Nach einem Wasserschaden beauftragt der Eigentümer selbst eine Firma mit der Reparatur. Die Firma arbeitet fehlerhaft, und es kommt zu einem zweiten Wasserschaden. Die Gebäudeversicherung der WEG zahlt, gegen die Firma vorgehen kann die Hausverwaltung aber nicht. Wir zeigen, warum das so ist, was Eigentümer jetzt richtig machen müssen und wie lange ein Regress dauern kann.



