Warum Schimmel im Neubau besonders heikel ist
Anders als bei älteren Gebäuden steht im Neubau nicht die Instandhaltung im Vordergrund, sondern die Frage nach einem möglichen Baumangel.
Typische Ursachen sind:
mangelhafte Abdichtung erdberührter Bauteile
Wärmebrücken
unzureichende Trocknung während der Bauphase
fehlerhafte Ausführung von Leitungen oder Dämmung
In diesen Fällen geht es nicht um Verschleiß, sondern um einen möglichen Mangel bei Errichtung des Gebäudes.
Und genau hier verschiebt sich die Zuständigkeit.
Gemeinschaftsproblem oder Sondereigentum?
Wie bereits bei anderen Schimmelkonstellationen gilt:
Der sichtbare Schaden entscheidet nicht über die Zuständigkeit.
Tritt der Schimmel innerhalb einer Wohnung auf, kann die Ursache dennoch im Gemeinschaftseigentum liegen – etwa in der Außenwand oder in konstruktiven Bauteilen.
Gerade im Neubau ist die Abgrenzung häufig kompliziert. Maßgeblich bleibt die Teilungserklärung. Sie regelt, welche Bauteile dem Gemeinschafts- oder dem Sondereigentum zugeordnet sind.
Fallen Ursache und Schadensort auseinander, entstehen schnell Konflikte:
Der betroffene Eigentümer erwartet eine schnelle Lösung.
Die WEG verweist auf Zuständigkeiten.
Der Bauträger stellt technische Prüfungen in Aussicht.
Gewährleistung statt Versicherung
Ein häufiger Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass Baumängel über die Wohngebäudeversicherung reguliert werden.
Tatsächlich ist das in der Regel nicht der Fall.
Baumängel gelten versicherungsrechtlich nicht als Schadenereignis, sondern als Ausführungs- oder Planungsfehler. Liegt ein Baumangel vor, richtet sich der Anspruch grundsätzlich gegen den Bauträger oder das ausführende Unternehmen. Entscheidend sind dabei:
- der Zeitpunkt der Abnahme
- laufende Gewährleistungsfristen
- die ordnungsgemäße Mangelanzeige
- die Beweisführung zur Ursache
Je länger die Ursachenklärung dauert oder je später der Mangel angezeigt wird, desto schwieriger wird die Durchsetzung von Ansprüchen.
Typische Fehler in Neubau-WEGs
In der Praxis wiederholen sich bestimmte Konstellationen:
- Der sichtbare Schimmel wird vorschnell entfernt, bevor die Ursache geklärt ist.
- Mängel werden informell gemeldet, aber nicht rechtssicher angezeigt.
- Fristen aus der Gewährleistung werden nicht konsequent überwacht.
- Die Gemeinschaft saniert auf eigene Kosten, um Ruhe zu schaffen und verliert dadurch mögliche Ansprüche.
Gerade hier ist strukturiertes Vorgehen entscheidend.