den Wasserschaden zurückzuführen ist
Fehlt dieser Zusammenhang oder ist er nicht nachvollziehbar dokumentiert, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In der Praxis scheitert der Versicherungsschutz selten an der Schadenart selbst, sondern an fehlender Nachvollziehbarkeit im Schadenverlauf. Genau hier entscheidet sich, ob ein Folgeschaden anerkannt wird oder nicht.
Welche Versicherung ist zuständig?