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Schimmel in der Wohnung: Wenn Haftung geklärt ist – warum Versicherungen trotzdem nicht zahlen


Der Schimmel zeigte sich zunächst unauffällig.
Ein dunkler Fleck in der Wand einer Kellerwohnung, dazu ein muffiger Geruch. Kein akuter Schaden, kein sichtbarer Wassereintritt.
Bei der Prüfung wurde schnell klar, was nicht vorlag: kein Leitungswasserschaden, kein plötzlich eingetretenes Ereignis, kein versicherter Auslöser.

Die Ursache lag in einem über längere Zeit entstandenen Feuchteproblem. Der Schaden wurde im Sondereigentum sichtbar, die betroffenen Bauteile ließen sich jedoch nicht eindeutig vom Gemeinschaftseigentum abgrenzen.
Damit war der Schaden kein Versicherungsfall.

Weder die Wohngebäudeversicherung noch eine Haftpflichtversicherung waren leistungspflichtig.
Eine eindeutige Haftung ließ sich ebenfalls nicht durchsetzen. Gleichzeitig bestand das Risiko, dass sich die Feuchtigkeit weiter ausbreitet und langfristig auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt.

Um Folgeschäden zu vermeiden, entschied sich die Wohnungseigentümergemeinschaft, die notwendigen Maßnahmen gemeinschaftlich zu tragen – nicht aus einem Schuldanerkenntnis heraus, sondern aus wirtschaftlicher Vernunft.
Genau an dieser Stelle zeigt sich, warum Haftung und Versicherungsschutz bei Schimmelschäden getrennt betrachtet werden müssen.


Haftung ist nicht gleich Versicherungsschutz

Haftung ist eine juristische Bewertung.
Versicherungsschutz ist eine vertraglich geregelte Leistung.

Beides folgt unterschiedlichen Logiken und wird dennoch häufig gleichgesetzt. Die Erwartung, dass ein haftender Verursacher automatisch über eine Versicherung verfügt, die den Schaden reguliert, hält sich hartnäckig und ist leider in vielen Fällen schlicht falsch.

Eine Haftung kann bestehen, ohne dass eine Versicherung zahlt.
Umgekehrt kann eine Versicherung leisten, obwohl keine eindeutige Haftung vorliegt.

Wer Schimmelschäden realistisch bewerten will, muss diese Trennung akzeptieren. Alles andere führt zu falschen Erwartungen – und am Ende zu Frust.

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Weitere Beiträge zum Thema Schimmel und Versicherung

Schimmel führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten – vor allem dann, wenn Ursache, Haftung und Versicherungsschutz ineinandergreifen.

In unserer Schimmel-Serie beleuchten wir typische Konstellationen aus der Schadenpraxis und ordnen ein, wann Versicherungsschutz besteht und wo Konflikte entstehen können:

Schimmel nach Wasserschaden - wer zahlt und welche Versicherung ist zuständig

Schimmel in der Wohnung - Wer haftet – und was Ihre Situation bedeutet

Schimmel in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Haftung

Typische Konstellationen – und warum sie häufig scheitern

Bauliche Mängel oder konstruktive Ursachen

Liegt die Ursache des Schimmels in einer mangelhaften Bauausführung, fehlender Abdichtung oder konstruktiven Schwächen, kann eine Haftung des Eigentümers oder Bauträgers bestehen. Versicherungsrechtlich ist das jedoch kein ausreichendes Kriterium.
Wohngebäudeversicherungen decken keine Baumängel ab. Sie setzen einen klar definierten Schadenereignis-Tatbestand voraus. Fehlt dieser, bleibt der Schaden trotz nachvollziehbarer Verantwortlichkeit ungedeckt.

Nutzungsbedingte Feuchtigkeit und Raumklima

In vielen Fällen lässt sich keine eindeutige technische Ursache feststellen. Stattdessen entsteht Schimmel durch ein Zusammenspiel aus baulichen Gegebenheiten, Raumklima und Nutzung.
Juristisch ist die Schuldfrage oft umstritten. Versicherungsrechtlich ist sie meist irrelevant. Denn ohne versicherten Auslöser besteht kein Leistungsanspruch.

Schimmel als Folge eines Wasserschadens

Anders gelagert sind Fälle, in denen Schimmel als Folgeschaden eines versicherten Wasserschadens entsteht. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt dann unter anderem von Schadenmeldung, Dokumentation und der Einordnung als Folgeschaden ab.

Was Betroffene konkret tun können

Schimmelschäden lassen sich selten mit schnellen Schuldzuweisungen lösen. Bewährt hat sich stattdessen ein strukturiertes Vorgehen:

1. Ursache klären – nicht vermuten

Die Klärung der Schadenursache beginnt nicht mit der Schuldfrage, sondern mit einer sachlichen Bestandsaufnahme. In der Praxis haben sich folgende Schritte bewährt:

• Schadenbild dokumentieren
Wo tritt der Schimmel auf? Wie groß ist die betroffene Fläche? Gibt es zeitliche Veränderungen oder wiederkehrende Muster?
• Bauliche und technische Rahmenbedingungen prüfen

Lage der Wohnung (z. B. Keller- oder Erdgeschoss), Wandaufbau, bekannte Feuchteprobleme, frühere Schäden oder Sanierungen.
• Ausschluss typischer Auslöser

Liegt ein Leitungswasserschaden vor oder nicht? Gibt es Hinweise auf ein plötzliches Ereignis oder handelt es sich um schleichende Feuchtigkeit?
• Einordnung durch fachkundige Stellen

Je nach Konstellation kann eine Einschätzung durch Hausverwaltung, Fachunternehmen oder Sachverständige erforderlich sein, um Ursache und Verantwortungsbereich belastbar abzugrenzen.

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob eine Haftung in Betracht kommt und ob überhaupt Versicherungsschutz bestehen kann.

2. Schäden frühzeitig melden

Besonders bei möglichen Folgeschäden entscheidet der Zeitpunkt der Meldung.

3. Dokumentation ernst nehmen

Fotos, Zeitverläufe und Protokolle sind Grundlage jeder Einordnung.

4. Haftung und Versicherung getrennt betrachten

Erst Ursache und Versicherungsschutz prüfen, dann rechtlich bewerten.

Schimmel entfernen

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Zur Unterstützung haben wir eine Orientierungshilfe für Sie erstellt:

Schimmelschäden richtig einordnen – Haftung, Ursache und Versicherungsschutz im Überblick

Haftung klärt Verantwortung – Versicherung klärt Zahlung


Die Frage „Wer haftet?“ ist verständlich, greift aber zu kurz. Entscheidend ist, was passiert ist – und ob diese Ursache versichert ist.
Gerade im Umfeld von Wohnungseigentümergemeinschaften zeigt sich: Auch wenn niemand eindeutig haftet und keine Versicherung leistet, muss gehandelt werden. Nicht aus Schuld, sondern aus Verantwortung für den Gebäudewert.

Häufige Fragen zu Schimmel, Haftung und Versicherung

Zahlt die Versicherung automatisch, wenn jemand haftet?

Nein. Haftung und Versicherungsschutz sind zwei getrennte Ebenen.

Ist Schimmel immer ein Versicherungsfall?

Nein. Schimmel ist meist kein eigenständiger Versicherungsfall.

Welche Versicherung ist zuständig?

Das hängt ausschließlich von der Ursache ab.

Was ist bei Schimmel nach Wasserschäden wichtig?

Frühe Meldung und saubere Dokumentation.

Warum zahlen Versicherungen so oft nicht?

Weil kein versicherter Auslöser vorliegt oder der Schaden zu spät gemeldet wurde.

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