Warum Schimmel in der WEG schnell zum Konflikt wird
Schimmel ist in der WEG selten nur ein Feuchtigkeitsschaden. Meist wird er schnell zu einer Frage von Zuständigkeit, Kosten und Versicherungsschutz.
Denn anders als in einer klassischen Mietwohnung treffen in der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrere Beteiligte und Interessen aufeinander:
- Eigentümer erwarten eine schnelle Lösung
- die Hausverwaltung muss Zuständigkeiten klären
- Versicherer prüfen Ursache und Eintrittspflicht
- Handwerker sollen möglichst sofort sanieren
Gleichzeitig ist die Ursache oft unklar. Dringt Feuchtigkeit von außen ein? Liegt ein Leitungswasserschaden vor? Oder handelt es sich um nutzungsbedingte Feuchtigkeit innerhalb einer Wohnung?
In der WEG entscheidet deshalb nicht der sichtbare Schaden über die Kostenverteilung, sondern seine Ursache. Und genau diese lässt sich ohne fachliche Klärung selten eindeutig bestimmen.
Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Die zentrale Frage lautet fast immer:
Betrifft der Schimmel Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Davon hängt ab, wer zuständig ist und welche Versicherung greift.
Grundsätzlich gehören alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, zum Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen typischerweise:
- Außenwände und Fassade
- Dach und tragende Bauteile
- gemeinschaftliche Leitungen
- Treppenhäuser und konstruktive Gebäudeteile
Zum Sondereigentum gehören in der Regel die Innenflächen der Wohnung sowie Ausstattungsbestandteile innerhalb der Einheit, etwa:
- Tapeten, Bodenbeläge und Anstriche
- nicht tragende Innenwände
- Einbauten innerhalb der Wohnung
Maßgeblich ist jedoch nicht allein das Wohnungseigentumsgesetz.
Entscheidend ist immer die Teilungserklärung, da sie im Einzelfall Abweichungen festlegen kann.
Komplex wird es, wenn der Schimmel zwar im Sondereigentum sichtbar wird, die Ursache jedoch im Gemeinschaftseigentum liegt – etwa bei einer durchfeuchteten Außenwand oder einer undichten Steigleitung. In solchen Fällen fallen Ursache und Schadensort auseinander. Genau hier entstehen die meisten Streitigkeiten.
Welche Versicherung ist zuständig?
Ob eine Versicherung leistet, hängt nicht davon ab, wo der Schimmel sichtbar ist, sondern wodurch er entstanden ist.